Offener Brief mit 644 Unterschriften an die Gesundheitspolitische Sprecherin von B90/Grüne
Was tun Sie gegen die schlechte Datensicherheit der ePa?
Unterschrieben von 644 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Infos zur Elektronischen Patientenakte auch hier und hier (interne Links)
11.Februar 2021
Kritik an neuer Bundesbeihilfeverordnung
Systemische Therapie seit Jahresanfang Leistung der Beihilfe
Sprechstunde nicht abrechenbar, nur unter 18-Jährige durch KJP behandelbar
Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Beihilfe, die Krankenversicherung der Beamt*innen, die Kosten für die Systemische Therapie. Auch die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu geregelt. Als gravierende Einschränkung bleibt allerdings: Die Beihilfe bezahlt weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Außerdem dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) aller anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nur noch unter 18-Jährige behandeln.
(…)
Hochproblematisch ist dagegen, dass KJP nur noch Heranwachsende bis 18 Jahre behandeln dürfen. Dies widerspricht deren berufsrechtlichen Behandlungserlaubnis, welche eine Behandlungsmöglichkeit bis zum Ende des 21. Lebensjahres einschließt. Wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, können Behandlungen auch über das 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.
„Die Bundesbeihilfe-Verordnung ignoriert die besondere Behandlungskompetenz von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Transitionsalter zum Erwachsenen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Gerade psychisch kranke Heranwachsende müssen die Möglichkeit haben, eine erforderliche Behandlung bei ihrer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in durchzuführen oder fortzusetzen.“
Anmerkung vom 18.03.2021: Auf Anregung unseres Vorstandsvorsitzenden O. Staniszewski hat die Bundespsychotherpeutenkammer beim Innenministerium interveniert. Die Änderung wurde zurück genommen und als reaktioneller Fehler erklärt.
7.Februar 2021
Heranwachsende in der Beihilfe seit Januar benachteiligt?
In der refomierten, seit 1.1.2021 gültigen Beihilfeordnung steht, dass Menschen ab 18 nur noch von einem PP behandelt werden dürfen:
1. Leistungen der anerkannten Psychotherapieform tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie dürfen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur von folgenden Personen erbracht werden:
a) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen in diesem Verfahren,
b) Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren.
2. Leistungen der anerkannten Psychotherapieform tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie dürfen bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur von folgenden Personen erbracht werden:
a) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in diesem Verfahren,
b) Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren und einer Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die die Anforderungen des § 6 Absatz 4 der Psychotherapievereinbarung erfüllt,
c) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren.
Bei VT steht es entsprechend ebenso.
Das Kompetenznetz KJP WL ist aktiv geworden und hat diesen Missstand über unseren KJP-Vertreter Oliver Staniszewski an die Bundespsychotherapeutenkammer heran getragen. Sonst wäre es dort nicht aufgefallen.
Anmerkung 18.03.2021: Auf Anregung unseres Vorstandsvorsitzenden O. Staniszewski hat die Bundespsychotherpeutenkammer beim Innenministerium interveniert. Die Änderung wurde zurück genommen und als reaktioneller Fehler erklärt.
Für die Einrichtung einer kurzen Rufnummer für Kinder in Not
Z.B. Wähle die 333 und es eilt Hilfe herbei (Idee aus den Kommentaren) – in Zusammenarbeit und Koordination mit allen schon bestehenden Hilfeangeboten – auch per WhatsApp erreichbar, weil telefonieren für Kids heute oft hohe Hürde
Qualitätsmanagement: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche
Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 eine Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie [externer Link] beschlossen. Die Richtlinie legt auch für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Mit dem 17. November 2020 ist die Ergänzung in Kraft getreten.
(…)
„Kinderschutz“ hat auch auf der Agenda der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) einen zentralen Stellenwert und der Kammervorstand setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Perspektive zu diesem Thema in der landespolitischen Diskussion vermehrt Gehör findet. In der Stellungnahme „Intervention und Anschlusshilfe“ der PTK NRW [PDF-Dokument, 708 KB], die auf Anfrage der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des NRW-Landtags erstellt wurde, verdeutlicht die Kammer die Herausforderungen
Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen stärken
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz reformiert die Kinder- und Jugendhilfe. Damit sollen Teilhabe und Chancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessert werden. Das Kabinett beschloss nun einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch – das Kinder- und Jugendhilfegesetz – reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.
Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt in Kraft
Am 1. September 2020 tritt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) in Kraft. „Die Reform war längst überfällig und von der Profession nachdrücklich gefordert worden“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW). „Der 1. September 2020 ist ein großer Tag für unseren Berufsstand, denn ab jetzt können die neuen Regelungen in der Praxis greifen. Die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung wird einem modernen Heilberuf gerecht und qualifiziert unsere Profession für die wachsende Vielfalt ihrer Versorgungsaufgaben.“ Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tritt ebenfalls mit dem 1. September 2020 in Kraft.
1. Juli 2020
Aufregung um „Lex Winnicott“
Chance für weiterhin gute KiJu-Versorgung oder unzulässige Verzögerung?
Psychotherapeuten: Wir brauchen Pandemie-Telefonkontakte für benachteiligte Kinder und Jugendliche
Neu eingerichtete Telefon-Sprechzeit zum 1.7.2020 schon wieder gestrichen
30. Mai 2020
CORONA: Materialien für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien
Die Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt zahlreiche Infos zu Corona, schriftlich oder per Video, und auch als Bücher, Comics oder Cartoons zur Verfügung. Außerdem Spiele um und während Corona sowie Hilfeangebote speziell für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen sowie für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, auch mit Ideen zur Video-Therapie.
Kinderschutz und Gesundheitsschutz jetzt weiter ausbauen!
Ein Zwischenruf der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Deutschland befindet sich seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in der größten Krise seit Ende des 2. Weltkriegs und den danach folgenden Krisenjahren. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Bevölkerung mit massiven Restriktionen soweit wie möglich vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren, zeigen Wirkungen, so dass in Absprache mit den Ministerpräsident*innen zum 20. April 2020 erste Lockerungen der Maßnahmen beschlossen wurden. In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) dringend notwendig, die Auswirkungen von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes auf die Entwicklung von Kindern und den Kinderschutz zu bedenken und in die Strategieplanung zu Öffnungen von Kindertagesstätten und Schulen mit einzubeziehen. Die DGSF bittet die Bundesregierung daher eindringlich…
Demokratie durch Transparenz gerade in Krisenzeiten stärken:
Infektionsschutztransparenzgesetz
Die aktuelle Coronakrise zeigt, dass auch in Krisenzeiten Ressourcen und Kreativität mobilisiert und positive Entwicklungen angestoßen werden können. Sie bringt die beteiligten Akteure auf allen Ebenen jedoch auch an und teilweise über ihre Grenzen. Die mit dem Infektionsschutz einhergehenden Grundrechtseinschränkungen bringen neue Gefahren für die Menschen und die Demokratie mit sich, da unter Zeitdruck mit weitgehend unbekannten Risiken umgegangen werden muss. Dabei können die staatlichen Maßnahmen neben irreparablen Schäden auch unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkungen bewirken. Um auch in Zeiten der Ungewissheit auf allen Ebenen die Handlungssicherheit zu erhöhen und Risiken und ungewollte Wirkungen zu minimieren, gilt es, schon während der Krise aus der Krise zu lernen. So ist es nun angezeigt,…
Zunahme von häuslicher Gewalt: Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten
06.04.2020 – Die Medizinische Kinderschutzhotline stellt Fachkräften im Gesundheitswesen eine kostenlose Arbeitshilfe zur Verfügung. Diese soll die Beratung von Familien erleichtern, die durch die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
Kitteltaschenkarte mit Infos zum Umgang mit häuslicher Gewalt
Die Maßnahmen gegen eine rasche Ausbreitung des Coronavirus bewirken, dass Familien (…)
Informationen zum Download
Die Arbeitshilfe ist auf der Website der Medizinischen Kinderschutzhotline zum Download verfügbar oder kann in gedruckter Form unter kinderschutzhotline.KJP@uniklinik-ulm.de
bestellt werden. Zusätzlich bietet die Kinderschutzhotline an, bei Bedarf weitere Arbeitshilfen zu schicken, um so Fachkräfte im Gesundheitswesen mit Informationen zu unterstützen. Unverändert steht die Hotline rund um die Uhr telefonisch für Beratungen unter 0800/19210 00 zur Verfügung.
(… ) telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.
Notbetreuung für psychisch kranke Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern gefordert
Dr. Anne Klostermann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)
Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie die Auswirkungen der Coronakrise auf die Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und auf Kinder von psychisch kranken Eltern. Durch die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen und die flächendeckenden Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen sind viele Familien in einer schwierigen Lage. Daten aus anderen Ländern zeigen einen deutlichen Anstieg von Konflikten und Misshandlung in Familien als Folgen der Ausgangsbeschränkungen. Die aktuelle Lage erlaubt keine Einschätzung, wann Kitas und Schulen wieder geöffnet werden sollen.
Wir fordern daher mit großer Dringlichkeit die Landesregierungen auf:
1. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und von psychisch kranken Eltern bei individuellem Bedarf zu öffnen.
2. Die Notbetreuung aufgrund der fachlichen Einschätzung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder eines Facharztes zu ermöglichen.
„…Damit sind wir die einzige Gruppe unter den Psychotherapeuten, die nicht die Fachkunde für die Behandlung Erwachsener erwerben kann. Auch in Zukunft darf ich als KJP wederfrühere, nun erwachsene Patienten erneut behandeln, noch darf ich trotz meines Schwerpunktes erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung ein Angebot machen. Das ist schwer auszuhalten und den Menschen noch schwerer begreiflich zu machen, zumal KJP in der zugehörigen Bezugspersonenbehandlung sowieso schon immer mit den Eltern, also Erwachsenen, arbeiten und dafür ausgebildet sind. …“
taz:
„….Auch die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie wird unter dieser Psychologisierung leiden. Während es bisher auch Angehörigen pädagogischer Berufe möglich war, eine solche Therapieausbildung zu machen, wird dieser Zugang künftig entfallen, der einen bewährten praktischen Erfahrungsschatz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen garantierte. Problematisch auch, dass das neue Studium kaum Praxisanteile enthält, wie sie eigentlich zur Erteilung einer Approbation nötig wären. So ist nicht einmal verbindlich vorgesehen, dass Studierende therapeutische Gespräche mit Patient_innen unter Supervision erlernen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf…..“
Bundestagspetition „Gesundheitsdaten in Gefahr“ ist freigeschaltet
Worum es geht:
Ab 1.1.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten, deren Daten dann zentral auf Servern gespeichert werden sollen. Jetzt schon sind Ärzte und Psychotherapeuten gezwungen, die dafür notwendige Technik, die Telematikinfrastruktur, zu installieren, ansonsten wird ihnen derzeit bereits 1% Honorar abgezogen, ab März 2,5%.
Das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, eine Initiative von oberbayerischen Ärzten und Psychotherapeuten, die bundesweit eng mit anderen Ärzte-, Psychotherapeuten- und Datenschützerverbänden kooperiert, wendet sich gegen diese Regelungen und fordert Freiwilligkeit auch für die Behandler bei Nutzung dieser Patientenakte. (…)
2. Sitzung der 5. Kammerversammlung – Webbericht jetzt online
Neue Dokumentationsvorgaben statt Gutachterverfahren?
“ (…) Aktuell wolle der Gesetzgeber dem Thema Dokumentation nun einen neuen Anschub geben, so Bernhard Moors. „Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz verpflichtet er den G-BA, bis Ende 2022 eine Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen.“ Dabei werde der G-BA auch Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation festgelegen. Mit Einführung dieser Richtlinie würden alle Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren entfallen. (…)“
Approbationsordnung für Psychotherapiestudium jetzt online – Diskussion erwünscht
Kurz nach Verabschiedung des Ausbildungsreform-Gesetzes liegt auch schon der Referentenentwurf zur Approbationsordnung für das künftige Psychotherapie-Studium vor, sogar schon seit dem 17.10.2019.
Um in Richtung Transparenz mehr Klarheit zu schaffen, haben wir beim Gesundheitsministerium angefragt, ab wann der Entwurf öffentlich diskutiert werden kann. Folgendes war die Antwort:
„vielen Dank für Ihren Hinweis.
Anbei finden Sie den Referentenentwurf zur Approbationsordnung. Dieser ist bereits öffentlich und wird auch noch bei uns unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html eingestellt. Normalerweise erfolgt die Veröffentlichung parallel mit dem Versand an die Länder und Verbände, welche um Stellungnahme gebeten werden. Dies ist bereits am 17.10.2019 erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Internetredaktion des BMG“
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Also an alle Interessierten die Bitte, den Entwurf zu lesen und mitzudiskutieren:
Bundesrat stimmt Psychotherapie-Ausbildungsreform zu
Grünes Licht für Reform der Psychotherapeutenausbildung
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.
Die Eckdaten des Studiengangs
Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.
