Unser Verein
Termine Kontakt Mitglied werden

 

Neues von der  gesundheits- und berufspolitischen Bühne

2024

zurück nach oben

(Bild anklicken: Link zu weiteren Infos)

 

11. Oktober 2024

Big Brother Award 2024 an Gesundheitsminister Lauterbach

Deutsche Gesundheitsdaten ohne Patienten-Zustimmung in den EHDS und an Industrie

ogy.de/bigbro+

 

25. September 2024

Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht infomiert

Auch Materialien zur Info für Patient:innen

 

12. Juli 2024

Auf den Weg gebracht noch von Jens Spahn: KSV-Psych-Richtlinie  jetzt auch für KJP

 

4. Juli 2024

KZT ohne Antrag jetzt auch bei Beihilfe- und Privatversicherten mit besserer Vergütung

Online-Informationsveranstaltungen zu Umsetzung – Termine und Anmeldung

Podcast  DPtV-Spezial zum Thema

 

1. Juli 2024

Entscheidung vom Januar in Abrechnungsziffern umgesetzt

 

30. April 2024

Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages

Staatsversagen bei Novellierung der GOÄ/GOP

ext. Link: bvvp.de/PM

 

23. März 2024

BVVP setzt sich für ePA-Opt-In für KiJu ein

ext Link: epaper.aerzteblatt.de

 

13. März 2024

Vorsitzender des KKJPWL hat es ins Leben gerufen

Bereits 5. KJP-Symposium der PTK-NRW

Link zu Bericht auf PTK-NRW.de

 

6. März 2024

Erstes TI-Klageverfahren hat Bundesebene erreicht

zu Artikel auf aerzteblatt.de

 

18. Januar 2024

Das Kompetenznetz gratuliert allen sytemischen KJP!

Bild anklicken = int. Link zu PDF

Quelle: https://systemische-gesellschaft.de/news/

2023

zurück nach oben

14. Dezember

ePA-Opt-Out wird Gesetz

Digitalierungsgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz verabschiedet

Bild anklicken: ext. Link zu BMG

Debatte im Bundestag

Bild anklicken: ext. Link zur Bundestags-Mediathek

 

28. April 2023

 

Bild anklicken = int. Link zu PDF

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/066/2006616.pdf (ext. Link)

 

27.März 2023

zum Artikel auf aend.de (ext. Link)

09.März.2023

Bild anklicken: ext. Link zu BMG, hier das Strategie-Papier als PDF (int. Link)

 

26. Januar 2023

Bild anklicken: int. Link PDF

 

Bild anklicken: ext. Link zu medical-tribune.de

 

2022

zurück nach oben

 

Zweckentfremdung von Krankenkassenbeiträgen

18.Oktober 2022

ganzer Artikel auf Spiegel.de (externer Link)

Artikel „Konnektoren zu Elektroschrott“ hier (interner Link)

dort auch Alternativen und Hintergründe

mit Humor: https://blog.fefe.de/?ts=9db361a2&s=09

 

Fortgesetztes TI-Debakel

13. Oktober 2022

Ganzer Artikkel: externer Link zu aend.de

Weitere Infos zur Aufweichung der Schweigepflicht durch digitale Komplett-Vernetzung (intern, weitere Links dort ganz unten)

 

Wahlen in die KVWL-Vertreterversammlung

Große Zustimmung für unseren ersten Vorsitzenden als unser Vertreter im „Parlament“ der Ärzte und Psychotherapeut:innen

Grandioser Wahlsieg – wir haben den Platz! Danke an alle Wähler:innen!!!

Bild anklicken für Ergebnisse im Einzelnen (intern)

 

Ukraine-Stellungnahme der PTK NRW

16. März 2022

 

KVWL: Geflüchtete bekommen medizin. Versorgung

9. März 2022

(PDF)

Stellungnahme des Bündnis KJP in der PTK-NRW

6. März 2022

TI: Bei Secunet-Konnektoren besser sofort den Stecker ziehen

Außerordentliche Kündigung bei PVS-Anbieter möglich

25. Februar 2022

zum Artikel auf heise.de

Kommentar auf heise.de: Die Telematik ist der BER der IT-Branche

gute Zusammenfassung auf medical_tribune.de

weitere Infos im Mitgliederbereich (vorher Login!)

 

Wird Pandemie benutzt, um unsichere digitale Vernetzung durchzusetzen?

22. Januar 2022

 

2021

zurück nach oben

 

31. Dezember 2021

Kurz nacheinander drei große Sicherheitsbedrohungen im Gesundheitswesen

21.Dezember 2021

 

13. Dezember 2021

 

9. November 2021

zum ganzen Artikel auf SZ.de

 

 

24. September 2021

Interview mit Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Daniela Lempertz auf swr.de

 

3. Mai 2021

Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche in Dauer-Warteschleife?

Obwohl Kinder und Jugendliche am meisten von Pandemie betroffen sind

Bild anklicken zu ext. Link

 

Ostern 2021

Oster-Warnung des Kompetenznetzes

interner Link zum PDF-Praxis-Aushang

 

24. März 2021

Bild anklicken zu ext. Link

 

17. März 2021

Offener Brief mit 644 Unterschriften an die Gesundheitspolitische Sprecherin von B90/Grüne

Was tun Sie gegen die schlechte Datensicherheit der ePa?

Unterschrieben von 644 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen

Infos zur Elektronischen Patientenakte auch hier und hier (interne Links)

 

 

11.Februar 2021

Kritik an neuer Bundesbeihilfeverordnung

Systemische Therapie seit Jahresanfang Leistung der Beihilfe

Sprechstunde nicht abrechenbar, nur unter 18-Jährige durch KJP behandelbar

Seit dem 1. Januar 2021 übernimmt die Beihilfe, die Krankenversicherung der Beamt*innen, die Kosten für die Systemische Therapie. Auch die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Akutbehandlung wurde neu geregelt. Als gravierende Einschränkung bleibt allerdings: Die Beihilfe bezahlt weiterhin keine psychotherapeutischen Sprechstunden. Außerdem dürfen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (KJP) aller anerkannten psychotherapeutischen Verfahren nur noch unter 18-Jährige behandeln.

(…)

Hochproblematisch ist dagegen, dass KJP nur noch Heranwachsende bis 18 Jahre behandeln dürfen. Dies widerspricht deren berufsrechtlichen Behandlungserlaubnis, welche eine Behandlungsmöglichkeit bis zum Ende des 21. Lebensjahres einschließt. Wenn dies im Einzelfall erforderlich ist, können Behandlungen auch über das 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.

„Die Bundesbeihilfe-Verordnung ignoriert die besondere Behandlungskompetenz von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen im Transitionsalter zum Erwachsenen“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Gerade psychisch kranke Heranwachsende müssen die Möglichkeit haben, eine erforderliche Behandlung bei ihrer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in durchzuführen oder fortzusetzen.“

https://www.bptk.de/systemische-therapie-seit-jahresanfang-leistung-der-beihilfe/

Anmerkung vom 18.03.2021: Auf Anregung unseres Vorstandsvorsitzenden O. Staniszewski hat die Bundespsychotherpeutenkammer beim Innenministerium interveniert. Die Änderung wurde zurück genommen und als reaktioneller Fehler erklärt.

 

 

7.Februar 2021

Heranwachsende in der Beihilfe seit Januar benachteiligt?