Neue EU-Gesundheitskommissarin ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Ausschnitt aus der Meldung im Ärzteblatt:
(…)
Überzeugender Auftritt
Ihr Auftritt vor dem Gesundheitsausschuss brachte Kyriakides viel Beifall ein. Die designierte Gesundheitskommissarin habe ihre Anhörung ausgezeichnet gemeistert und durch Fachwissen und Empathie für die Anliegen der Patientinnen und Patienten überzeugt, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Peter Liese im Anschluss an die Anhörung am späten Dienstagabend.
„Ich habe keinerlei Zweifel, dass Stella Kyriakides eine ausgezeichnete Gesundheitskommissarin wird. Als eine Frau die seit vielen Jahren Gesundheitspolitik betreibt und auch praktische Erfahrung als klinische Psychologin hat, ist ihre fachliche Eignung unbestritten. Dies hat sie heute auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
Keine Fortsetzung der Ausbeutung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)
Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) setzt sich auch für Übergangsregelungen im PsychThGes für aktuelle PiA ein. MDR-Fernsehen würdigt ihre Befragung von PiA und ihren großen Einsatz mit einem achtminütigen Beitrag in „Exakt“ um 20.15 Uhr und macht auf unhaltbare Zustände in Psychotherapeutenausbildung aufmerksam, die nicht für weitere 12 Jahre so bleiben dürfen.
Den entsprechenden Änderungsantrag hat Bündnis 90 / Grüne bereits am 10.4.19 zur ersten Lesung am 13.5.19 eingereicht:
Hier geht`s zur Rede von Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin von B90/Grüne im Bundestag, in der Anhörung zur ersten Lesung des Psychotherapeutengesetzes:
14. Juni 2019
Grüne fordern Übergangsregelung für KJP
Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) sorgt für Änderungsantrag der Grünen zur Anpassung der KJP an den Abschluss zukünftiger Absolventen nach neuem Psychotherapeutengesetz. KJP und ihre PatientInnen sind dankbar!
29. Mai 2019
Psychotherapie-Ausbildungsreform
Angleichung von Rechten auch für Kinder- und Jugendlichen-Behandler nötig
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen auf Veränderungsbedarf im Gesetzentwurf aufmerksam
Münster. Die Politik erkennt die Notwendigkeit, für eine gute psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im geplanten „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ noch Veränderungen vorzunehmen, damit Kinder und Jugendliche in Zukunft ebenso gut versorgt werden können wir Erwachsene. Der gesamte Berufsstand der Psychotherapeuten trägt diesen Wunsch in einer Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) sowie in Resolutionen der größten Landespsychotherapeutenkammern Bayern und NRW an die Politik heran. Dies war Thema eines Informationsgesprächs, zu dem die Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) heute eine Delegation von Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) empfing.
Die neuen Psychotherapie-Studiengänge sollen nur an Unis, nicht an Fachhochschulen angesiedelt werden.
Interview von Jutta Pilgram
Fast drei Viertel der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland haben an einer Fachhochschule (FH) studiert. Das soll sich ändern. Die Hoch-schulen für angewandte Wissenschaften, wie die FHs heute offiziell heißen, dürfen das neue Psychotherapie-Studium nicht anbieten. Professor Michael Borg-Laufs unterrichtet Theorie und Praxis psychosozialer Arbeit mit Kindern an der Hochschule Niederrhein und erklärt, warum er das für einen groben Fehler hält.
Ja mit Einschränkungen zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
Die von der Bundesregierung geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung wird von Experten mit einigen Einschränkungen positiv aufgenommen. Die Fachleute sehen nach 20 Jahren den Bedarf einer Modernisierung und begrüßen auch die geplante finanzielle Entlastung für die Auszubildenden. Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung desGesundheitsausschusses unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Harald Weinberg (Die Linke) am Mittwoch, 15. Mai 2019, sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen allerdings Übergangsregelungen und finanzielle Zusagen, um Nachteile für jetzige Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) beziehungsweise künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) zu verhindern.
Replik auf den Angriff von Manfred Lütz auf Spiegel Online trifft den richtigen Ton
Zu wenig Psychotherapieplätze
„Kranke zweifeln oft, ob ihnen Hilfe zusteht“
In einem Gastbeitrag kritisierte der Psychiater Manfred Lütz, Psychotherapeuten würden zu häufig Gesunde behandeln. Solche Argumente erschweren Patienten den Gang zum Therapeuten, entgegnet die Psychologin Damaris Sander. Eine Replik.
Psychotherapieplätze sind in Deutschland Mangelware, und das ist vor allem ein Problem für die Patienten. Die psychisch Kranken müssen in ihrer Not warten, oft monatelang, bis sie einen Therapieplatz bekommen. Es ist auch ein Problem der Gemeinschaft, denn die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit: Die Zahl der Krankentage wegen psychischer Probleme hat sich einem Krankenkassenbericht zufolge zwischen 2007 und 2017 von 48 Millionen auf 107 Millionen mehr als verdoppelt.
Dass sich etwas an diesem Zustand ändern muss, ist klar.
Mit seinem Vorschlag, die Wartenden in Kranke und psychisch Gesunde in Lebenskrisen zu unterteilen, erweist der Psychiater Manfred Lütz den Betroffenen allerdings einen Bärendienst. Denn Kranke zweifeln oft, ob ihnen Hilfe überhaupt zusteht.
Warum alte weiße Männer psychisch Kranke für gesund erklären
Zum wiederholten Angriff des Psychiaters Manfred Lütz auf die Arbeit der Psychotherapeuten und der Bundespsychotherapeutenkammer
Dr. Christina Tophoven, Geschäftsführerin der Bundespsychotherapeutenkammer
Der Psychiater Manfred Lütz klagt in einem Beitrag für „Spiegel online“ die Bundespsychotherapeutenkammer an, dass sie eine Reform verhindere. Stattdessen, so Lütz, würden immer mehr Psychotherapeuten gefordert. Ein unhaltbarer Vorwurf.
Sophie Passmann hat in ihrem Buch über „Alte weiße Männer“ beschrieben, woran wir sie erkennen: „Eine Sache, die dem alten weißen Mann immer zugrunde liegt, ist, dass das Gegenüber (…) sich nicht wohlfühlt. Man fühlt sich herabgesetzt, man fühlt sich nicht ernst genommen, man fühlt sich jovial belächelt.“
Viel Ärger über Spiegel Online, wo Fake-News (z.B. Psychotherapeutenkammer sei ein Lobbyverband – statt eine gesetzlich vorgeschriebene Körperschaft öffentlichen Rechts) ein Raum gegeben wird. Die Präsidentin der LPK RLP twittert: „Manfred Lütz, der Donald Trump der Psychiater“. Hier der Artikel:
Wartezeiten auf einen TherapieplatzWie ein Lobbyverband psychisch Kranken schadet
Psychisch Kranke müssen ewig auf einen Therapieplatz warten, weil das System eine Behandlung von Menschen mit geringen Leiden fördert. Besserung ist nicht in Sicht – ein mächtiger Lobbyverband verhindert jede Reform.
Plan von Jens Spahn – Streit um Psychotherapie als Studienfach
Der neue Studiengang soll modern sein und die Versorgung verbessern. Aber die Ärzteschaft lehnt die Reform ab – sie fürchtet Schaden für die Patienten.
(…)
Die Ärztekammer sieht darin die Rückkehr ins Mittelalter
Harsche Kritik kommt hingegen aus der Ärzteschaft – unter anderem wegen der geplanten neuen Berufsbezeichnungen. Demnach dürften sich Absolventen des neuen Studiengangs Psychotherapeuten nennen, Fachärzte für Psychotherapie müssen sich als „ärztliche Psychotherapeuten“ bezeichnen. Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery bezeichnet diese Regelung in einem Gastbeitrag fürs Deutsche Ärzteblatt als „Etikettenschwindel“: „Das schlechter ausgebildete ‚Produkt‘ bekommt die hübschere Verpackung.“
Er kritisiert, dem Gesetzentwurf liege die falsche Annahme zugrunde, dass Psychotherapie als reine Behandlungstechnik erlernt und ausgeübt werden könne. „Das mutet an wie die Rückkehr zur Qualifizierung von (direkt ausgebildeten) Bader-Chirurgen oder Dentisten in der mittelalterlichen Ständegesellschaft“, schrieb Montgomery über den Referentenentwurf aus dem Januar.
Spahn legt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeutenausbildung vor
Berlin – Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psychotherapeutenausbildung aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt. Mit der Gesetzesnovelle soll die Ausbildung der derzeitigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und außerdem die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. „Wir schaffen eine eigenständige und fundierte Ausbildung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute vor der Presse in Berlin. „Damit wird ihre Qualifikation noch besser und ihr Beruf noch attraktiver. Das ist gut für Therapeuten und Patienten gleichermaßen“, so Spahn.
Künftig soll die Approbation nach einem fünfjährigen Universitätsstudium der Psychotherapie erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig, in der die Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren erworben sowie Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen beziehungsweise Kinder- und Jugendlichen gesetzt werden. „Erst dann kann der Eintrag ins Arztregister erfolgen, die Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung“, stellte Spahn klar.
Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, im Herbst 2020 soll es in Kraft treten. Psychotherapeuten werden dann analog zu Ärzten ausgebildet und besser als bisher bezahlt.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem die Ausbildung von Psychotherapeuten auf neue Füße gestellt werden soll. Das geplante Reformgesetz macht Psychotherapie zu einem eigenständigen universitären Studienfach, bei dem ein zweijähriges Master- auf ein dreijähriges Bachelorstudium aufbaut – nach der Approbation folgt eine Weiterbildung, mit deren Abschluss sich Psychotherapeuten und -therapeutinnen ins Arztregister eintragen lassen können.
Die beabsichtigte Reform bilde ab, was mit den Verbänden in den letzten Jahren verhandelt worden sei, sagte Jens Spahn. Es gehe um „eine bessere Versorgung für psychisch kranke Menschen“, in deren Sinne außerdem die Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeuten, Ärzten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens verbessert werden müsse. Dafür die Grundlagen zu schaffen, ist nun Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Dieser wird im Gesetz mit einer Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie beauftragt.
WDR 5 Quarks – Hintergrund. 26.02.2019. 10:15 Min.. WDR 5. Von Lena Mörsch.
Psychotherapeuten müssen Patienten, die einen Therapieplatz suchen, Sprechstunden anbieten. So sollten die Wartezeiten kürzer werden. Das hat leider nicht geklappt
Lange Wartezeiten – Spahn will mehr Psychotherapeuten zulassen
Etwa 20 Wochen müssen Patienten im Schnitt auf eine Psychotherapie warten. Bisher zeigte sich Gesundheitsminister Jens Spahn skeptisch, ob mehr Therapeuten das Problem lösen. Jetzt schwenkt er um. Die Grünen begrüßen das.
Dass er den Aufbau der Telematik-Infrastruktur beschleunigen und die zuständige Betreibergesellschaft gematik umbauen will, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits angekündigt. Nun ist auch klar, wie er vorgehen will: Dem änd liegen die ersten Versionen von Änderungsanträgen zum Terminservice- und Versorgungsgesetzt (TSVG) vor, in denen die Fraktionen von Union und SPD den gematik-Umbau genau beschreiben.
Spahn-Aussagen – Mehr Therapeuten, längere Wartezeiten?
Gesundheitsminister Spahn hat behauptet, je mehr Psychotherapeuten es in einer Region gebe, desto länger seien die Wartezeiten. Als Beispiel nannte er Freiburg. Ärzteverbände widersprechen.
Von Patrick Gensing, ARD-Faktenfinder
In der Debatte über Wartezeiten bei Psychotherapeuten hat die Bundespsychotherapeutenkammer Gesundheitsminister Jens Spahn falsche Aussagen vorgeworfen.
TSVG: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Dialog mit Ärzten und Psychotherapeuten
Der Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bot und bietet nach wie vor reichlich Gesprächsstoff – nicht nur im gesundheitspolitischen Berlin. Deshalb organisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Initiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn eine Dialogveranstaltung. Er diskutierte mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft und Psychotherapeutenschaft deren Fragen und Besorgnisse. Dieses Video ist der
Spahn bittet um Vorschläge für schnelleren Zugang zur Psychotherapie
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeutenkammer sollen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gemeinsam einen Vorschlag vorlegen, wie schwer psychisch kranke Patienten deutlich schneller als bisher eine Therapie erhalten können. Darauf sollen sich Ärzte- und Psychotherapeutenverbände gestern Nachmittag bei einem Gespräch mit dem Minister verständigt haben, wie das Deutsche Ärzteblatt gestern Abend auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin erfuhr
Spahn bietet Gespräche über bessere TSVG-Regelungen an
BERLIN. Änderungen am Entwurf des umstrittenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind wieder in Reichweite. „Wir schauen jetzt zusammen mit der Ärzteschaft, ob wir gegebenenfalls zu besseren Regelungen kommen, als dort vorgesehen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einem Treffen mit rund 200 Ärzten und Psychotherapeuten am Freitag in Berlin.
(…)
Signale von Änderungsbereitschaft nahmen die Ärzte bei folgenden Punkten wahr:
(…)
Psychotherapie: Über die hochumstrittenen Pläne für „eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ wird weiter gesprochen. Darauf haben sich der Gesundheitsminister und die Vertreter der Verbände der Psychotherapie bei einem Treffen in der vergangenen Woche in Berlin geeinigt. Eine Petition gegen zusätzliche Zugangshürden vor der psychotherapeutischen Behandlung haben bislang mehr als 200.000 Menschen gezeichnet. Man wolle nicht zurück zum Delegationsprinzip in der Psychotherapie hat der Gesundheitsminister nun am Freitag bekräftigt. Es wird inzwischen darüber nachgedacht, zunächst die Ergebnisse von aus dem Innovationsfonds geförderten Projekten abzuwarten, zum Beispiel des NPPV (Neurologisch psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung).
ca. 14min 30` Frau Satorius
ca. 36min Dr. Munz
ca. 1h 21, 30` Prof. Jacobi
ca. 1h 45 Herr Hecken
ca. 3h 08, 10 Dr. Munz
Mediziner lehnen die im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Vorgaben für erweiterte Sprechstunden ab und sehen darin einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. In der dreistündigen Anhörung des Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über den Gesetzentwurf (19/6337, 19/6436) am Mittwoch, 16. Januar 2019, kam auch Kritik von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von Psychotherapeuten. Die Experten äußerten sich in der öffentlichen Sitzung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Petitionen zum UN-Migrationspakt und zum Terminservicegesetz
Der Petitionsausschuss befasst sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 14. Januar 2019, mit dem im Dezember in den Bundestag eingebrachten Regierungsentwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (19/6337) sowie dem UN-Migrationspakt. Ab 12 Uhr beraten die Abgeordneten unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin eine Petition mit der Forderung, die Bundesregierung solle dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitreten, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei. Um 13 Uhr schließt sich dann die Beratung einer Eingabe mit der Forderung, der Bundestag solle den TSVG-Entwurf ablehnen und an das zuständige Fachministerium zurück verweisen, an
Spahn legt Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung vor
Direktstudium mit anschließender Weiterbildung: Gesundheitsminister Spahn macht Ernst mit der unter Ärzten umstrittenen Novelle der Psychotherapeuten-Ausbildung.
BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) knüpft an die Arbeit der vorangegangenen großen Koalition (GroKo) an: Mit seinem nun vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung hält er am Plan der Vorgänger-GroKo fest, den Zugang zur Versorgung künftig über ein Masterstudium samt strukturierter Weiterbildung – analog jener der Ärzte – zu gestalten. Die Neuausrichtung sorgt auch für eine finanzielle Besserstellung der angehenden Psychotherapeuten.
Warum Deutschland sich eine große Couch leisten sollte
Noch nie waren so viele Menschen im Land psychisch krank – und doch ist das Reden darüber immer noch tabu. Die jüngsten Pläne des Gesundheitsministers verschlimmern die Lage nur noch.
Debatte um Psychotherapie: „Wir müssen Hürden abbauen“
Die Präsidentin der Landes-Psychotherapeuten-Kammer Rheinland-Pfalz hält eine neue Regelung für Psychotherapie-Patienten für diskriminierend – und hofft auf niedrigere Hürden.
MAINZ – Patienten sollen erst zu einem Gutachter, der ihnen bestätigt, dass ihnen eine Psychotherapie zusteht. Mit diesem Vorschlag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für empörte Reaktionen gesorgt. Den Vorschlag als Diskriminierung bezeichnet Sabine Maur im Gespräch mit dieser Zeitung. Sie ist seit zwei Monaten die Präsidenten der Landes-Psychotherapeuten-Kammer Rheinland-Pfalz.
SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach: Regeln für Psychotherapie werden nachgebessert
Die heftig umstrittenen Neuregelungen für den Arztbesuch psychisch kranker Menschen werden nachgebessert. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte für das entsprechende Gesetzgebungsverfahren „eine weitere Runde insbesondere mit den Patientenvertretern sowie mit den psychotherapeutischen Verbänden“ an.
Man sei dazu bereits „im Prozess der Einladungen“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Augsburger Allgemeinen (Freitagausgabe).
(…)
Eine an den Bundestag gerichtete Petition fordert die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Es ist eine der größten Petitionen, die jemals an das Parlament gerichtet wurde: Genau 205.331 Menschen haben sie den Angaben zufolge gezeichnet. Spahn will sich indes der Debatte stellen. „Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die hier vorgeschlagene Regelung verbesserungsfähig ist: Prima!“, sagte er kürzlich im Bundestag.
Gesundheitsminister Jens Spahn macht es Betroffenen durch das Psychotherapie-Gesetz noch schwerer. Er muss den Entwurf schnell nachbessern – wie versprochen.
Ein kleiner Anlass genügt, um aus einem gesunden einen psychisch kranken Menschen zu machen. Ein paar fehlgesteuerte Rezeptoren, beispielsweise durch Drogenkonsum, reichen aus. Wer dann an einer solchen Krankheit leidet, hat es doppelt schwer.
Neuregelung der Psychotherapie: Über 200.000 Petitionen gegen Spahn
Mit solch einem Gegenwind hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht gerechnet, als er sein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorlegte.
Terminservice- und VersorgungsgesetzSpahn-Vorschlag stößt auf breite Kritik
SPD, Therapeuten und 200.000 Petenten kritisieren Neuregelung der Psychotherapie.
Mit solch einem Gegenwind hatte Gesundheitsminister Jens Spahn nicht gerechnet, als er sein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorlegte.
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Spahn sieht sich darüber hinaus mit einer der größten Online-Petitionen in der Geschichte des Bundestages konfrontiert. Genau 205.331 Menschen haben laut Bundestag die Petition 85.363 unterzeichnet.
Der schwere Weg zum Therapeuten: Spahn will Patienten vorsortieren
Münster – Wer eine Psychotherapie braucht, muss sehr lange auf Termine warten. Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte die Lage für psychisch Kranke künftig noch erschweren. Nun rollt eine Protestwelle.So viele Bürger hat ein Minister noch nie auf die Barrikaden getrieben.Mehr als 200 000 Deutsche haben in den vergangenen Wochen eine Petition gegen ein Gesetz unterzeichnet, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Ahaus) den Zugang für gesetzlich Versicherte zum Psychotherapeuten neu regeln will. Nach Auskunft der Bundestags könnte der Protest die größte Petition sein, die je in Berlin eingereicht wurde. Spahn habe es mit seinem Ansinnen geschafft, auf einen Schlag 200 000 Menschen „gegen sich aufzubringen“, staunt die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).
Die Regierung nimmt die Kritik der Psychotherapeuten am Terminservice- und Versorgungsgesetz auf. Und verweist zugleich: Der Protest gegen eine „gestufte Versorgung“ sei verfrüht.
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Die psychotherapeutische Sprechstunde habe bereits Entlastung gebracht, aber es gebe immer noch nicht die Steuerung für diejenigen, die schnell Behandlung brauchten. Mit Interesse werde ein vom Innovationsfonds gefördertes Projekt der KV Nordrhein zur besseren Steuerung in die psychotherapeutische Versorgung verfolgt. Dort gebe es einen vorgeschalteten „Koordinator“, der die Aufgabe übernehme, Patienten in die richtige Behandlungsebene zu steuern. Die Verbände der Psychotherapeuten seien daran beteiligt.
KÖLN. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) fordert die niedergelassenen Ärzte auf, sich am 23. Januar an einem bundesweiten Protesttag gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu beteiligen und mit Kollegen und Patienten über die Auswirkungen des Gesetzes zu diskutieren.
Für diesen Tag hoffen die Initiatoren – Ärzteverbände aus Niedersachsen – auf eine Reihe von Aktionen niedergelassener Ärzte. Dazu zählen beispielsweise „Notfallfortbildungen“ über das Gesetzesvorhaben während der Sprechstundenzeit. „Wir sagen Nein zu falschen Rezepten in der Gesundheitspolitik“, betont der Vereinsvorsitzende Wieland Dietrich. Weitere Informationen unter www.niedergelassene-protestieren.de.
Jens Spahns Idee zur Vergabe von Therapieplätzen ist absurd. Die Suche nach PsychotherapeutInnen wird noch schwerer, als sie jetzt schon ist.
Die Reformidee von Jens Spahn trägt den recht sperrigen Titel Terminservice- und Versorgungsgesetz. Damit will der Bundesgesundheitsminister (CDU) erreichen, dass gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine bekommen, vor allem auch Plätze bei PsychotherapeutInnen. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass, bevor der oder die Kranke eineN TherapeutIn sieht, „GutachterInnen“ in einem Vorgespräch über die Dringlichkeit einer Therapie entscheiden. Die Entscheidung, wer wirklich krank ist und wer nicht, läge dann in der Hand einer dritten Person. Das klingt wie: Therapieplätze muss man sich verdienen – so wie alles im Leben, nicht wahr?
Doch Spahn hat nicht nur ein abstruses Gesetz vorgelegt, er heizte die Diskussion außerdem mit unsensiblen und faktisch falschen Aussagen an. So stellte er zum Beispiel die steile These auf, dass mehr PsychotherapeutInnen mehr Nachfrage schaffen würden. „Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg“, hatte er schon im September im Bundestag gesagt.
Die Empörung ist enorm: Mehr als 200 000 Menschen haben sich in den vergangenen Wochen gegen ein Vorhaben des Gesundheitsministeriums ausgesprochen – oder besser gesagt, gegen einen kurzen Passus darin. Es könnte die größte Petition sein, die je beim Bundestag eingereicht wurde.
Warum der Aufschrei? Eigentlich hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz Gutes im Sinn: Patienten sollen nicht mehr monatelang auf einen Arzttermin warten müssen, sie sollen besser versorgt werden. Auch psychisch kranke Menschen. Sie sollen, wenn es nach Spahn geht, künftig zuerst ein Vorgespräch führen – mit einem Arzt, den sie nicht kennen, den sie nicht selbst aussuchen und den sie vermutlich nie wieder sehen. Dieser Arzt soll dann entscheiden, wann und wo sie eine Therapie bekommen. Es wäre eine Art Vorsortierung: Wer ist kränker? Wer kann warten?
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Mehr Kassenzulassungen werden gebraucht
Zwar kann von einer allgemeinen Akzeptanz psychischer Erkrankungen nicht die Rede sein, solange Lehramtsanwärter keine Therapeuten aufsuchen, weil sie um ihre Verbeamtung fürchten, und solange Menschen ihre Depression vor Kollegen oder sogar vor der Familie geheim halten; dennoch hat sich in den vergangenen Jahren vieles zum Positiven verändert. Psychische Krankheiten werden ernst genommen und häufiger angesprochen, auch dank prominenter Vorbilder, die wie der Fußballer Sebastian Deisler oder die US-Sängerin Lady Gaga ihre Depressionen öffentlich machen. Die neue Sensibilität, die neue Bereitschaft, sich Hilfe zu suchen, wirkt sich aber auch auf die Knappheit der Therapieplätze aus.
Vergabe von Therapieplätzen – Das fragwürdige Argument des Ministers Spahn
„Mehr Psychotherapeuten schaffen mehr Nachfrage“ – es ist eines von Spahns Kernargumenten für sein neues Gesetz. Doch die von ihm genannten Kronzeugen widersprechen entschieden.
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Unser Fazit: Am Ende bleiben Verwirrung – und große Zweifel.
Eine Kernthese, die Minister Spahn für seine Neuregelung der Psychotherapie präsentiert, kann sein Ministerium nicht belegen. Im Gegenteil: Es präsentiert Kronzeugen, die von vermeintlichen Studien nichts wissen wollen – und auch noch entschieden widersprechen.
Plätze für Psychotherapien sind rar, die Wartezeiten lang. Ein neues Gesetz soll den Zugang neu regeln – Kritiker sagen: „erschweren“. Welche Erfahrungen haben Sie bei der Therapeutensuche gemacht? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!
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Gast: Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung
Umstrittenes TerminvergabegesetzDafür muss Jens Spahn viel Kritik einstecken
Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn sorgt für Aufruhr: Menschen, die einen Facharzt benötigen, sollen zunächst bei einem Arzt vorstellig werden, der ihre Lage beurteilt. Eine Horrorvorstellung vor allem für psychisch Kranke.
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Und die Kritik kommt aus beinahe allen Fraktionen. Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund bemängelt, „Menschen mit komplexen psychischen Probleme werden sich unwahrscheinlich einer dritten Person zeigen“. Auch Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP hält das für eine „zusätzliche Hürde“. Psychisch Kranken falle es „überhaupt schwer, darüber zu reden“. Es sei ein „Nadelöhr“, wenn sie sich einem „Behandler öffnen müssen, den sie überhaupt nicht kennen“. Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen verweist auf den massiven Widerstand, den das Gesetz schon vor der Beratung im Bundestag ausgelöst habe. Die Petition gegen den Entwurf zeige, dass Spahn „mindestens 200.000 Menschen gegen sich aufgebracht“ habe. „Menschen in einer seelischen Krise brauchen Unterstützung und keine zusätzlichen Hürden“, so die Grünen-Abgeordnete.