In der refomierten, seit 1.1.2021 gültigen Beihilfeordnung steht, dass Menschen ab 18 nur noch von einem PP behandelt werden dürfen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/BJNR032600009.html#BJNR032600009BJNG000500000

1. Leistungen der anerkannten Psychotherapieform tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie dürfen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, nur von folgenden Personen erbracht werden:
a) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Erwachsenen in diesem Verfahren,
b) Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren.
2. Leistungen der anerkannten Psychotherapieform tiefenpsychologisch fundierte oder analytische Psychotherapie dürfen bei Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur von folgenden Personen erbracht werden:
a) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer Weiterbildung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in diesem Verfahren,
b) Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren und einer Zusatzqualifikation für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die die Anforderungen des § 6 Absatz 4 der Psychotherapievereinbarung erfüllt,
c) Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit einer vertieften Ausbildung in diesem Verfahren.

Bei VT steht es entsprechend ebenso.

Das Kompetenznetz KJP WL ist aktiv geworden und hat diesen Missstand über unseren KJP-Vertreter Oliver Staniszewski an die Bundespsychotherapeutenkammer heran getragen. Sonst wäre es dort nicht aufgefallen.

Anmerkung 18.03.2021: Auf Anregung unseres Vorstandsvorsitzenden O. Staniszewski hat die Bundespsychotherpeutenkammer beim Innenministerium interveniert. Die Änderung wurde zurück genommen und als reaktioneller Fehler erklärt.

 

2020

zurück nach oben

 

20. Dezember 2020

Kompetenznetz unterstützt Petition

Für die Einrichtung einer kurzen Rufnummer für Kinder in Not

Z.B. Wähle die 333 und es eilt Hilfe herbei (Idee aus den Kommentaren) – in Zusammenarbeit und Koordination mit allen schon bestehenden Hilfeangeboten – auch per WhatsApp erreichbar, weil telefonieren für Kids heute oft hohe Hürde

Zum Unterzeichnen

 

09. Dezember 2020

Qualitätsmanagement: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche

Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 eine Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie [externer Link] beschlossen. Die Richtlinie legt auch für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Mit dem 17. November 2020 ist die Ergänzung in Kraft getreten.

(…)

„Kinderschutz“ hat auch auf der Agenda der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) einen zentralen Stellenwert und der Kammervorstand setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Perspektive zu diesem Thema in der landespolitischen Diskussion vermehrt Gehör findet. In der Stellungnahme „Intervention und Anschlusshilfe“ der PTK NRW [PDF-Dokument, 708 KB], die auf Anfrage der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des NRW-Landtags erstellt wurde, verdeutlicht die Kammer die Herausforderungen

Zur Mitteilung auf PTK-NRW.de

 

02.Dezember 2020

Gesetzentwurf: Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen stärken

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz reformiert die Kinder- und Jugendhilfe. Damit sollen Teilhabe und Chancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessert werden. Das Kabinett beschloss nun einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch – das Kinder- und Jugendhilfegesetz – reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Zur Pressemitteilung auf BMSFJ.de

 

01. September 2020

Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung tritt in Kraft

Am 1. September 2020 tritt das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) in Kraft. „Die Reform war längst überfällig und von der Profession nachdrücklich gefordert worden“, betont Gerd Höhner, Präsident der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW). „Der 1. September 2020 ist ein großer Tag für unseren Berufsstand, denn ab jetzt können die neuen Regelungen in der Praxis greifen. Die psychotherapeutische Aus- und Weiterbildung wird einem modernen Heilberuf gerecht und qualifiziert unsere Profession für die wachsende Vielfalt ihrer Versorgungsaufgaben.“ Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tritt ebenfalls mit dem 1. September 2020 in Kraft.

 

 

1. Juli 2020

Aufregung um „Lex Winnicott“

Chance für weiterhin gute KiJu-Versorgung oder unzulässige Verzögerung?

Stellungnahme des Kompetenznetzes KJP WL

Weitere Infos zu den Auseinandersetzungen um eine Verlängerung der alten KJP-Ausbildung zur Sicherung der Versorgung in der Übergangszeit unter

Berufspolitik / Ausbildungsreform

 

 

28.Juni 2020

Psychotherapeuten: Wir brauchen Pandemie-Telefonkontakte für benachteiligte Kinder und Jugendliche

Neu eingerichtete Telefon-Sprechzeit zum 1.7.2020 schon wieder gestrichen

 

 

30. Mai 2020

CORONA: Materialien für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien

Die Psychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz stellt zahlreiche Infos zu Corona, schriftlich oder per Video, und auch als Bücher, Comics oder Cartoons zur Verfügung. Außerdem Spiele um und während Corona sowie Hilfeangebote speziell für Kinder, Jugendliche und ihre Bezugspersonen sowie für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, auch mit Ideen zur Video-Therapie.

Hier geht’s zum Angebot auf der Website der LPK RLP

Und hier zur aktualisierten Version von Juni

 

 

30. April 2020

Kinderschutz und Gesundheitsschutz jetzt weiter ausbauen!

Ein Zwischenruf der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie

Deutschland befindet sich seit Ausbruch der COVID-19-Pandemie in der größten Krise seit Ende des 2. Weltkriegs und den danach folgenden Krisenjahren. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Bevölkerung mit massiven Restriktionen soweit wie möglich vor gesundheitlichem Schaden zu bewahren, zeigen Wirkungen, so dass in Absprache mit den Ministerpräsident*innen zum 20. April 2020 erste Lockerungen der Maßnahmen beschlossen wurden. In diesem Zusammenhang ist es aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) dringend notwendig, die Auswirkungen von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes auf die Entwicklung von Kindern und den Kinderschutz zu bedenken und in die Strategieplanung zu Öffnungen von Kindertagesstätten und Schulen mit einzubeziehen. Die DGSF bittet die Bundesregierung daher eindringlich…

zum ganzen Text

 

 

13. April 2020

Demokratie durch Transparenz gerade in Krisenzeiten stärken:

Infektionsschutztransparenzgesetz

Die aktuelle Coronakrise zeigt, dass auch in Krisenzeiten Ressourcen und Kreativität mobilisiert und positive Entwicklungen angestoßen werden können. Sie bringt die beteiligten Akteure auf allen Ebenen jedoch auch an und teilweise über ihre Grenzen. Die mit dem Infektionsschutz einhergehenden Grundrechtseinschränkungen bringen neue Gefahren für die Menschen und die Demokratie mit sich, da unter Zeitdruck mit weitgehend unbekannten Risiken umgegangen werden muss. Dabei können die staatlichen Maßnahmen neben irreparablen Schäden auch unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkungen bewirken. Um auch in Zeiten der Ungewissheit auf allen Ebenen die Handlungssicherheit zu erhöhen und Risiken und ungewollte Wirkungen zu minimieren, gilt es, schon während der Krise aus der Krise zu lernen. So ist es nun angezeigt,…

zum ganzen Diskussionspapier

 

 

Zunahme von häuslicher Gewalt: Informationen für Ärzte und Psychotherapeuten

06.04.2020 – Die Medizinische Kinderschutzhotline stellt Fachkräften im Gesundheitswesen eine kostenlose Arbeitshilfe zur Verfügung. Diese soll die Beratung von Familien erleichtern, die durch die Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen besonderen Belastungen ausgesetzt sind.

Kitteltaschenkarte mit Infos zum Umgang mit häuslicher Gewalt

Die Maßnahmen gegen eine rasche Ausbreitung des Coronavirus bewirken, dass Familien (…)

Informationen zum Download

Die Arbeitshilfe ist auf der Website der Medizinischen Kinderschutzhotline zum Download verfügbar oder kann in gedruckter Form unter kinderschutzhotline.KJP@uniklinik-ulm.de
bestellt werden. Zusätzlich bietet die Kinderschutzhotline an, bei Bedarf weitere Arbeitshilfen zu schicken, um so Fachkräfte im Gesundheitswesen mit Informationen zu unterstützen. Unverändert steht die Hotline rund um die Uhr telefonisch für Beratungen unter 0800/19210 00 zur Verfügung.