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Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung spricht gar von einer „Diskriminierung psychisch kranker Menschen“ und einem „ersten Schritt zur Abschaffung der freien Arztwahl“. Erhebliche Probleme erwartet auch die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP). Wenn junge Menschen von mehreren Therapeuten „angesehen und beurteilt“ werden, so Helene Timmermann, Vorsitzende des Verbandes, würde sich Misstrauen einstellen. Der Weg zu einer Behandlung würde so erschwert. „Besonders Jugendliche tun sich oft schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Timmermann. (Hervorhebung R.T.)
Terminservice- und Versorgungsgesetz: Änderungen bei gestuftem Zugang zur Psychotherapie wahrscheinlich
Berlin – Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dürfte noch in zahlreichen Punkten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verändert werden. Ein Punkt darunter wird die umstrittene geplante zusätzliche „gestufte und gesteuerte Versorgung vor einer psychotherapeutischen Behandlung“ sein, wie heute die erste Lesung im Bundestag aufgezeigt hat. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.
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Weg mit der Regelung
Viele Abgeordnete sowohl von der SPD als auch der Oppositionsfraktionen sprachen sich in der Debatte im Parlament dafür aus, die Regelung zu streichen. Heute Morgen sei eine der erfolgreichsten Petitionen aller Zeiten beim Bundestag eingereicht worden, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Spahn habe es mit seinem Ansinnen geschafft, fast 200.000 Menschen „gegen sich aufzubringen“. „Kranken Menschen dürfen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden“, sagte sie. Den Passus des zusätzlichen Zugangs zur Psychotherapie bezeichnete sie als „emotionale Zumutung“. Der Passus gehöre gestrichen.
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Große Reform in der Psychotherapie notwendig
„Das, was jetzt im Gesetzestext ist, ist nicht geeignet, Vertrauen zu schaffen“, sagte Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf die Regelung der gestuften Versorgung. Aus seiner Sicht müsse eine große Reform vorbereitet werden. Diese müsse sich mit der Frage von zu wenigen Zulassungen und der Frage der Honorierung beschäftigen. „Es ist so, dass sich die Vergütung zu wenig nach der Schwere der Erkrankung richtet“, sagte Lauterbach. Eine solche Reform brauche mehr Zeit und müsse mit Verbänden und Betroffenen diskutiert werden. „Wir werden zu einer gemeinsamen Lösung kommen und sie sind zu wichtig für einen Schnellschuss“, so der SPD-Gesundheitspolitiker, der viele andere Regelungen wie den Ausbau der Terminservicestellen im TSVG begrüßte. Das führe auch zu einer schnelleren Terminvermittlung für Psychotherapiepatienten.
Pressemitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer. Spahnscher Irrtum 1-3
Spahnscher Irrtum 1 – Reloaded:
„Wartezeiten sind dort am längsten, wo die meisten Psychotherapeuten sind.“
Gesundheitsminister Jens Spahn hatte schon am 26. September 2018 im Bundestag behauptet:
„Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“ (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)
Jetzt hat er diese These im ARD-Morgenmagazin (12. Dezember 2018) noch einmal wiederholt:
„Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass in den Regionen, wo die meisten Psychotherapeuten sind, ihr Angebot machen, wir auch die längsten Wartezeiten haben.“
Dieser Spahnsche Irrtum, den die Bundespsychotherapeutenkammer schon am 28. September 2018 korrigiert hatte, wird auch durch Wiederholung nicht richtig.
Spahn wirbt im Bundestag für Gesetzespaket zur besseren Versorgung von Patienten
Berlin (AFP) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Bundestag für sein Gesetzespaket zur besseren Versorgung von Patienten geworben. Bei dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gehe es um „konkrete und im Alltag spürbare Verbesserungen“ für die Patienten, sagte Spahn am Donnerstag. Dafür brauche es auch gute Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit und eine angemessene Vergütung von Ärzten, Apothekern und Pflegekräften.
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Der Minister ging auch auf die Kritik an seinem Vorhaben zur Neuregelung bei psychotherapeutischen Behandlungen ein. Wenn das Ergebnis der Debatte sei, dass die vorgeschlagene Regelung „verbesserungsfähig“ sei, „prima – ich bin der erste, der für eine Verbesserung zu haben ist“, zeigte sich Spahn erneut kompromissbereit.
Vergabe von Therapieplätzen – Neue Hürde für psychisch Kranke?
Therapeuten protestieren, eine Online-Petition läuft: Pläne von Gesundheitsminister Spahn, die psychotherapeutische Versorgung neu zu regeln, stoßen auf Widerstand. Worum geht’s?
Das ist der Auslöser des Streits
Stein des Anstoßes ist, dass mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) neue Regelungen für den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung geplant sind. Mit dem Gesetzentwurf will Spahn erreichen, dass Versicherte schneller Arzttermine bekommen. Im Bereich Psychotherapie ist eine „gestufte Steuerung“ von Hilfesuchenden geplant: Ausgesuchte Ärzte und Therapeuten sollen in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- oder Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden sollen. Heute hat der Bundestag in erster Lesung darüber debattiert.
Psychisch Kranke sollen schneller einen Behandlungstermin bekommen. Doch gegen eine von MInister Jens Spahn geplante Änderung gibt es heftige Proteste. Spahn will mit sich reden lassen.
Berlin. Im Streit um Reformen bei der Behandlung psychisch Kranker hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kompromissbereitschaft signalisiert. Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), damit betroffene Patienten schneller einen Termin beim Psychotherapeuten bekämen als bisher, müsse die Versorgung vor Ort besser koordiniert werden. „Damit wollen wir den Patienten eine unnötige Odyssee von einer Arztpraxis zur anderen ersparen“, betonte er und fügte dann hinzu: „Wie wir dieses Ziel am besten erreichen, werden wir im weiteren Beratungsverlauf diskutieren und die konkrete Formulierung dann überarbeiten.“
Spahn im Streit um Psychotherapie-Reform kompromissbereit: Es müsse über weitere Schritte gesprochen werden
Im Streit um Reformen bei der Behandlung psychisch Kranker hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kompromissbereitschaft signalisiert. Damit Patienten schneller einen Termin beim Psychotherapeuten bekämen als bisher, müsse die Versorgung vor Ort besser koordiniert werden, sagte Spahn dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Damit wollen wir den Patienten eine unnötige Odyssee von einer Arztpraxis zur anderen ersparen”, sagte er und fügte hinzu: “Wie wir dieses Ziel am besten erreichen, werden wir im weiteren Beratungsverlauf diskutieren und die konkrete Formulierung dann überarbeiten.”
Psychotherapie – Jens Spahns Reformpläne für die Suche nach einem Therapeuten sind reine Schikane
Ein Mann geht zum Arzt, in seinem Ohr fiept es. Fragt der Arzt (im Rahmen der Besuchspauschale, bei einem Mann um die 50 sind das 30,66 Euro pro Quartal), was los ist, ob er Stress hat. Klingt wie ein Witz, zugegeben, Männer gehen nur im Notfall zum Arzt, viel seltener als Frauen. In diesem idealen Fallbeispiel führt der Arzt nun ein „problemorientiertes Gespräch“, für das er alle zehn Minuten zusätzlich knapp zehn Euro abrechnen darf. Der Mann, der wegen Ohrenfiepens kam, weint jetzt plötzlich, der Arzt fragt, ob der Patient schon einmal über eine Psychotherapie nachgedacht hat. Männer sind noch größere Therapiemuffel, wahrscheinlicher ist jetzt also, dass der Mann sich krankschreiben lässt, dann weitermacht wie bisher, Ende offen, dabei – Stichwort toxische Männlichkeit – könnten Gespräche helfen?
ARD-Morgenmagazin – Nach heftiger Kritik: Spahn rudert bei Neuregelung für Psychotherapien zurück
Das von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderte Terminservice und -vergabegesetz (TSVG) steht vor allem in Sachen Psychotherapien in der Kritik. Für psychisch Kranke birgt es allerdings Gefahren. Nun rudert Spahn zurück und zeigt sich offenbar kompromissbereit.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzlich versicherte Patienten in Zukunft schneller einen Arzttermin bekommen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung soll noch mehr Angebote enthalten.
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Nach heftiger Kritik zeigt sich Spahn an seinen Plänen zur Neuregelung bei psychotherapeutischen Behandlungen nun offenbar kompromissbereit. „Ich schließe nicht aus, dass wir andere Regelungen finden“, sagte Spahn.
Die strikte Begrenzung von Kassensitzen für Psychotherapeuten hält die Zahl der Therapieplätze künstlich knapp. Gesundheitsminister Spahn scheint zu glauben, unter psychisch Kranken wären massenweise Hypochonder. Das ist unzeitgemäß und gefährlich.
Kommentar von Barbara Vorsamer
Antriebslosigkeit gehört zu den typischen Symptomen einer Depression, die neben Angststörungen die häufigste psychische Erkrankung in Deutschland ist. Betroffene haben keine Kraft,
Zugang Psychotherapie – Spahn bereit für weitere Gespräche
BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für eine bessere Steuerung beim Zugang zur Psychotherapie verteidigt. Im ARD-„Morgenmagazin“ wies er am Mittwoch daraufhin, dass in den Regionen mit den meisten Psychotherapeuten gleichzeitig die längsten Wartezeiten zu verzeichnen seien. „Das zeigt doch, dass da irgendwas in der Steuerung nicht so funktioniert, wie es soll.“
Dass es in Deutschland offenbar einen großen Bedarf an Psychotherapie gibt, zeigen einem „Bild“-Bericht zufolge neue Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium. Demnach fehlten im vergangenen Jahr an 107 Millionen Tagen Arbeitnehmer infolge psychischer Erkrankungen. Zehn Jahre zuvor habe die Fehlzeit noch 48 Millionen Tage betragen. (bar/ths)
Kommentar zu Spahns Psychotherapie-Pläne: Nicht noch mehr Bürokratie!
Die Diskussion um den Zugang zum Psychotherapeuten nimmt weiter Fahrt auf. Damit hatte wohl der Gesundheitsminister nicht gerechnet. Jens Spahn beeilte sich am Mittwoch, festzustellen, dass er bereit sei, seine Pläne nachzubessern. Voraussetzung: Es gibt bessere Vorschläge.
GesetzentwurfPsychotherapeuten wehren sich gegen Spahns Patientenkontrolle
Speziell ausgebildete Experten sollen künftig entscheiden, wer in Deutschland eine Psychotherapie bekommt. So will es zumindest Gesundheitsminister Jens Spahn – und löst damit einen Proteststurm aus.
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Die Psychotherapeutin Ariadne Sartorius hatte die Idee für die Petition. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE erklärt sie, wie es dazu kam und wo Jens Spahn sich aus ihrer Sicht irrt.
SPIEGEL ONLINE: Der Gesundheitsminister will, dass künftig speziell ausgebildete Experten entscheiden, wer welche Psychotherapie bekommt. Gerade Menschen mit schwerwiegenden Problemen sollen so schneller Hilfe bekommen. Was ist so schlecht daran?
Video: Bundesgesundheitsminister Spahn verteidigt Pläne zur Neuregelung
12.12.18 | 03:53 Min. | Verfügbar bis 12.12.2019
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne zur Neuregelung in der Psychotherapie verteidigt. Es gehe ihm darum, dass Patienten möglichst schnell einen Behandlungstermin erhielten. „Heute ist es immer noch so, trotz aller Maßnahmen der letzten Jahre, dass Kranke etwa mit einer Depression, die dringend eine Behandlung brauchen, diese zu oft nicht bekommen und lange warten.“ Oft würden Patienten dann in Kliniken eingewiesen. Das mache es dann noch schwieriger den Menschen eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen. Deswegen wolle er steuern und koordinieren, damit wirklich Kranke eine Behandlung bekämen. Künftig soll deshalb ein
Jeder dritte Patient in Deutschland wartet bis zu einem Dreivierteljahr auf den Beginn einer Psychotherapie. Jeder Versicherte hat ein Recht auf eine Akutsprechstunde bei einem Therapeuten. Doch danach findet sich oft kein Therapieplatz.
Psychisch Kranke – Auf die Diagnose folgt oft keine Therapie
Die Akutsprechstunde beim Psychotherapeuten war 2017 eingeführt worden, um psychisch Kranken besser zu helfen. Eigentlich eine gute Sache. Das Problem: Den ersten Termin beim Arzt gibt’s schnell, den zweiten oft gar nicht.
Psychotherapeuten bewerten die im vergangenen Jahr eingeführte Akutsprechstunde grundsätzlich positiv. Sie sei „ein überaus großer Erfolg“, erklärte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Als Beleg führt er unter anderem an, dass vermehrt Menschen mit psychischen Problemen zum Arzt kommen würden, die bislang wegen der langen Wartezeiten gar nicht erst versucht hätten, einen Termin zu bekommen.
Terminservice- und Versorgungsgesetz: Psychotherapeuten dagegen
Gerade bei Fachärzten müssen Kassenpatienten schon ‚mal mit mehreren Monaten Vorlauf rechnen, bis sie einen Termin erhalten. Das ist nervig und genau das wollte Gesundheitsminister Jens Spahn ändern. Kritik kommt nun von den Psychotherapeuten.