Medizinische Kinderschutzhotline bietet 24/7 Unterstützung

(… )  telefonisches Beratungsangebot für Angehörige der Heilberufe bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Kindesmissbrauch.

zum gesamten Text

 

 

31. März 2020

Notbetreuung für psychisch kranke Kinder und Kinder psychisch kranker Eltern gefordert

Dr. Anne Klostermann Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)

Mit großer Sorge beobachtet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie die Auswirkungen der Coronakrise auf die Situation von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen und auf Kinder von psychisch kranken Eltern. Durch die bundesweiten Ausgangsbeschränkungen und die flächendeckenden Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen sind viele Familien in einer schwierigen Lage. Daten aus anderen Ländern zeigen einen deutlichen Anstieg von Konflikten und Misshandlung in Familien als Folgen der Ausgangsbeschränkungen. Die aktuelle Lage erlaubt keine Einschätzung, wann Kitas und Schulen wieder geöffnet werden sollen.

Wir fordern daher mit großer Dringlichkeit die Landesregierungen auf:

1. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und von psychisch kranken Eltern bei individuellem Bedarf zu öffnen.

2. Die Notbetreuung aufgrund der fachlichen Einschätzung eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten oder eines Facharztes zu ermöglichen.

zum ganzen Text auf idw-online.de

 

 

28. März 2020

Kompetenznetz KJP WL informiert über die Presse und auf seiner Homepage

Praxen bleiben geöffnet und sind jetzt auch per Video-Sprechstunde erreichbar

zu den Pressemeldungen

 

 

26.März 2020

Corona-Krise: Berufsverbände informieren Psychotherapeuten

FAQ KJP

Infos des Berufsverbands der Vertragspsychotherapeuten (bvvp)

 

 

Corona – wir informieren

infos der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT)

 

 

Coronavirus – aktuelle Hinweise und Links

Infos der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV)

 

 

20. Februar 2020

Zwei Kommentare zur

Verabschiedung der Ausbildungsreform im Bundesrat am 14.2.2020

(siehe TOP 41)

Tagesspiegel:

„…Damit sind wir die einzige Gruppe unter den Psychotherapeuten, die nicht die Fachkunde für die Behandlung Erwachsener erwerben kann. Auch in Zukunft darf ich als KJP weder frühere, nun erwachsene Patienten erneut behandeln, noch darf ich trotz meines Schwerpunktes erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung ein Angebot machen. Das ist schwer auszuhalten und den Menschen noch schwerer begreiflich zu machen, zumal KJP in der zugehörigen Bezugspersonenbehandlung sowieso schon immer mit den Eltern, also Erwachsenen, arbeiten und dafür ausgebildet sind.  …“

taz:

„….Auch die Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie wird unter dieser Psychologisierung leiden. Während es bisher auch Angehörigen pädagogischer Berufe möglich war, eine solche Therapieausbildung zu machen, wird dieser Zugang künftig entfallen, der einen bewährten praktischen Erfahrungsschatz für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen garantierte. Problematisch auch, dass das neue Studium kaum Praxis­anteile enthält, wie sie eigentlich zur Erteilung einer Approbation nötig wären. So ist nicht einmal verbindlich vorgesehen, dass Studierende therapeutische Gespräche mit Patient_innen unter Supervision erlernen. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf…..“

 

2019

zurück nach oben

 

19. Dezember 2019

Bundestagspetition „Gesundheitsdaten in Gefahr“ ist freigeschaltet

Worum es geht:

Ab 1.1.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten, deren Daten dann zentral auf Servern gespeichert werden sollen. Jetzt schon sind Ärzte und Psychotherapeuten gezwungen, die dafür notwendige Technik, die Telematikinfrastruktur, zu installieren, ansonsten wird ihnen derzeit bereits 1% Honorar abgezogen, ab März 2,5%.

Das Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht, eine Initiative von oberbayerischen Ärzten und Psychotherapeuten, die bundesweit eng mit anderen Ärzte-, Psychotherapeuten- und Datenschützerverbänden kooperiert, wendet sich gegen diese Regelungen und fordert Freiwilligkeit auch für die Behandler bei Nutzung dieser Patientenakte. (…)

zu den umfangreichen Infos: www.gesundheitsdaten-in-gefahr.de

direkt zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_09/_02/Petition_98780.html

 

 

19. November 2019

2. Sitzung der 5. Kammerversammlung – Webbericht jetzt online

Neue Dokumentationsvorgaben statt Gutachterverfahren?

“ (…)  Aktuell wolle der Gesetzgeber dem Thema Dokumentation nun einen neuen Anschub geben, so Bernhard Moors. „Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz verpflichtet er den G-BA, bis Ende 2022 eine Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen.“ Dabei werde der G-BA auch Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation festgelegen. Mit Einführung dieser Richtlinie würden alle Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren entfallen. (…)“

zum ganzen Bericht auf PTK-NRW.de

 

 

15. November 2019

Approbationsordnung für Psychotherapiestudium jetzt online – Diskussion erwünscht

Kurz nach Verabschiedung des Ausbildungsreform-Gesetzes liegt auch schon der Referentenentwurf zur Approbationsordnung für das künftige Psychotherapie-Studium vor, sogar schon seit dem 17.10.2019.

Um in Richtung Transparenz mehr Klarheit zu schaffen, haben wir beim Gesundheitsministerium angefragt, ab wann der Entwurf öffentlich diskutiert werden kann. Folgendes war die Antwort:

„vielen Dank für Ihren Hinweis.

Anbei finden Sie den Referentenentwurf zur Approbationsordnung. Dieser ist bereits öffentlich und wird auch noch bei uns unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html eingestellt. Normalerweise erfolgt die Veröffentlichung parallel mit dem Versand an die Länder und Verbände, welche um Stellungnahme gebeten werden. Dies ist bereits am 17.10.2019 erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Internetredaktion des BMG“
_____________________________

Also an alle Interessierten die Bitte, den Entwurf zu lesen und mitzudiskutieren:

Diskussion geschützt im Mitgliederbereich unter

Psychotherapie-Approbationsordnung

 

 

8. November 2019

Bundesrat stimmt Psychotherapie-Ausbildungsreform zu

Grünes Licht für Reform der Psychotherapeutenausbildung

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.

Die Eckdaten des Studiengangs

Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

zum gesamten Beschluss auf bundesrat.de

Die Abstimmung erfolgte bei 3:25:00 unter TOP 9:

 

 

2. Oktober 2019

Neue EU-Gesundheitskommissarin ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Ausschnitt aus der Meldung im Ärzteblatt:

(…)

Überzeugender Auftritt

Ihr Auftritt vor dem Gesundheitsausschuss brachte Kyriakides viel Beifall ein. Die desig­nierte Gesundheitskommissarin habe ihre Anhörung ausgezeichnet gemeistert und durch Fachwissen und Empathie für die Anliegen der Patientinnen und Patienten überzeugt, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Peter Liese im Anschluss an die Anhörung am späten Dienstagabend.

„Ich habe keinerlei Zweifel, dass Stella Kyriakides eine ausgezeichnete Gesundheitskommis­sarin wird. Als eine Frau die seit vielen Jahren Gesundheitspolitik betreibt und auch prak­tische Erfahrung als klinische Psychologin hat, ist ihre fachliche Eignung unbestritten. Dies hat sie heute auch eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“

zum Artikel im Ärzteblatt

 

 

27. September 2019

Das Psychotherapeuten-Ausbildungsreform-Gesetz ist in der Nacht verabschiedet worden

Hier die Bundestags-Beratungen in der Mediathek:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw19-de-psychotherapeutenausbildung-635426

Erste Einschätzungen aus Sicht der KJP sowie Gesetzestext und Pressemitteilungen der Verbände finden sich auf der Homepage des

 

 

23. September 2019

Gesetz zur Ausbildungsreform: Juristische Fehler verhindern!

Ein letzter Versuch in letzter Minute, für die KJP-Rechte einzutreten

zum ganzen Text

 

 

28. August 2019

KJP-Übergangsregelung in der Ausbildungsreform:
„… sofern dies jedoch politisch gewollt ist, wird sich ein Weg finden, der dies möglich macht.“

zum Interview auf dgvt.de

 

 

24. Juli 2019

Psychotherapeutengesetz im MDR

Keine Fortsetzung der Ausbeutung von Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA)

Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) setzt sich auch für Übergangsregelungen im PsychThGes für aktuelle PiA ein. MDR-Fernsehen würdigt ihre Befragung von PiA und ihren großen Einsatz mit einem achtminütigen Beitrag in „Exakt“ um 20.15 Uhr und macht auf unhaltbare Zustände in Psychotherapeutenausbildung aufmerksam, die nicht für weitere 12 Jahre so bleiben dürfen.

Den entsprechenden Änderungsantrag hat Bündnis 90 / Grüne bereits am 10.4.19 zur ersten Lesung am 13.5.19 eingereicht:

Hier geht`s zur Rede von Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin von B90/Grüne im Bundestag, in der Anhörung zur ersten Lesung des Psychotherapeutengesetzes:

 

 

14. Juni 2019

Grüne fordern Übergangsregelung für KJP

Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) sorgt für Änderungsantrag der Grünen zur Anpassung der KJP an den Abschluss zukünftiger Absolventen nach neuem Psychotherapeutengesetz. KJP und ihre PatientInnen sind dankbar!

 

 

29. Mai 2019

Psychotherapie-Ausbildungsreform

Angleichung von Rechten auch für Kinder- und Jugendlichen-Behandler nötig

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten machen auf Veränderungsbedarf im Gesetzentwurf aufmerksam

Münster. Die Politik erkennt die Notwendigkeit, für eine gute psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im geplanten „Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“ noch Veränderungen vorzunehmen, damit Kinder und Jugendliche in Zukunft ebenso gut versorgt werden können wir Erwachsene. Der gesamte Berufsstand der Psychotherapeuten trägt diesen Wunsch in einer Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) sowie in Resolutionen der größten Landespsychotherapeutenkammern Bayern und NRW an die Politik heran. Dies war Thema eines Informationsgesprächs, zu dem die Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink (B90/Grüne) heute eine Delegation von Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (KJP) empfing.

Besuch Klein-Schmeink

Foto: Reinhild Temming

zur gesamten Pressemitteilung des KKJPWL

 

 

18. Mai 2019

Fachhochschulen – Ihr dürft nicht mitmachen

Die neuen Psychotherapie-Studiengänge sollen nur an Unis, nicht an Fachhochschulen angesiedelt werden.

Interview von Jutta Pilgram

Fast drei Viertel der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland haben an einer Fachhochschule (FH) studiert. Das soll sich ändern. Die Hoch-schulen für angewandte Wissenschaften, wie die FHs heute offiziell heißen, dürfen das neue Psychotherapie-Studium nicht anbieten. Professor Michael Borg-Laufs unterrichtet Theorie und Praxis psychosozialer Arbeit mit Kindern an der Hochschule Niederrhein und erklärt, warum er das für einen groben Fehler hält.

zum Artikel auf Sueddeutsche.de

 

 

15. Mai 2019

Ja mit Einschrän­kungen zur Re­form der Psycho­thera­peuten­ausbildung

Die von der Bundesregierung geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung wird von Experten mit einigen Einschränkungen positiv aufgenommen. Die Fachleute sehen nach 20 Jahren den Bedarf einer Modernisierung und begrüßen auch die geplante finanzielle Entlastung für die Auszubildenden. Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Harald Weinberg (Die Linke) am Mittwoch, 15. Mai 2019, sowie in ihren schriftlichen Stellungnahmen allerdings Übergangsregelungen und finanzielle Zusagen, um Nachteile für jetzige Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) beziehungsweise künftige Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) zu verhindern.

zum ganzen Artikel auf bundestag.de

zur aufgezeichneten Anhörung des Gesundheitsausshusses

zum Gesetzestext auf BMG.de (nach unten scrollen)

 

 

9. Mai 2019

Erste Lesung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung im Bundestag mit anschließender Aussprache

Die Reden kann man in der Mediathek nachhören, nach Rednern einzeln abrufbar, und es ist spannend, wie manche für uns eintreten:

Erste Lesung Reform Psychotherapeutenausbildung

Zusammenfassung und Anträge hier

 

 

31. März 2019

Replik auf den Angriff von Manfred Lütz auf Spiegel Online trifft den richtigen Ton

Zu wenig Psychotherapieplätze

„Kranke zweifeln oft, ob ihnen Hilfe zusteht“

In einem Gastbeitrag kritisierte der Psychiater Manfred Lütz, Psychotherapeuten würden zu häufig Gesunde behandeln. Solche Argumente erschweren Patienten den Gang zum Therapeuten, entgegnet die Psychologin Damaris Sander. Eine Replik.

Psychotherapieplätze sind in Deutschland Mangelware, und das ist vor allem ein Problem für die Patienten. Die psychisch Kranken müssen in ihrer Not warten, oft monatelang, bis sie einen Therapieplatz bekommen. Es ist auch ein Problem der Gemeinschaft, denn die Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit: Die Zahl der Krankentage wegen psychischer Probleme hat sich einem Krankenkassenbericht zufolge zwischen 2007 und 2017 von 48 Millionen auf 107 Millionen mehr als verdoppelt.

Dass sich etwas an diesem Zustand ändern muss, ist klar.

Mit seinem Vorschlag, die Wartenden in Kranke und psychisch Gesunde in Lebenskrisen zu unterteilen, erweist der Psychiater Manfred Lütz den Betroffenen allerdings einen Bärendienst. Denn Kranke zweifeln oft, ob ihnen Hilfe überhaupt zusteht.

zum ganzen Artikel auf Spiegel Online

 

 

28.März 2019

Warum alte weiße Männer psychisch Kranke für gesund erklären

Zum wiederholten Angriff des Psychiaters Manfred Lütz auf die Arbeit der Psychotherapeuten und der Bundespsychotherapeutenkammer

Dr. Christina Tophoven, Geschäftsführerin der Bundespsychotherapeutenkammer

Der Psychiater Manfred Lütz klagt in einem Beitrag für „Spiegel online“ die Bundespsychotherapeutenkammer an, dass sie eine Reform verhindere. Stattdessen, so Lütz, würden immer mehr Psychotherapeuten gefordert. Ein unhaltbarer Vorwurf.