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Und so wie den Psychotherapeuten Glaab und Vogel geht es offensichtlich vielen Menschen in Bayern: Eine Petition gegen die Pläne des Gesundheitsministers hat inzwischen über 130.000 Unterzeichner. 50.000 wären notwendig gewesen. Die Petition läuft noch bis Donnerstag. Wieso der umstrittene Absatz in das neue Gesetz gerutscht ist – das möchte das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks vorerst nicht beantworten – zumindest nicht bis zur ersten Lesung des Entwurfs am Donnerstag.
Seit 2017 hat jeder Patient das Recht auf eine Akutsprechstunde beim Therapeuten. Das hilft Menschen, die unter einer schweren psychischen Krankheit leiden.
40 Prozent aller Patienten bekommen nach einer solchen Sitzung keinen Therapieplatz. Jeder dritte Patient wartet ein halbes oder ein Dreivierteljahr auf den Beginn einer tatsächlichen Therapie.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will veranlassen, dass künftig ausgewählte Ärzte und Therapeuten Patienten untersuchen, noch bevor sie eine Praxis besuchen.
Psychotherapeuten protestieren gegen eine solche Instanz, die über die Schwere der Krankheit entscheiden soll. Sie würde Patienten eher abschrecken.
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Damit Menschen mit schweren Erkrankungen schneller behandelt werden, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun veranlassen, dass künftig ausgewählte Ärzte und Therapeuten Patienten untersuchen, noch bevor sie eine Praxis besuchen. Es wäre eine Art Vorauswahl: Je schwerer das Problem, desto schneller gibt es einen Termin. Doch Psychotherapeuten protestieren gegen eine solche Instanz, die über die Schwere der Krankheit entscheiden soll. Sie würde Patienten eher abschrecken. Auch der Bundesrat und der Sachverständigenrat für Gesundheit lehnen so eine zusätzliche Hürde ab. Eine Petition gegen den Passus hat bereits mehr als 125 000 Unterzeichner. Stattdessen wünscht sich die Therapeutenkammer zusätzliche psychologische Praxen auf dem Land. Hier sollte es keine Grenze mehr geben, fordert Munz.
In Eberswalde beendet Therapeut Matthias Bachmann sein Wartezimmergespräch nach fünf Minuten. Er schickt die Frau wieder fort, wieder einmal mit schlechtem Gewissen. Aber seine Praxis ist voll.
Pläne zur Psychotherapie: „Spahns Vorstoß ist eine Zumutung für psychisch Kranke“
Der Gesundheitsminister will eine zusätzliche Voruntersuchung vor Bewilligung von Therapien. Die Vereinigung der Psychotherapeuten übt Kritik. Ein Interview.
Frau Lubisch, nach den Vorstellungen von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen sich Patienten vor Bewilligung einer Therapie von Experten voruntersuchen lassen. Erst danach würden sie an die eigentlichen Therapeuten weitergeleitet werden. Was bedeutet das für psychisch kranke Menschen?
Der Vorstoß von Jens Spahn ist eine Zumutung für psychisch kranke Menschen. Es entstehen zusätzliche Hürden auf dem Weg zu einem Therapieplatz – und zusätzliche Anstrengungen. Für Patienten mit psychischen Leiden ist es oft ohnehin schwer genug, sich einem Therapeuten zu öffnen. Nun sollen sich diese Menschen einer weiteren Person anvertrauen, die dazu keine Therapie übernehmen wird. Die Zwischeninstanz sorgt für zusätzliche Unsicherheit auf dem Weg zu einem Therapieplatz. Sich als besonders krank darstellen zu müssen, um einen Therapieplatz zu bekommen, schafft eine besonders schwierige Situation. Der Vorschlag des Gesundheitsministers ist schlicht befremdlich.
TSVG: Psychotherapeuten werfen der Koalition Diskriminierung vor
Die Psychotherapeuten laufen Sturm gegen das TSVG. Sie fordern gleiche Rechte für ihre Patienten.
BERLIN. Die Psychotherapeuten liegen über Kreuz mit Plänen der Koalition. Die will, dass Patienten schneller an Termine für Behandlungen kommen. Dafür will sie den Zugang zur Psychiatrie neu regeln. Vor der eigentlichen Behandlung soll eine zusätzliche Begutachtung über die Dringlichkeit stehen.
Die Therapeuten sind sauer über diesen Passus im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am Freitag im Bundestag beraten werden soll: „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das gleiche Recht auf freie Wahl ihres Behandlers wie somatische Patienten“, sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (bptk) Dr. Dietrich Munz am Dienstag in Berlin. Alles andere sei eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen.
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Genug gesteuert?
42,2 Prozent der Patienten in der psychiatrischen Sprechstunde werden nicht weiter behandelt.
57,8 Prozent werden in die Akutbehandlung, die Kurz- oder Langzeittherapie gesteuert.
32,2 Prozent warten nach der Sprechstunde zwei bis drei Quartale auf den Beginn der Behandlung.
Psychotherapeutische Sprechstunde steuert die Versorgung
Berlin – Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden zu steuern. Dieses Fazit zieht die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) aufgrund einer Auswertung von rund 240.000 Abrechnungsdaten von Patientinnen und Patienten, die im zweiten Quartal 2017 erstmals in einer Sprechstunde waren.
„Die im April 2017 eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde erfüllt ihren Zweck. Sie bietet flächendeckend eine diagnostische Abklärung und eine Beratung der Ratsuchenden, was notwendig ist – je nach Dringlichkeit und Schwere ihrer Beschwerden“, erklärte der Präsident der BPtK, Dietrich Munz, heute vor der Presse in Berlin.
Psychotherapeuten fordern Sofortprogramm für Patienten
Kurz vor der Beratung eines Gesetzes für eine bessere Patientenversorgung fordern Deutschlands Psychotherapeuten ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Dies solle mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommen. Laut Bundestag soll das TSVG an diesem Freitag erstmals im Parlament beraten werden. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dietrich Munz, kritisierte am Dienstag in Berlin, trotz des Erfolgs der sogenannten psychotherapeutische Sprechstunde müssten psychisch kranke Menschen noch viel zu lang auf eine Kurz- oder Langzeittherapie warten.
Berlin (kobinet) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen sollen nach Informationen des Inklusionsbotschafters Thomas Künneke weiter in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden. Nachweislich ist für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen eine ambulante Therapie oft die Form der Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Der Zugang zu solchen Unterstützungsangeboten soll nun durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz erheblich eingeschränkt werden, berichtet er gegenüber den kobinet-nachrichten.
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Proteststurm gegen Spahns Gesetzespläne Hürdenlauf für psychisch Kranke?
Gesundheitsminister Spahn will psychisch Kranke vor ihrer Therapie künftig von anderen Experten „voruntersuchen“ lassen. Dagegen regt sich heftiger Protest.
Mit Petitionen hat Jens Spahn so seine Erfahrungen. Nachdem der CDU-Politiker vor einem Dreivierteljahr kundgetan hatte, dass Hartz IV nicht gleichbedeutend mit Armut sei, verlangten 210.000 Unterzeichner von ihm, selber mal einen Monat lang vom Arbeitslosengeld II zu leben. Spahn weigerte sich, versuchte das Thema mit der Initiatorin bei Kaffee und Kuchen abzumoderieren, trug politische Blessuren davon. Im September verlangten dann 224.000 Menschen von ihm, die Berufssituation von Physiotherapeuten und anderen Heilberuflern zu verbessern. Hier reagierte der Minister sofort, eine eilig gestrickte Reform soll bereits im Frühjahr 2019 in Kraft treten.Minister will „gesteuerte Versorgung“Drei Monate später – Spahn ist grade zurück vom Hamburger CDU-Parteitag – erwarten ihn schon wieder 130.000 Unterschriften.
zum Artikel auf Tagesspiegel.de (Berlin)
Depressionskranker warnt: Herr Spahn, Ihr neues Gesetz gefährdet Menschenleben!
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen Versicherte in Zukunft schneller an einen Arzttermin kommen. Ende September hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Doch es regt sich Widerstand. Für psychisch Kranke birgt das Gesetz Gefahren.
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Der Protest ist laut, aber er muss noch lauter werden. Denn es geht um Menschen, die dringend der Hilfe bedürfen und nicht eines Psychologen, der über „Therapie“ oder „nicht Therapie“ entscheiden soll. Zumal das mit einem Vorgespräch noch lange nicht klar ist, oft bedarf es erst mehrerer Sitzungen, um die Problematik zu erkennen.
Für Menschen mit Depressionen „wäre dieses Gesetz eine Katastrophe“
Ein neuer Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sorgt für Wirbel: Er will die Psychotherapie neu regeln – eine Betroffene macht ihrem Ärger jetzt Luft.
Jeder hat schwermütige Phasen. Dauern diese aber länger an, kann eine Krankheit dahinterstecken. Wer eine Depression vermutet, findet zuerst Hilfe bei seinem Hausarzt und später bei einem Facharzt. Doch Betroffene hadern oft Jahre damit, zum Arzt zu gehen. Die Angst, nicht ernst genommen oder von Freunden und Kollegen als seltsam wahrgenommen zu werden, hindert sie daran.
Jens Spahn will Psychotherapie neu regeln – eine Katastrophe für Betroffene!
Jens Spahn will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die Vergabe von Psychotherapieplätzen neu regeln. Unsere Autorin weiß aus eigener Erfahrung, dass dieser Gesetzesentwurf eine Katastrophe für Betroffene wäre.
Seitdem Jens Spahn Bundesgesundheitsminister ist, glänzt er nicht gerade mit realitätsnahen Gedankengängen. Eins von vielen Beispielen: Mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“. Vielleicht sind es auch Aussagen wie diese, die ihm am Freitag den Sieg bei der Wahl für den CDU-Parteivorsitz gekostet haben. Momentan fällt er eher für die darauffolgenden Shitstorms auf als mit seiner Gesundheitspolitik. Und auch ein aktueller Gesetzesentwurf, den er vorgelegt hat, geht mal wieder vollkommen an der Realität vorbei: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll für schnellere Termine und bessere Versorgung sorgen. Klingt erst mal super, aber für Hilfesuchende mit psychischen Erkrankungen wäre dieses Gesetz eine Katastrophe.
Können Patienten Therapeuten bald nicht mehr selbst aussuchen?
In Bayern macht ein Kettenbrief auf Whatsapp die Runde. Er warnt vor einem Gesetzentwurf von Minister Spahn – und wirbt um Unterschriften für eine Petition. Und das sehr erfolgreich. Der #Faktenfuchs erklärt, worum es geht.
(….)
Fazit:
Therapeutenverbände, rund 90.000 Unterzeichner einer Petition, die bayerische Gesundheitsministerin und der Bundesrat: Sie alle sind gegen einen umstrittenen Abschnitt in Spahns Gesetzentwurf. Die Befürchtung: Für psychisch Kranke könnte die Versorgung komplizierter werden.
Spahns Ministerium hat eine Antwort angekündigt – will vor der 1. Lesung im Bundestag aber nichts Genaues dazu sagen.
Jens Spahn will den Zugang zu Psychotherapie erschweren – so wehren sich Therapeuten dagegen
Gesundheitsminister Jens Spahn will mit einem neuen Gesetz die Psychotherapie neu regeln: Bevor psychisch kranke Menschen zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die Sprechstunde können, sollen sie von einem Experten begutachtet werden. Dieser soll dann auch über die Behandlung entscheiden.
Kritiker warnen nun: So werden Patienten „aussortiert“. Psychotherapeuten machen deshalb gegen Spahns geplante Änderung mobil – eine Petition wurde bereits von mehr als 93.000 Menschen unterschrieben.
Vorinstanz für psychisch Kranke – Petition gegen Spahns Psychotherapie-Neuregelung
Mehr als 70 000 Menschen haben eine Petition unterschrieben, mit der sie eine geplante Neuregelung der Psychotherapie in Deutschland ablehnen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit seinem aktuellen Versorgungsgesetz veranlassen, dass Menschen, die sich um eine Therapie bemühen, künftig zuerst mit bestimmten Ärzten oder Therapeuten reden müssen. Diese Mediziner sollen dann entscheiden,
Psychotherapeuten in Niedersachsen haben bereits rund 65.000 Unterschriften gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Gesetz zum Terminservice in Praxen gesammelt. Damit ist die Hürde genommen, dass die Forderungen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich vorgetragen werden können. Die Kritik der Therapeuten richtet sich vor allem dagegen.
17. Juli 2018
Systemische Therapie: Bundesregierung fordert G-BA zur zügigen Entscheidung der Zulassung auf
Berlin – Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3280) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.
Es geht dabei um die Entscheidung, ob die systemische Therapie (ST) in den Leistungskatalogder gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und damit von den Krankenkassen finanziert wird. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsaufsicht führt.