Sophie Passmann hat in ihrem Buch über „Alte weiße Männer“ beschrieben, woran wir sie erkennen: „Eine Sache, die dem alten weißen Mann immer zugrunde liegt, ist, dass das Gegenüber (…) sich nicht wohlfühlt. Man fühlt sich herabgesetzt, man fühlt sich nicht ernst genommen, man fühlt sich jovial belächelt.“

zum ganzen Artikel auf observer Gesundheit.de

 

 

24.März 2019

Viel Ärger über Spiegel Online, wo Fake-News (z.B. Psychotherapeutenkammer sei ein Lobbyverband – statt eine gesetzlich vorgeschriebene Körperschaft öffentlichen Rechts) ein Raum gegeben wird. Die Präsidentin der LPK RLP twittert: „Manfred Lütz, der Donald Trump der Psychiater“. Hier der Artikel:

Wartezeiten auf einen Therapieplatz Wie ein Lobbyverband psychisch Kranken schadet

Psychisch Kranke müssen ewig auf einen Therapieplatz warten, weil das System eine Behandlung von Menschen mit geringen Leiden fördert. Besserung ist nicht in Sicht – ein mächtiger Lobbyverband verhindert jede Reform.

Ein Gastkommentar von Manfred Lütz

zum ganzen Artikel auf SPIEGEL ONLINE

 

 

12. März 2019

Plan von Jens Spahn –  Streit um Psychotherapie als Studienfach

Der neue Studiengang soll modern sein und die Versorgung verbessern. Aber die Ärzteschaft lehnt die Reform ab – sie fürchtet Schaden für die Patienten.

(…)

Die Ärztekammer sieht darin die Rückkehr ins Mittelalter

Harsche Kritik kommt hingegen aus der Ärzteschaft – unter anderem wegen der geplanten neuen Berufsbezeichnungen. Demnach dürften sich Absolventen des neuen Studiengangs Psychotherapeuten nennen, Fachärzte für Psychotherapie müssen sich als „ärztliche Psychotherapeuten“ bezeichnen. Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery bezeichnet diese Regelung in einem Gastbeitrag fürs Deutsche Ärzteblatt als „Etikettenschwindel“: „Das schlechter ausgebildete ‚Produkt‘ bekommt die hübschere Verpackung.“

Er kritisiert, dem Gesetzentwurf liege die falsche Annahme zugrunde, dass Psychotherapie als reine Behandlungstechnik erlernt und ausgeübt werden könne. „Das mutet an wie die Rückkehr zur Qualifizierung von (direkt ausgebildeten) Bader-Chirurgen oder Dentisten in der mittelalterlichen Ständegesellschaft“, schrieb Montgomery über den Referentenentwurf aus dem Januar.

zum Artikel auf Tagesspiegel.de

 

 

27. Februar 2019

Spahn legt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeuten­ausbildung vor

Berlin ­– Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psy­cho­thera­peuten­aus­bildung aus dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium zugestimmt. Mit der Gesetzesnovelle soll die Ausbildung der derzeitigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und außerdem die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. „Wir schaffen eine eigenständige und fundierte Ausbildung für Psycho­therapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn heute vor der Presse in Berlin. „Damit wird ihre Qualifikation noch besser und ihr Beruf noch attraktiver. Das ist gut für Therapeuten und Patienten gleichermaßen“, so Spahn.

Künftig soll die Approbation nach einem fünfjährigen Universitätsstudium der Psychotherapie erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig, in der die Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren erworben sowie Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen beziehungsweise Kinder- und Jugendlichen gesetzt werden. „Erst dann kann der Eintrag ins Arztregister erfolgen, die Voraussetzung für die Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung“, stellte Spahn klar.

zum Artikel auf aerzteblatt.de

 

 

Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung

Zusammenarbeit mit Ärzten soll verbessert werden

Das Kabinett hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, im Herbst 2020 soll es in Kraft treten. Psychotherapeuten werden dann analog zu Ärzten ausgebildet und besser als bisher bezahlt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem die Ausbildung von Psychotherapeuten auf neue Füße gestellt werden soll. Das geplante Reformgesetz macht Psychotherapie zu einem eigenständigen universitären Studienfach, bei dem ein zweijähriges Master- auf ein dreijähriges Bachelorstudium aufbaut – nach der Approbation folgt eine Weiterbildung, mit deren Abschluss sich Psychotherapeuten und -therapeutinnen ins Arztregister eintragen lassen können.

Die beabsichtigte Reform bilde ab, was mit den Verbänden in den letzten Jahren verhandelt worden sei, sagte Jens Spahn. Es gehe um „eine bessere Versorgung für psychisch kranke Menschen“, in deren Sinne außerdem die Zusammenarbeit zwischen Psychotherapeuten, Ärzten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens verbessert werden müsse. Dafür die Grundlagen zu schaffen, ist nun Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Dieser wird im Gesetz mit einer Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie beauftragt.

zum Artikel auf ÄrzteNachrichenDienst aend.de

 

 

26. Februar 2019

Suche nach einem Therapieplatz

WDR 5 Quarks – Hintergrund 26.02.2019 10:15 Min. WDR 5 Von Lena Mörsch

Psychotherapeuten müssen Patienten, die einen Therapieplatz suchen, Sprechstunden anbieten. So sollten die Wartezeiten kürzer werden. Das hat leider nicht geklappt

zum Audio-Beitrag auf WDR 5

240 Euro nach sechs Jahren Studium

  • Die Ausbildung von Psychotherapeuten soll reformiert werden, das Gesundheitsministerium hat dazu einen Entwurf vorgelegt.
  • Unter anderem soll ein komplett neuer Studiengang entstehen: Psychotherapie.
  • Ärzte wie auch Psychotherapeuten lehnen allerdings viele Punkte des Vorhabens ab.

zum Artikel auf Sueddeutsche.de

 

 

30. Januar 2019

Das lange Warten auf Hilfe

Wer eine Psychotherapie benötigt, braucht vor allem eines: viel Geduld. Das will die Bundesregierung ändern.

zum Artikel auf Frankfurter Rundschau

 

 

 

 

gematik

BMG bestimmt künftig die Marschrichtung

Dass er den Aufbau der Telematik-Infrastruktur beschleunigen und die zuständige Betreibergesellschaft gematik umbauen will, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits angekündigt. Nun ist auch klar, wie er vorgehen will: Dem änd liegen die ersten Versionen von Änderungsanträgen zum Terminservice- und Versorgungsgesetzt (TSVG) vor, in denen die Fraktionen von Union und SPD den gematik-Umbau genau beschreiben.

zum Artikel auf Ärztenachrichtendienst

 

 

23. Januar 2019

Nach Treffen mit Experten

Spahn steuert um

Der Gesundheitsminister will wohl eine umstrittene Neuregelung bei der Therapieplatzsuche für psychisch Kranke nun doch nicht umsetzen.

zum Artikel auf Sueddeutsche.de

 

 

Spahn-Aussagen – Mehr Therapeuten, längere Wartezeiten?

Gesundheitsminister Spahn hat behauptet, je mehr Psychotherapeuten es in einer Region gebe, desto länger seien die Wartezeiten. Als Beispiel nannte er Freiburg. Ärzteverbände widersprechen.

Von Patrick Gensing, ARD-Faktenfinder

In der Debatte über Wartezeiten bei Psychotherapeuten hat die Bundespsychotherapeutenkammer Gesundheitsminister Jens Spahn falsche Aussagen vorgeworfen.

So hatte der CDU-Politiker am 26. September 2018 im Bundestag ausgeführt:

zum Artikel auf Faktenfinder bei tagesschau.de

 

 

18. Januar 2019

TSVG: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Dialog mit Ärzten und Psychotherapeuten

Der Entwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bot und bietet nach wie vor reichlich Gesprächsstoff – nicht nur im gesundheitspolitischen Berlin. Deshalb organisierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Initiative des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn eine Dialogveranstaltung. Er diskutierte mit Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Ärzteschaft und Psychotherapeutenschaft deren Fragen und Besorgnisse. Dieses Video ist der

Mitschnitt des Livestreams vom 18.01.2019.