Vorsorge: Gesundheit wird lange vor der Geburt geprägt
(…) Der mittlerweile emeritierte Trierer Psychobiologe Dirk Hellhammer, der auf vier Jahrzehnte erfolgreiche Stressforschung zurückblickt, sagt, „frühkindliche Einflüsse sind mit Abstand der größte Risikofaktor für stressbezogene Gesundheitsstörungen“. Traumatische Erlebnisse der Mutter während der Schwangerschaft oder des Kindes im ersten Lebensjahr fänden sich „bei etwa 50 bis 70 Prozent aller Patienten mit derartigen Leiden“.
Einführung der TI: Freie Ärzteschaft ruft zum Boykott auf
Die Sanktion in Höhe von einem Prozent, die bei einem Boykott des TI-Anschlusses greift, sollten Ärzte in Kauf nehmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Dr. Silke Lüder. Man solle den „Bummelstreik weitertreiben“, weil man kurz vor einem Erfolg stehe.
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Lüder lobte die Mitglieder des Verbands, in den letzten Jahren erfolgreich die Einführung der TI verschleppt zu haben. „Wir sollten diesen Bummelstreik weitertreiben“, sagte sie. Sie sei sicher, dass es auch deswegen nicht gelingen werde, bis Ende dieses Jahres wie vorgesehen alle Praxen in Deutschland an die TI anzuschließen. „Die schaffen das nicht, die werden den Termin verlegen.“ Und damit werde sich der politische Druck erhöhen, das Projekt ganz zu begraben – und stattdessen auf ein für Patienten freiwilliges System umzusteigen, das auf Smartphones und Apps beruht.
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„Für Patienten ist es wichtig, dass ihr Arzt authentisch ist. Aber das muss ihm durch das Gesundheitssystem ermöglicht werden“, sagte Dietrich. Und Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer, sagte, dass der Arzt durch ökonomische Zwänge und durch stetige Delegierung von Verantwortung „zum Letztverantwortlichen für alle Fehler im System geworden ist“. Es würde die Berufszufriedenheit der Ärzte erheblich verbessern, wenn sie aus ökonomischen Zwängen nicht „Unfug“ machen müssten, „um sich richtige Medizin an anderer Stelle leisten zu können“.
Hat sich die KBV schon wieder „über den Tisch ziehen lassen“?
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Hintergrund: Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass ein Teil der Erstausstattungspauschalen für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastrauktur (TI) angehoben wird. Im dritten Quartal zahlen die Kassen für den Konnektor nunmehr eine Pauschale von 1.719 Euro und ab dem vierten Quartal 1.547 Euro. Vorher waren ab dem dritten Quartal 790 Euro vorgesehen. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal. Die übrigen Pauschalen sind ebenfalls unverändert.
Schon wieder Pauschalen und keine Kostenerstattung!
Als Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale wurde im dritten Quartal der Konnektorpreis aus dem Vorquartal genommen und um zehn Prozent auf 1.719 Euro abgesenkt. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent auf dann 1.547 Euro reduziert. Wo hier der Realitätsbezug liegt, bleibt verborgen!
Die Erstausstattungspauschalen, die auch die Kosten für ein Kartenterminal umfassen, betragen dann im dritten Quartal 2.154 Euro beziehungsweise 1.982 Euro im vierten Quartal. Vorher waren es jeweils 1.982 Euro. Die gesetzlich vorgesehene vollständige Finanzierung der TI-Anbindung der Praxen ist damit immer noch nicht gewährleistet. Wir tragen als Praxisinhaber weiter das Marktpreisrisiko, zumal KBV und Krankenkassen erneut davon ausgehen, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird und dies zu einer Senkung der Angebotspreise führt. (…)
Gemeinsamer Bundesausschuss: BMG veröffentlicht drei Reform-Gutachten
Berlin – Drei Gutachten und ein Streit: Die seit Monaten angemahnten Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute auf seiner Webseite veröffentlicht.
Zum Inhalt der Gutachten sowie dem weiteren Umgang mit ihnen weicht der Hinweis des Ministeriums kaum von den Antworten der parlamentarischen Antworten zu Anfragen aus der FDP-Fraktion ab.
Die Beharrlichkeit der FDP zahlt sich aus: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht drei von ihm beauftragte Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Es hatte sie bereits im Dezember 2016 in Auftrag gegeben und bislang der Öffentlichkeit vorenthalten. Die darin getätigten Aussagen sind zum Teil äußerst brisant.
Es ist ein voller Erfolg für Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP). Monatelang hat er angemahnt, dass die Gutachten nicht öffentlich zugänglich seien. Zuletzt stellte Ullmann Anfang Mai einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMG. Darin forderte er die Herausgabe der Gutachten, nachdem die Regierungsfraktionen aus Union und SPD im Bundestag gegen den Antrag auf Veröffentlichung gestimmt hatten. Jetzt zahlt sich sein langer Atem aus.
Ullmann freut sich, dass die Gutachten nun endlich veröffentlicht wurden und erklärt dazu weiter: „Die Bundesregierung hat unserem Druck nachgegeben. Wer weiß, ob diese Gutachten sonst überhaupt noch einmal aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären.“
(…)
Die Kritik am G-BA ist fundamental. In dem Gutachten von Gassner heißt es etwa: „Denn der G-BA besitzt für den Erlass von allgemeinverbindlichen Richtlinien, die sog. Außenseiter (Versicherte sowie nicht im G-BA repräsentierte Leistungserbringer) mit einer gewissen Intensität betreffen, keine verfassungsrechtlich hinreichende demokratische Legitimation.“
18.05.18
FAZ zu Psychotherapeuten-Ausbildungsreform:
Psychotherapie ist kein Privatvergnügen
dort u.a.:
“Neben den finanziellen, rechtlichen und sozialen Problemen ist die Therapieweiterbildung im Sinne der Kompetenzorientierung des Europäischen Qualifikationsrahmens ebenfalls auf dem Prüfstand. Nicht allein Wissen und methodisches Können sind für den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten bedeutsam, sondern auch Beziehungs- und reflexive Kompetenzen, die in den schriftlichen staatlichen Prüfungen kaum prüfbar sind. Daher kommt den Weiterbildungseinrichtungen und einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation eine besondere Verantwortung zu.”
oder etwas später:
“Eine starke Wandlung würde überdies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfahren, da die pädagogischen und sozialarbeiterischen Berufsgruppen keinen Zugang mehr in das Berufsfeld hätten und um die erkämpfte Eigenständigkeit des Kinder- und Jugendtherapeuten gebangt wird. Weitere Diskussion gibt es um die Praxisanteile des Direktstudiums: Kann ein akademisches Studium die erfahrungsbasierten Kompetenzen vermitteln, die der Heilberuf des Psychotherapeuten erfordert? Es fallen daher scharfe Worte wie „unverantwortlich“ und die „Sicherheit von Patienten gefährdend“, man würde das „hohe Niveau der Psychotherapieweiterbildung in Deutschland preisgeben“, „Schmalspurtherapeuten“ würden ohne Fachkunde nach der Approbation tätig werden, und so wird laut nach einer Exit-Strategie gerufen, die den Status Quo wieder einfriert.”
Besonders dramatisch schätzt Krämer die Entwicklung in der Psychotherapie ein. Während immer mehr Männer Hilfe suchten, sinke gleichzeitig die Zahl der männlichen Psychotherapeuten drastisch. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind bereits 71 Prozent der Mitglieder Frauen. Bei den Mitgliedern unter 35 sind es bereits 91 Prozent.
1.3 Professionsspezifische Argumente: das ist eines Mannes nicht würdig. Eine andere Erklärung weist in institutionelle Richtung. Das Einkommen von Psychotherapeuten bewegt sich nicht in Höhen, die ein großes und luxuriöses Leben versprechen. Besonders deutlich wird dies in den ärztlichen Fachgruppen: Psychotherapeuten rangieren (zusammen mit den Hausärzten) auf der unteren Einkommensskala, was vermutlich auch ihr Prestige berührt. (Anekdote: ein ärztlicher Psychoanalytiker erzählte vom Erstaunen eines Studienkollegen, dass er Psychoanalytiker geworden sei: „Aber Du warst doch soo gut im Studium“).
Ein weiteres Kennzeichen des Berufes ist die relativ geringe Möglichkeit zum Aufstieg. Aufstieg im Beruf scheint eher für Männer als für Frauen identitätsstiftend und den Selbstwert steigernd zu sein. Das aber gibt der Beruf des Psychotherapeuten nicht her: man hat wenig Aufstiegschancen (höchste Ehre Lehrtherapeut/Supervisor zu sein – in den Augen „ernsthafter“ Alpha-Tiere ist das lächerlich), Professorenstellen für Psychotherapeuten gibt es selten; es ist also kein Feld für das Konkurrenzstreben da.
veröffentlicht: Jaeggi, Eva (2014). „Weil Frauen ja so emotional sind …“: die Feminisierung eines Berufes – Psychotherapeutin. Psychotherapie-Wissenschaft, 4, 87–95
04.04.2018
Heute auf Deutschlandfunk:
Psychotherapie: Die schwere Suche nach einem Therapieplatz
Immer mehr Menschen nehmen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch – wenn sie es denn können. Denn Therapieplätze sind knapp, zumindest bei Kassen-Therapeuten. Wer bei ihnen keinen Platz findet, darf auch zu einem privaten Therapeuten gehen. Doch seit der Einführung einer neuen Richtlinie ist genau das nahezu unmöglich.
Psychotherapeuten ziehen wegen Strukturzuschlags vors Bundesverfassungsgericht
Berlin – Mit der Systematik der Strukturzuschläge für die Einstellung von Personal in Praxen muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befassen. Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) mitteilten, haben Musterkläger Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Oktober des vergangenen Jahres. Dieses hatte für rechtens erklärt, dass nur überdurchschnittlich ausgelastete Praxen den Strukturzuschlag erhalten können.
Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Immer mehr psychisch erkrankte Menschen finden nur schwer einen Termin bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Die Wartezeiten für eine Richtlinientherapie betragen im Durchschnitt sechs Monate (Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, 2011). Im Ruhrgebiet oder ländlichen Regionen müssen behandlungsbedürftige Personen sogar häufig acht Monate auf den Therapiebeginn warten, obwohl es durchaus mehr Psychotherapeutinnen und -therapeuten gäbe, die wegen der restriktiven Bedarfsplanung jedoch keine Kassenzulassungen erhalten. Da wegen der neuen psychotherapeutischen Angebote (Sprechstunde und Akutbehandlung) seit April 2017 noch weniger Zeit für die klassische Richtlinientherapie bleibt, dürften sich die Engpässe insbesondere im ländlichen Raum und im Ruhrgebiet ….
Psychotherapie-Richtlinie bringt weniger Bürokratie, aber keine neuen Therapieplätze
Berlin – Vor einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der geänderten Psychotherapie-Richtlinie eine Strukturreform der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung angestoßen. Beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) in Berlin zogen die Psychotherapeuten nun eine überwiegend positive Bilanz zur praktischen Umsetzung. Sie übten aber auch Kritik.
Zum Beispiel habe die Strukturreform „keine neuen Kapazitäten geschaffen“, skizzierte Dieter Best. Der Psychologische Psychotherapeut war langjähriges Mitglied in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und auch im dortigen Fachausschuss Psychotherapie tätig. Er bemängelte, dass durch das Verhalten der Krankenkassen, Anträge auf Kostenerstattungwegen der Reform abzulehnen, die Kapazitäten eher noch zurückgegangen seien.
Spiegel-Online zu Wartezeiten und Kostenerstattung:
Umstrittene Psychotherapie-Reform„Patienten sind in einer Schleife gefangen“
Seit 2017 können Menschen in psychischen Krisen schneller ein Gespräch beim Psychotherapeuten führen. Doch die Wartezeiten für eine Behandlung haben sich mitunter deutlich verlängert.
Die Psychotherapie-Reform im April 2017 sollte alles besser machen. Menschen in psychischen Krisen oder mit akuten Erkrankungen sollen schneller einen Psychotherapeuten sprechen – und eher Hilfe erhalten. Nicht einmal ein Jahr später wird allerdings deutlich: Die Lage spitzt sich für Therapiebedürftige sogar zu. Sie warten nicht nur weiterhin auf einen Behandlungsplatz, die Kassen blockieren ihnen nun auch vehement alternative Wege.
Bedarfsplanung im Ruhrgebiet wird dem übrigen Bundesgebiet angepasst
Berlin, 17. November 2017– Der seit Einführung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (1993) bestehende Sonderstatus des Ruhrgebietes wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin. Mit dieser Entscheidung, der eine Analyse der Versorgungssituation in Deutschlands größtem Ballungsraum vorausging, will der G-BA eine flächendeckend ausgewogene vertragsärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen Morbidität und der vorherrschenden Mitversorgungsbeziehungen unterstützen.
(……….)
Auch die psychotherapeutische Versorgungssituation im Ruhrgebiet wird durch den Beschluss des G-BA verbessert. So wird die geplante Einwohner-Psychotherapeutendichte von derzeit 8.743 auf 5.435 Psychotherapeutensitze pro Einwohner angehoben. Im Ergebnis entstehen dadurch zum 1. Januar 2018 in der Summe etwa 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten im Ruhrgebiet.
Terminvermittlung künftig auch für Richtlinien-Psychotherapie
Die Terminservicestellen müssen auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln, wenn eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Das hat das Bundesschiedsamt am Dienstag gegen die Stimmen der KBV entschieden.
Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes können sich Patienten künftig auch dann an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wenden, wenn sie dringend eine Richtlinien-Psychotherapie benötigen. Voraussetzung ist, dass ein Therapeut auf der individuellen Patienteninformation (PTV 11) eine zeitnahe Behandlung empfohlen hat.
Bittere Enttäuschung für Psychotherapeuten – Gericht zementiert Psychotherapiehonorare auf unterstem Niveau
Bundessozialgerichts Urteil von heute – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DGPT, DPtV
Kassel 11.10.2017. In seinen heutigen Urteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen grundsätzlich bestätigt. Insbesondere hält das Gericht die willkürliche Systematik der „Strukturzuschläge“ für rechtens, die die Kosten für die Einstellung von Personal nur Praxen mit einem überdurchschnittlichen Umsatz zuerkennt. Damit weicht das BSG ganz gravierend von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. „Mit seinen heutigen Urteilen festigt das BSG die derzeitigen Praxisstrukturen der Psychotherapeuten*, bei denen es nur den umsatzstärksten Praxen überhaupt möglich ist, Personal anzustellen. Damit lässt das Gericht die Überschüsse der Psychotherapeuten und der somatisch tätigen Ärzte noch weiter auseinanderdriften!“ kritisieren die Verbände in einer gemeinsamen ersten Reaktion. (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)).
Bei dem geplanten Bachelor- und Masterstudiengang scheint unklar, wann wer Psychopharmaka zu verschreiben darf. Das hat zu Irritationen gefühlt….
Klett: …und zu der irrigen Annahme, dass es unsere Forderung gewesen wäre. Dabei kann die Forderung nach der Befugnis zu einer Pharmakotherapie überhaupt nicht aus der Profession. Im Gegenteil kann ich mir gut vorstellen, dass auf dem nächsten deutschen Psychotherapeutentag irgendjemand eine Resolution vorbereitet, nach der die Profession das ablehnt. Das ist einfach zu umstritten. Das haben andere Interessensvertreter ins Gesetz geschrieben – die Gesundheitsverantwortlichen der Länder, in denen es einen Psychiater-Mangel gibt. Dann wurde es aufgebauscht und uns unterstellt, dass wir das wollten. Dem ist aber nicht so.
Haun: Aus ärztlicher Sicht kann ich das ergänzen: Das kommt eher aus der Gesundheitspolitik, weil es ja einen stetig zunehmenden Psychiater-Mangel gibt. Verwunderlich ist das nicht. Die niedergelassenen Psychiater sind wirklich schlecht behandelt worden. Viele haben verzweifelt aufgegeben. Die schlechte finanzielle Ausstattung hat auch zu unnötigen Grabenkämpfen geführt.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass ausreichendes pharmakologisches Wissen in einem Modellstudiengang nebenher vermittelt werden kann. Man kann und sollte zwar Wissen in dem Bereich erwerben. Um verantwortlich verordnen und genau einzuschätzen zu können, was die Medikamente an- und ausrichten, gehört das jedoch in ein breites medizinisches Wissen eingebettet. Im Studium eignet sich ein Arzt das auch nicht nur durch pharmakologischen Kurse an, sondern im Gesamtblick dessen, was er an medizinischem Wissen erwirbt. Da sind wir uns aber im Verband einig und haben keine Kontroverse.
Auch bei Somatiker-Ärzten kommt es langsam an, dass die Strukturreform keine neuen Therapieplätze gebracht hat. änd titelt heute:
Weiter langes Warten für psychisch Kranke auf Therapieplätze
Durch die Reform der Richtlinie für Psychotherapeuten vor sechs Monaten sollten Patienten schneller einen Termin bekommen. Der Erfolg ist umstritten. Denn wer eine Sprechstunde bekommt, hat noch lange keinen Therapieplatz. Lesen Sie den ganzen Text
Da eine Anmeldung erforderlich ist, hier kleine Ausschnitte:
„Marcel Bettray hat Angela Merkel (CDU) eine Frage gestellt und von der Bundeskanzlerin Recht bekommen. Es dürfe nicht so lange wie bisher dauern, bis ein psychisch kranker Mensch endlich einen Therapieplatz bekomme, sagte er. Der 32-Jährige hat selbst Depressionen und sich auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz erfolglos durch eine Liste mehr als 40 Telefonnummern gewählt.
(……….)
Es fehlt an Therapeuten
Bisher seien nur im Jahr 2013 rund 1.300 psychotherapeutische Praxen mehr zugelassen worden – in ländlichen Regionen. Insgesamt suchen Funke-Kaiser zufolge aber immer mehr psychisch kranke Menschen professionelle Hilfe. Doch es fehlt an Ärzten.
Auch Marcel Bettray wartet weiter. Deswegen hat er die Intiative ergriffen und Merkel am Donnerstag vor der Bundestagswahl im Kanzlercheck der jungen ARD-Radioprogramme selbst gefragt: „Was möchten Sie daran ändern, dass wir da mehr Unterstützung bekommen, dass man nicht zwei Jahre lang auf einen Therapieplatz warten muss, gerade wo das Thema Depression und Burn-out immer intensiver wird?“
Kanzlerin Merkel hat ihm in der Radiosendung geantwortet: „Ja, Sie haben Recht, dass es natürlich Therapien geben muss.“ Wenn das so lange dauere, müsse sie sich noch mal mit dem Gesundheitsminister verständigen. Dann müsse das Angebot verbreitert werden. „Auf jeden Fall sollte nicht nur beim Knochenbruch eine Reha da sein, sondern eben auch eine Therapiemöglichkeit bei psychischen Erkrankungen, das ist ganz wichtig“, sagte die Kanzlerin. Sie versprach: „Das nehme ich mir mit aus der Sendung.“ “
18.08.2017
Befugniserweiterung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
Seit dem 8.6.2017 dürfen auch Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen bei entsprechender Notwendigkeit ihre Patienten in eine Klinik einweisen und einen Krankentransport verordnen. Einzelheiten dazu finden sich auf der Webseite der KBV zum Thema Befugniserweiterung sowie zum Thema Verordnungsvordrucke bzw. in der Mustersammlung (Muster 2 für Krankenhauseinweisung und Muster 4 für Krankentransport)
Neben der Klinikeinweisung (Achtung: immer nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse) und der Krankentransport-Verordnung, (Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich) die durch die Grundpauschale vergütet werden, wurden als weitere Befugnisse die Verordnung von Rehabilitationsleistungen sowie Verordnung von Soziotherapie für uns eingeführt. Diese werden jedoch gesondert vergütet, weshalb der Bewertungsausschuss neue Ziffern festlegen muss. Dafür hat er bis zum 08.12.2017 Zeit.
18.07.2017
KV Rheinland-Pfalz
Bedarf an Psychotherapie nicht gedeckt!
KV-Vorstandsmitglied Staub wettert gegen die Bedarfsplanung – sie bremse auch Psychotherapeuten.
MAINZ. Dass der im Januar gewählte Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Heinz, kein Freund der Bedarfsplanung ist, wurde spätestens auf der jüngsten Vertreterversammlung deutlich, auf der er ihre Abschaffung forderte. Nun stärkt sein Vorstandskollege ihm den Rücken – und bezieht ausdrücklich Psychotherapeuten mit ein. „Für sie ist die Bedarfsplanung nicht mehr zeitgemäß“, sagt Peter Andreas Staub, selbst Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Der ganze Artikel in der Ärztezeitung
07.07.2017
Jüngste Entscheidungen vor den Sozialgerichten zur Honorargerechtigkeit
Psychotherapeutische Vergütung: Urteile mit Signalwirkung
Das Sozialgericht Marburg ist der Ansicht, dass jedem Psychotherapeuten der sogenannte Strukturzuschlag für die Abdeckung von Personalkosten zusteht, unabhängig von der individuellen Auslastung der Praxis.
03.07.2017
Auch Ärzte wollen die Telematik nicht
Freie Ärzteschaft e.V.: Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte floppt
Hamburg (ots) – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens so vorgestellt: Seit 1. Juli 2017 müssen sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an ein riesiges Datennetz der Krankenkassen anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) liegen die Interessen dahinter auf der Hand: „Politik, Krankenkassen und Gesundheitsindustrie wollen die Krankheitsdaten aller Bürger zentral speichern, um das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Montag in Hamburg. „Angesichts bedrohlicher Hackerangriffe in jüngster Zeit ist das verantwortungslos.“
Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe,
des Vorstands des Münsteraner Praxisnetzes sowie
des Vorstands der dgvt
22.06.17
Telematik-Infrastruktur startet am 1. Juli
KBV fordert längere Einführungsphase für TI-Anbindung
22.06.2017 – Angesichts des verkürzten Zeitplanes für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur fordert die KBV eine Verlängerung der Einführungsphase. Viele Ärzte und Psychotherapeuten fühlten sich unter Druck gesetzt, ihre Praxen möglichst schnell mit der nötigen Technik auszustatten, sagte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, in einem KV-on-Interview. Weitere Infos
21.06.2017
Proteste der Psychotherapeuten erfolgreich – Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung
Krankenkassen lenken ein – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV, VAKJP
Berlin, 21. Juni 2017. Nach massiven Protesten der Psychotherapeutenschaft hat der Bewertungsausschuss heute die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten „Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung“ auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Darüber hinaus wurde zumindest die Sprechstunde als grundversorgende Leistung anerkannt und erhält so die notwendige Förderung, die fachärztlichen grundversorgenden Leistungen laut EBM zusteht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.4.2017. „Wir begrüßen diesen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, erklären die Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Verband der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) heute in Berlin.
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung der mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses unterstellte zeitliche Minderbedarf bei der Sprechstunde und der Akutbehandlung zutreffend sowie mit einer qualitätsgesicherten Versorgung vereinbar (Ansicht bitte begründen)?
6.
Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Kritik der psychotherapeutischen Fachverbände und Kammern als zutreffend ein, dass die Annahme eines Minderbedarfs durch den Erweiterten Bewertungsausschusses fehlerhaft sei, weil bei einer Sprechstunde und Akutbehandlung mehr Zeit für die Vor- und
Nachbereitung sowie die Dokumentation notwendig sei als bei der Richtlinienpsychotherapie (Ansicht bitte begründen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das BMG prüft derzeit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Regelungen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.Das BMG kann die Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Zu den kompletten Fragen und Antworten
Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses
„Verheerendes Signal“: KBV und Psychotherapeuten kritisieren Honorarbeschluss
Berlin. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am Mittwochnachmittag gegen die Stimmen der KBV einen Beschluss zur Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen gefasst. Nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ sollen die neuen Leistungen „psychotherapeutische Sprechstunde“ und „psychotherapeutische Akutbehandlung“ schlechter vergütet werden als die bisherigen psychotherapeutischen Leistungen. Die Psychotherapeuten-Verbände sprechen von einer „vertanen Chance“, den „ewigen Kreislauf von Rechtsstreitigkeiten und Nachvergütungen“ zu beenden. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Beschluss.
(…..)
Damit werden die Reformbemühungen des Gesetzgebers, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, nicht umgesetzt, sondern erschwert. Laut Beschluss werden die neue Sprechstunde und die Akutbehandlung, die ohne Genehmigung der Krankenkassen erbracht werden können, mit 406 Punkten je 25 Minuten beziehungsweise 812 Punkten je 50 Minuten bewertet.
Für die bisherigen Leistungen erhalten Psychotherapeuten 841 Punkte je 50 Minuten. Die Vergütung der neuen Leistungen liege damit 3,6 Prozent niedriger als die der alten Leistungen. Für die Erreichbarkeit am Telefon sollen die Psychotherapeuten-Praxen kein Honorar erhalten. Das neue Gruppentherapie-Konzept ist nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ zudem auf den 1. Juli verschoben worden.
Psychotherapie: Krankenkassen torpedieren neue Angebote – zum Nachteil der eigenen Versicherten
Psychotherapierichtlinie – Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird erweitert. Angebote wie die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung sorgen für einen besseren Zugang für Patienten. So weit und so gut! Doch die Krankenkassen weigern sich, diese vom Gesetzgeber gewollten Angebote fair zu finanzieren.
Berlin, 29. März 2017 – Gut gemeint hatte es der Gesetzgeber: Patienten sollen ab dem 1. April von einer neu strukturierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung profitieren. Neue Angebote wie ein Erstgespräch (im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde) und eine Akutbehandlung sollen Patienten zeitnah einen leichteren Zugang ermöglichen und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler machen. „Es handelt sich also um eine echte Verbesserung für die Patienten. Doch die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie weigern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren. Die Krankenkassen leisten damit den Versicherten einen Bärendienst. Meine Enttäuschung ist groß“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin.
Der 2015 eingeführte Strukturzuschlag für Psychotherapeuten ist laut Sozialgericht Marburg „in dieser Form rechtswidrig“. Er verstoße nicht nur gegen Vorgaben des Bundessozialgerichts, sondern auch gegen EBM-Regeln.