 

 

Spahn bittet um Vorschläge für schnelleren Zugang zur Psychotherapie

Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundespsychotherapeuten­kammer sollen Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) gemeinsam einen Vorschlag vorlegen, wie schwer psychisch kranke Patienten deutlich schneller als bisher eine Therapie erhalten können. Darauf sollen sich Ärzte- und Psychotherapeutenverbände gestern Nachmittag bei einem Gespräch mit dem Minister verständigt haben, wie das Deutsche Ärzteblatt gestern Abend auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft in Berlin erfuhr

zum Artikel auf AerzteBlatt.de

 

 

Spahn bietet Gespräche über bessere TSVG-Regelungen an

BERLIN. Änderungen am Entwurf des umstrittenen Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind wieder in Reichweite. „Wir schauen jetzt zusammen mit der Ärzteschaft, ob wir gegebenenfalls zu besseren Regelungen kommen, als dort vorgesehen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bei einem Treffen mit rund 200 Ärzten und Psychotherapeuten am Freitag in Berlin.

(…)

Signale von Änderungsbereitschaft nahmen die Ärzte bei folgenden Punkten wahr:

(…)

  • Psychotherapie: Über die hochumstrittenen Pläne für „eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung“ wird weiter gesprochen. Darauf haben sich der Gesundheitsminister und die Vertreter der Verbände der Psychotherapie bei einem Treffen in der vergangenen Woche in Berlin geeinigt. Eine Petition gegen zusätzliche Zugangshürden vor der psychotherapeutischen Behandlung haben bislang mehr als 200.000 Menschen gezeichnet. Man wolle nicht zurück zum Delegationsprinzip in der Psychotherapie hat der Gesundheitsminister nun am Freitag bekräftigt. Es wird inzwischen darüber nachgedacht, zunächst die Ergebnisse von aus dem Innovationsfonds geförderten Projekten abzuwarten, zum Beispiel des NPPV (Neurologisch psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung).

zum Artikel auf AerzteZeitung.de

 

 

16. Januar 2019

Anhörung des Gesundheitsausschusses zum TSVG

Medi­ziner lehnen Vor­gaben für erwei­terte Sprech­stunden ab

auf bundestag.de/mediathek

Die Psychotherapie betreffend:

ca.      14min 30`     Frau Satorius
ca.      36min            Dr. Munz
ca.     1h 21, 30`      Prof. Jacobi
ca.     1h 45              Herr Hecken
ca.     3h 08, 10        Dr. Munz

Mediziner lehnen die im Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geplanten Vorgaben für erweiterte Sprechstunden ab und sehen darin einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. In der dreistündigen Anhörung des Gesundheitsausschuss unter Vorsitz von Erwin Rüddel (CDU/CSU) über den Gesetzentwurf (19/6337, 19/6436) am Mittwoch, 16. Januar 2019, kam auch Kritik von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von Psychotherapeuten. Die Experten äußerten sich in der öffentlichen Sitzung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

zum Übersichts-Artikel

 

 

14. Januar 2019

Anhörung im Petitionsausschuss des Bundestages

Petitionen zum UN-Migra­tions­pakt und zum Ter­min­ser­vice­ge­setz erörtert

auf bundestag.de/mediathek

Zur Petition der Psychotherapeuten ab ca. 1h 04

 

 

9. Januar 2019

Weitere Äußerungen von Jens Spahn zur Debatte um TSVG

Zu viele Krankenhäuser in OWL? Gesundheitsminister Spahn im Interview. auf: Neue Westfälische (ab Minute 2:40 zu Psychotherapie)

 

 

8. Januar 2019

Petitionen zum UN-Migra­tions­pakt und zum Termin­ser­vice­gesetz

Der Petitionsausschuss befasst sich in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 14. Januar 2019, mit dem im Dezember in den Bundestag eingebrachten Regierungsentwurf für ein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (19/6337) sowie dem UN-Migrationspakt. Ab 12 Uhr beraten die Abgeordneten unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin eine Petition mit der Forderung, die Bundesregierung solle dem globalen Migrationspakt (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration) nicht beitreten, sich in der UN-Generalversammlung im September 2019 in der Abstimmung darüber der Stimme enthalten und eine Erklärung bei den Vereinten Nationen abgeben, wonach der globale Migrationspakt für Deutschland nicht bindend sei. Um 13 Uhr schließt sich dann die Beratung einer Eingabe mit der Forderung, der Bundestag solle den TSVG-Entwurf ablehnen und an das zuständige Fachministerium zurück verweisen, an

zur Mitteilung auf bundestag.de

 

 

4. Januar 2019

Spahn legt Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung vor

Direktstudium mit anschließender Weiterbildung: Gesundheitsminister Spahn macht Ernst mit der unter Ärzten umstrittenen Novelle der Psychotherapeuten-Ausbildung.

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) knüpft an die Arbeit der vorangegangenen großen Koalition (GroKo) an: Mit seinem nun vorgelegten Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeuten-Ausbildung hält er am Plan der Vorgänger-GroKo fest, den Zugang zur Versorgung künftig über ein Masterstudium samt strukturierter Weiterbildung – analog jener der Ärzte – zu gestalten. Die Neuausrichtung sorgt auch für eine finanzielle Besserstellung der angehenden Psychotherapeuten.

zum Artikel auf Aerztezeitung.de

zum Referentenentwurf auf Bundesgesundheitsministerium.de

 

2018

zurück nach oben

 

Dezember 2018

Medien-Echo auf Bundestags-Petition Nr. 85363 gegen Versorgungssteuerung:

Kleiner Text unserer 2. Vorsitzenden Reinhild Temming führt zu Schneeballeffekt bei Unterschriften

Welcher Text? 

Zur Petition – bis 13.12.2018 von genau 205.331 Bürgern unterzeichnet (ca 45.000 auf Papierlisten) – eine der größten Bundestagspetitionen, die es je gab

 

27. Dez 2018

Warum Deutschland sich eine große Couch leisten sollte

Noch nie waren so viele Menschen im Land psychisch krank – und doch ist das Reden darüber immer noch tabu. Die jüngsten Pläne des Gesundheitsministers verschlimmern die Lage nur noch.

zum Kommentar auf Welt.de

 

 

22.Dezember 2018

Debatte um Psychotherapie: „Wir müssen Hürden abbauen“

 

Die Präsidentin der Landes-Psychotherapeuten-Kammer Rheinland-Pfalz hält eine neue Regelung für Psychotherapie-Patienten für diskriminierend – und hofft auf niedrigere Hürden.

MAINZ – Patienten sollen erst zu einem Gutachter, der ihnen bestätigt, dass ihnen eine Psychotherapie zusteht. Mit diesem Vorschlag hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für empörte Reaktionen gesorgt. Den Vorschlag als Diskriminierung bezeichnet Sabine Maur im Gespräch mit dieser Zeitung. Sie ist seit zwei Monaten die Präsidenten der Landes-Psychotherapeuten-Kammer Rheinland-Pfalz.

zum Interview auf Allgemeine-Zeitung.de

 

 

21. Dezember 2018

Protest gegen Spahns-Gesetzesvorhaben

SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach: Regeln für Psychotherapie werden nachgebessert

Die heftig umstrittenen Neuregelungen für den Arztbesuch psychisch kranker Menschen werden nachgebessert. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach kündigte für das entsprechende  Gesetzgebungsverfahren „eine weitere Runde insbesondere mit den Patientenvertretern sowie mit den psychotherapeutischen Verbänden“ an.

Man sei dazu bereits „im Prozess der Einladungen“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Augsburger Allgemeinen (Freitagausgabe).

(…)

Eine an den Bundestag gerichtete Petition fordert die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Es ist eine der größten Petitionen, die jemals an das Parlament gerichtet wurde: Genau 205.331 Menschen haben sie den Angaben zufolge gezeichnet. Spahn will sich indes der Debatte stellen. „Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass die hier vorgeschlagene Regelung verbesserungsfähig ist: Prima!“, sagte er kürzlich im Bundestag.

Spahn muss Psychotherapie-Gesetz nachbessern

Gesundheitsminister Jens Spahn macht es Betroffenen durch das Psychotherapie-Gesetz noch schwerer. Er muss den Entwurf schnell nachbessern – wie versprochen.

Ein kleiner Anlass genügt, um aus einem gesunden einen psychisch kranken Menschen zu machen. Ein paar fehlgesteuerte Rezeptoren, beispielsweise durch Drogenkonsum, reichen aus. Wer dann an einer solchen Krankheit leidet, hat es doppelt schwer.

zum Kommentar auf Augsburger-Allgemeine.de

 

 

20. Dezember 2018

Neuregelung der Psychotherapie: Über 200.000 Petitionen gegen Spahn

Mit solch einem Gegenwind hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht gerechnet, als er sein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorlegte.

Terminservice- und Versorgungsgesetz Spahn-Vorschlag stößt auf breite Kritik

SPD, Therapeuten und 200.000 Petenten kritisieren Neuregelung der Psychotherapie.

Mit solch einem Gegenwind hatte Gesundheitsminister Jens Spahn nicht gerechnet, als er sein Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorlegte.

(…)

Spahn sieht sich darüber hinaus mit einer der größten Online-Petitionen in der Geschichte des Bundestages konfrontiert. Genau 205.331 Menschen haben laut Bundestag die Petition 85.363 unterzeichnet.

zum Artikel auf idowa.de

 

 

19. Dezember 2018

Der schwere Weg zum Therapeuten: Spahn will Patienten vorsortieren

Münster – Wer eine Psychotherapie braucht, muss sehr lange auf Termine warten. Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte die Lage für psychisch Kranke künftig noch erschweren. Nun rollt eine Protestwelle.So viele Bürger hat ein Minister noch nie auf die Barrikaden getrieben.Mehr als 200 000 Deutsche haben in den vergangenen Wochen eine Petition gegen ein Gesetz unterzeichnet, mit dem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (Ahaus) den Zugang für gesetzlich Versicherte zum Psychotherapeuten neu regeln will. Nach Auskunft der Bundestags könnte der Protest die größte Petition sein, die je in Berlin eingereicht wurde. Spahn habe es mit seinem An­sinnen geschafft, auf einen Schlag 200 000 Menschen „gegen sich aufzubringen“, staunt die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

 

 

18. Dezember 2018

Sender Phoenix:   unter den linden

Vom Minister zum Kandidaten und zurück – Jens Spahn und die Gesundheitspolitik

Jens Spahn im Interview, ab Minute 41 zur Psychotherapie und zur Petition

zur Sendung in der Mediathek auf Phoenix.de

 

 

Neuer Gesprächsanlauf zur Psychotherapie

Die Regierung nimmt die Kritik der Psychotherapeuten am Terminservice- und Versorgungsgesetz auf. Und verweist zugleich: Der Protest gegen eine „gestufte Versorgung“ sei verfrüht.

(…)

Die psychotherapeutische Sprechstunde habe bereits Entlastung gebracht, aber es gebe immer noch nicht die Steuerung für diejenigen, die schnell Behandlung brauchten. Mit Interesse werde ein vom Innovationsfonds gefördertes Projekt der KV Nordrhein zur besseren Steuerung in die psychotherapeutische Versorgung verfolgt. Dort gebe es einen vorgeschalteten „Koordinator“, der die Aufgabe übernehme, Patienten in die richtige Behandlungsebene zu steuern. Die Verbände der Psychotherapeuten seien daran beteiligt.

(Hervorhebung KKJPWL e.V.)

zum Artikel auf Aerztezeitung.de

 

 

Aktionstag gegen TSVG am 23. Januar

KÖLN. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) fordert die niedergelassenen Ärzte auf, sich am 23. Januar an einem bundesweiten Protesttag gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu beteiligen und mit Kollegen und Patienten über die Auswirkungen des Gesetzes zu diskutieren.

Für diesen Tag hoffen die Initiatoren – Ärzteverbände aus Niedersachsen – auf eine Reihe von Aktionen niedergelassener Ärzte. Dazu zählen beispielsweise „Notfallfortbildungen“ über das Gesetzesvorhaben während der Sprechstundenzeit. „Wir sagen Nein zu falschen Rezepten in der Gesundheitspolitik“, betont der Vereinsvorsitzende Wieland Dietrich. Weitere Informationen unter www.niedergelassene-protestieren.de.

zum Artikel auf ÄrzteZeitung.de

 

 

16. Dezember 2018

Vergabe von Psychotherapieplätzen

Krank genug?

Jens Spahns Idee zur Vergabe von Therapieplätzen ist absurd. Die Suche nach PsychotherapeutInnen wird noch schwerer, als sie jetzt schon ist.

Die Reformidee von Jens Spahn trägt den recht sperrigen Titel Terminservice- und Versorgungsgesetz. Damit will der Bundesgesundheitsminister (CDU) erreichen, dass gesetzlich Versicherte schneller Arzttermine bekommen, vor allem auch Plätze bei PsychotherapeutInnen. Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass, bevor der oder die Kranke eineN TherapeutIn sieht, „GutachterInnen“ in einem Vorgespräch über die Dringlichkeit einer Therapie entscheiden. Die Entscheidung, wer wirklich krank ist und wer nicht, läge dann in der Hand einer dritten Person. Das klingt wie: Therapieplätze muss man sich verdienen – so wie alles im Leben, nicht wahr?

Doch Spahn hat nicht nur ein abstruses Gesetz vorgelegt, er heizte die Diskussion außerdem mit unsensiblen und faktisch falschen Aussagen an. So stellte er zum Beispiel die steile These auf, dass mehr PsychotherapeutInnen mehr Nachfrage schaffen würden. „Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg“, hatte er schon im September im Bundestag gesagt.

zum Artikel auf taz.de

 

 

15. Dezember 2018

Die verkannte Not der psychisch Kranken

(…)

Die Empörung ist enorm: Mehr als 200 000 Menschen haben sich in den vergangenen Wochen gegen ein Vorhaben des Gesundheitsministeriums ausgesprochen – oder besser gesagt, gegen einen kurzen Passus darin. Es könnte die größte Petition sein, die je beim Bundestag eingereicht wurde.

Warum der Aufschrei? Eigentlich hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) mit seinem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz Gutes im Sinn: Patienten sollen nicht mehr monatelang auf einen Arzttermin warten müssen, sie sollen besser versorgt werden. Auch psychisch kranke Menschen. Sie sollen, wenn es nach Spahn geht, künftig zuerst ein Vorgespräch führen – mit einem Arzt, den sie nicht kennen, den sie nicht selbst aussuchen und den sie vermutlich nie wieder sehen. Dieser Arzt soll dann entscheiden, wann und wo sie eine Therapie bekommen. Es wäre eine Art Vorsortierung: Wer ist kränker? Wer kann warten?