Psychotherapeutin Barbara Lubisch zur stellvertretenden Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung gewählt
Wahl der Vorsitzenden der KBV Vertreterversammlung – Pressemitteilung 03/2017
Berlin, 2. März 2017. Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), wurde heute in Berlin mit großer Mehrheit zur stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewählt.
„Ich freue mich sehr über die Anerkennung aus allen Lagern, sowohl von den Hausärzten als auch den Fachärzten und natürlich von meinen Fachkollegen“, betonte Lubisch direkt nach der Wahl. „Ich werde mit daran arbeiten, die in den letzten Jahren entstandenen Spaltungen und die Unruhe zu beseitigen und die KBV in eine für alle Kolleginnen und Kollegen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnbringende Organisation zu führen“.
Neue Leistungen, weniger Bürokratie, dafür höherer Aufwand für die Praxisorganisation: Für Psychotherapeuten ändert sich zum 1. April einiges. Die entscheidende Frage haben KBV und Kassen aber noch nicht beantwortet: die zur Höhe des Honorars.
Und wer mehr wissen will über die Hintergründe von Kassenseite, dem sei das Interview mit Thomas Uhlemann vom GKV-Spitzenbund im Magazin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer vom September 2016 empfohlen:
BERLIN. Die Verbände der Psychotherapeuten haben Eckpunkte für die Arbeit in der kommenden Wahlperiode der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredet. Ein besonderer Fokus solle auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelegt werden.(Hervorhebung R.T.)Schließlich beuge die Behandlung von Kindern seelischen Erkrankungen im Erwachsenenalter vor, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Umsetzung der reformierten Psychotherapie-Richtlinie, die am 1. April in Kraft tritt.
Die Koalition der drei Verbände hat am Mittwoch die sechs psychotherapeutischen Mitglieder der neuen KBV-Vertreterversammlung bestimmt. Gewählt wurden Barbara Lubisch, Gebhard Hentschel, Dr. Anke Pielsticker, Michael Ruh (alle DPtV, Ulrike Böker (bvvp) und Bernhard Moors (VAKJP).
Zur Wahl nicht mehr angetreten sind Dipl.-Psych Dieter Best (DPtV) und Dipl.-Psych. Jürgen Doebert sowie der bisherige Vorsitzende der Vertreterversammlung Dipl.-Psych Jochen Weidhaas. Der amtierende KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen sagte, er gehe davon aus, dass die Psychotherapeuten im Vorsitz der neuen VV vertreten sein werden. Im Gespräch ist Barbara Lubisch als Nachfolgerin von Jochen Weidhaas. (af)
Ministerium will Sprechstunde auch für Psychotherapeuten zur Pflicht machen
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni beschlossen hat. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Pressemitteilung hin. In einem Brief an den G-BA macht das Ministerium demnach deutlich, dass es „zwingend erforderlich“ sei, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ einzuführen.
Mit der Zulassung ist der Vertragspsychotherapeut zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlich vollen oder hälftigen Versorgungsauftrags berechtigt und verpflichtet. Ob der einzelne Psychotherapeut verpflichtet ist,psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten, oder es sich bei dem Angebot um ein Freiwilliges handelt, betrifft die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zur jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Regelung in der PT-RL des G-BA, die es dem Vertragspsychotherapeuten ermöglicht, ein Leistungsangebot, das für den Zugang der Patientinnen und Patienten zur psychotherapeutischen Behandlung essentiell ist, abzulehnen, kollidiert insoweit mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. (unten auf S. 4)
07.09.2016
Erklärung des Kompetenznetzes zu der Reform der Psychotherapie-Richtlinien
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mittlerweile sind die Infos über die Neuregelungen der Psychotherapierichtlinie von vielen Seiten veröffentlicht worden, natürlich auch in unserem Verteiler und hier auf unserer Homepage. Allerdings sorgen diese Neuerungen für viel Verwirrung und Unmut bei den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bleibt oft die Frage offen, wie die einzelnen Neuregelungen zu bewerten sind. Der Vorstand des Kompetenznetzes möchte mit dieser Erklärung eine Orientierungshilfe zur Verfügung stellen und bezieht eine klare Position zu den ab dem 01.04.2017 geplanten Änderungen.
Nachbesserung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums an den Gemeinsamaen Bundesausschuss auf G-BA-Website im Wortlaut
05.08.16
Aktuelles zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
BMG teilt Bedenken der OPK und fordert zusätzliche Informationen vom G-BA
Die OPK steht mit ihrem Protest gegen die vorgelegte Änderung der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht allein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nunmehr den G-BA aufgefordert, zu einigen kritischen Punkten in der vorgelegten Änderung der Psychotherapie-Richtlinie Stellung zu nehmen. Ganzer Text
14.07.16
Stellungnahme des Bündnis KJP zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
Auf welche Änderungen müssen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sich einstellen?
Licht und Schatten, eine erste Einordnung
DPtV kritisiert Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie und fordert fachliche Überarbeitung
Schreiben der DPtV-Bundesvorsitzenden Barbara Lubisch an das Gesundheitsministerium:
Sehr geehrter Herr Dr. Orlowski,
die beschlossene Reform der Psychotherapierichtlinie erfüllt unseres Erachtens in Teilen nicht den gesetzlichen Auftrag gemäß § 92 Abs. 6a Satz 3 des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Wir haben folgende Bedenken:
„Was halten Sie von dem Vorschlag, einen Psychothychotherapeuten in den KBV-Vorstand festzuschreiben?
Das halte ich für eine wichtige Forderung, wohlwissend, dass das schwer umzusetzen sein wird.
Warum?
Weil dann der alte Facharzt-Hausarzt-Konflikt wieder angestoßen werden könnte, wenn man sagt: Der Psychotherapeut gehört zu den Fachärzten und dann stünde die Gewichtung bei 2:1. Diese Denke habe ich natürlich nicht. Aber sie kann kommen. Allerdings sind wir da wieder an dem Punkt: raus aus den Gräben! Wir wollen diese Denke nicht mehr. Es sollte um die Sache gehen, nicht um überholte Lagerkämpfe. Eine Lösung könnte sein, jemand neutralen an die erste Stelle zu setzen, und unter ihm dann die Verteilung der Arztgruppen stattfinden zu lassen.
Also drei Vorstände in der KBV plus Top-Manager?
Das ist eine Entscheidung, die die VV zu fällen hat. Es gibt darüber Diskussionen, die noch nicht vertieft sind, weil wir sie auch mit politischen Forderungen verbinden müssen. Es könnte darauf hinauslaufen, dass man sagt: Lasst uns nur noch professionelle Manager an die Spitze der KBV setzen und dann irgendeine Aufsichtsrats-Struktur darunter etablieren. Was letztendlich kommt, müssen wir sehen.“
(Auszug aus dem Interview, das komplett zu lesen ist hier auf der Website der KBV
21.06.2016
Verschlechterung der Versorgung durch Versorgungsstärkungsgesetz – Reform der Psychotherapierichtlinie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.06.16 schreibt den Patienten den Besuch einer vorgeschalteten Sprechstunde vor. Die Versorgungslage wird durch noch mehr Bürokratie, die wertvolle Behandlungszeit raubt, verschlechtert: Psychotherapeuten können Sprechstunden oder müssen umfangreiche Telefonzeiten vorhalten. Gutachterverfahren nur noch auf Wunsch der Krankenkasse nötig.
Viele weitere Änderungen, die ab 01. April 2017 in Kraft treten:
Zum Download von „Beschlusstext“ und „Tragende Gründe zum Beschluss“ auf der Internet-Seite des G-BA
Über die Vergütung der neuen Leistungen muss der Bewertungsausschuss (BA) der KBV entscheiden. Das steht noch aus.
Ob es beim Diktum der Kostenneutralität bleibt oder folgender Satz etwas in Richtung Finanzierung bedeutet, kann spekuliert werden:
„Hier werden sehr starke Anreize gesetzt, so dass die allermeisten die Sprechstunde anbieten werden – das ist motivationspsychologisch ein kluger Weg.“
So wird Timo Harfst von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die im G-BA Anhörungsrecht hat, im Deutschen Ärzteblatt vom 16.06.16 zitiert.
Gesundheitsministerium will stärkere Aufsicht über KBV und GKV-Spitzenverband
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Aufsicht über alle Selbstverwaltungsorganisationen auf Bundesebene deutlich verschärfen. In einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, skizziert das Ministerium erste Ideen für ein „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“.
Dabei setzt die Bundesregierung auf erweiterte interne und externe Kontrollmechanismen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). „Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, bedarf es insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane“, heißt es in dem Papier.
KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wird derzeit nicht im Einklang mit Gesetzen verwaltet
Gröhe droht: Letzte Chance für KBV!
Gesundheitsminister Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten – und zählt sie an: Bis zum 23. Mai muss die KBV ihre Skandale in den Griff bekommen, sonst übernimmt das Ministerium die Geschäfte. Die Vertreterversammlung soll Kröten schlucken.
Kommt der Staatskommissar in die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)?
Fristen nicht eingehalten, Konzept nicht vorgelegt
Darum stellt das BMG der KBV jetzt ein Ultimatum: Vier Seiten lang ist das Schreiben, mit dem das Haus von Hermann Gröhe der KBV und ihrer Vertreterversammlung die Pistole auf die Brust setzt. Und aus den Zeilen ist eins deutlich herauszulesen: Die Selbstverwaltung hat die Geduld des Gesundheitsministers auf eine harte Probe gestellt, indem gesetzte Fristen wiederholt nicht eingehalten wurden. Nun hat der BMG-Chef offenbar genug.
Die Geduld der Politik mit der Selbstverwaltung ist offenbar zu Ende: Fallen bei der nächsten KBV-Vertreterversammlung am 23. Mai nicht die gewünschten klärenden Beschlüsse, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe wohl tatsächlich einen Staatskommissar einsetzen.
Die Nachfrage ist wohl nicht so groß, Herr Gassen wird nach einem Jahr eine Evaluation durchführen. Kosten und Nutzen stehen in keinem guten Verhältnis, was sich wohl jetzt schon abzeichnet. Näheres ist hier zu erfahren:
Soeben wurde mitgeteilt, dass das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nach Prüfung der vorliegenden Argumente den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) nach § 87 Abs. 4 SGB V vom 22.09.2015 nicht beanstandet hat.
Es gilt daher für Sie alle: Bitte weiterhin Widerspruch einlegen. Nun müssen wir – wie schon gewohnt – den Blick auf das Bundessozialgericht richten …
Oktober 2015
Honorarbeschluss des eBA
Hintergrund-Info des größten Berufsverbandes DPtV: Die Honorare in psychotherapeutischen Praxen sind rechtswidrig gering. Dies hat negative Folgen für die Versorgung.
Die völlig unterschiedliche Leistungsstruktur zwischen den psychotherapeutischen und den somatisch-medizinischen Praxen ist bis heute der Grund, weshalb der Gesetzgeber und die Gerichte überhaupt eine Spezialvorschrift zur angemessenen Vergütung der Psychotherapie für nötig hielten. Sie würde sich erübrigen, wenn die EBM-Kalkulation die Unterschiede der psychotherapeutischen und der somatisch-medizinischen Vergütungssystematik berücksichtigen würde. Hier ist jedoch kein Land in Sicht und von der Selbstverwaltung ist ohne gesetzliche Vorgabe auch nicht zu erwarten, dass die Unwuchtzwischen der Bewertung der zeitbestimmten Zuwendungsleistungen und somatischen, insbesondere der technischen Leistungen, beseitigt wird. Bis dahin ist eine Spezialvorschrift zur angemessenen Vergütung der Psychotherapie unerlässlich.
22.09.2015
Honorarbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2012:
Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach §87 Abs.4 SGB V in seiner 43.Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2012:
Die KBV-Vertreterversammlung hat ihren Vorsitzenden Hans Jochen Weidhaas nicht abgewählt. Die Abstimmung endet unentschieden.
BERLIN. Hans-Jochen Weidhaas bleibt Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassen Bundesvereinigung. Ein Abwahlantrag aus der Versammlung heraus ist am Freitag gescheitert. Für die Abwahl hatten 30 Delegierte gestimmt, 30 dagegen, wie die „Ärzte Zeitung“ aus dem Umfeld der Versammlung erfahren hat. Für einen Erfolg des Abwahlantrags wären 40 der 60 Stimmen nötig gewesen. mehr
25.08.2015
FALK-KVen fordern Kopf des VV-Vorsitzenden
Nach Debatten um Zahlungen an Köhler
Manchmal liegen Freud und Leid dicht beieinander: Gerade noch hat er das Bundesverdienstkreuz erhalten – jetzt muss Hans-Jochen Weidhaas um seinen Posten in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bangen: Die in der FALK-Gruppe organisierten KV-Chefs wollen dem Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung das Amt entziehen. Hintergrund sind die umstrittenen Gehaltszahlungen an Ex-KBV-Chef Köhler. mehr
10.08.2015
Verleihung des Bundesverdienstkreuzes
an den Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KBV, Dipl. Psych. Hans-Jochen Weidhaas.