(…)

Mehr Kassenzulassungen werden gebraucht

Zwar kann von einer allgemeinen Akzeptanz psychischer Erkrankungen nicht die Rede sein, solange Lehramtsanwärter keine Therapeuten aufsuchen, weil sie um ihre Verbeamtung fürchten, und solange Menschen ihre Depression vor Kollegen oder sogar vor der Familie geheim halten; dennoch hat sich in den vergangenen Jahren vieles zum Positiven verändert. Psychische Krankheiten werden ernst genommen und häufiger angesprochen, auch dank prominenter Vorbilder, die wie der Fußballer Sebastian Deisler oder die US-Sängerin Lady Gaga ihre Depressionen öffentlich machen. Die neue Sensibilität, die neue Bereitschaft, sich Hilfe zu suchen, wirkt sich aber auch auf die Knappheit der Therapieplätze aus.

zum Artikel auf Sueddeutsche.de auf der Titelseite

 

 

14.Dezember 2018

Vergabe von Therapieplätzen Das fragwürdige Argument des Ministers Spahn

„Mehr Psychotherapeuten schaffen mehr Nachfrage“ – es ist eines von Spahns Kernargumenten für sein neues Gesetz. Doch die von ihm genannten Kronzeugen widersprechen entschieden.

(…)

Unser Fazit: Am Ende bleiben Verwirrung – und große Zweifel.

Eine Kernthese, die Minister Spahn für seine Neuregelung der Psychotherapie präsentiert, kann sein Ministerium nicht belegen. Im Gegenteil: Es präsentiert Kronzeugen, die von vermeintlichen Studien nichts wissen wollen – und auch noch entschieden widersprechen.

zum Artikel auf ZDF.de heute

 

 

Wer bekommt wann eine Psychotherapie?

Plätze für Psychotherapien sind rar, die Wartezeiten lang. Ein neues Gesetz soll den Zugang neu regeln – Kritiker sagen: „erschweren“. Welche Erfahrungen haben Sie bei der Therapeutensuche gemacht? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!

(…)

Gast: Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung

zum WDR 5 Tagesgespräch aös Podcast

 

 

13. Dezember 2018

71. Sitzung des Deutschen Bundestags

zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

live in der Mediathek des Parlamentsfernsehens und danach als Video

 

 

Umstrittenes Terminvergabegesetz Dafür muss Jens Spahn viel Kritik einstecken

Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn sorgt für Aufruhr: Menschen, die einen Facharzt benötigen, sollen zunächst bei einem Arzt vorstellig werden, der ihre Lage beurteilt. Eine Horrorvorstellung vor allem für psychisch Kranke.

(…)

Und die Kritik kommt aus beinahe allen Fraktionen. Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund bemängelt, „Menschen mit komplexen psychischen Probleme werden sich unwahrscheinlich einer dritten Person zeigen“. Auch Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP hält das für eine „zusätzliche Hürde“. Psychisch Kranken falle es „überhaupt schwer, darüber zu reden“. Es sei ein „Nadelöhr“, wenn sie sich einem „Behandler öffnen müssen, den sie überhaupt nicht kennen“. Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen verweist auf den massiven Widerstand, den das Gesetz schon vor der Beratung im Bundestag ausgelöst habe. Die Petition gegen den Entwurf zeige, dass  Spahn „mindestens 200.000 Menschen gegen sich aufgebracht“ habe. „Menschen in einer seelischen Krise brauchen Unterstützung und keine zusätzlichen Hürden“, so die Grünen-Abgeordnete.

(…)

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung spricht gar von einer „Diskriminierung psychisch kranker Menschen“ und einem „ersten Schritt zur Abschaffung der freien Arztwahl“. Erhebliche Probleme erwartet auch die Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP). Wenn junge Menschen von mehreren Therapeuten „angesehen und beurteilt“ werden, so Helene Timmermann, Vorsitzende des Verbandes, würde sich Misstrauen einstellen. Der Weg zu einer Behandlung würde so erschwert. „Besonders Jugendliche tun sich oft schwer, Hilfe in Anspruch zu nehmen“, sagt Timmermann. (Hervorhebung R.T.)

zum Artikel auf n-tv.de

 

 

Terminservice- und Versorgungsgesetz: Änderungen bei gestuftem Zugang zur Psychotherapie wahrscheinlich

Berlin – Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Bundesgesundheits­minister Jens Spahn (CDU) dürfte noch in zahlreichen Punkten im Laufe des Gesetzgebungs­verfahrens verändert werden. Ein Punkt darunter wird die umstrittene geplante zusätzliche „gestufte und gesteuerte Versorgung vor einer psychothera­peutischen Behandlung“ sein, wie heute die erste Lesung im Bundestag aufgezeigt hat. Das Gesetz soll voraussichtlich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

(…)

Weg mit der Regelung

Viele Abgeordnete sowohl von der SPD als auch der Oppositionsfraktionen sprachen sich in der Debatte im Parlament dafür aus, die Regelung zu streichen. Heute Morgen sei eine der erfolgreichsten Petitionen aller Zeiten beim Bundestag eingereicht worden, sagte Kirsten Kappert-Gonther (Grüne). Spahn habe es mit seinem Ansinnen geschafft, fast 200.000 Menschen „gegen sich aufzubringen“. „Kranken Menschen dürfen keine zusätzlichen Steine in den Weg gelegt werden“, sagte sie. Den Passus des zusätzlichen Zugangs zur Psychotherapie bezeichnete sie als „emotionale Zumutung“. Der Passus gehöre gestrichen.

(…)

Große Reform in der Psychotherapie notwendig

„Das, was jetzt im Gesetzestext ist, ist nicht geeignet, Vertrauen zu schaffen“, sagte Karl Lauterbach (SPD) mit Blick auf die Regelung der gestuften Versorgung. Aus seiner Sicht müsse eine große Reform vorbereitet werden. Diese müsse sich mit der Frage von zu wenigen Zulassungen und der Frage der Honorierung beschäftigen. „Es ist so, dass sich die Vergütung zu wenig nach der Schwere der Erkrankung richtet“, sagte Lauterbach. Eine solche Reform brauche mehr Zeit und müsse mit Verbänden und Betroffenen diskutiert werden. „Wir werden zu einer gemeinsamen Lösung kommen und sie sind zu wichtig für einen Schnellschuss“, so der SPD-Gesundheitspolitiker, der viele andere Regelungen wie den Ausbau der Terminservicestellen im TSVG begrüßte. Das führe auch zu einer schnelleren Terminvermittlung für Psychotherapiepatienten.

zum Artikel auf aerzteblatt.de

 

 

Pressemitteilungen der Bundespsychotherapeutenkammer. Spahnscher Irrtum 1-3

Spahnscher Irrtum 1 – Reloaded:

„Wartezeiten sind dort am längsten, wo die meisten Psychotherapeuten sind.“

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte schon am 26. September 2018 im Bundestag behauptet:

„Die Stadt mit dem höchsten Versorgungsgrad in der psychotherapeutischen Versorgung ist Freiburg; die Stadt mit den längsten Wartezeiten ist – Freiburg.“ (Protokoll Deutscher Bundestag, 51. Plenarsitzung)

Jetzt hat er diese These im ARD-Morgenmagazin (12. Dezember 2018) noch einmal wiederholt:

„Wir müssen gleichzeitig feststellen, dass in den Regionen, wo die meisten Psychotherapeuten sind, ihr Angebot machen, wir auch die längsten Wartezeiten haben.“

Dieser Spahnsche Irrtum, den die Bundespsychotherapeutenkammer schon am 28. September 2018 korrigiert hatte, wird auch durch Wiederholung nicht richtig.

Richtig ist:

zu den Pressemitteilungen auf BPtK.de

 

 

Spahn wirbt im Bundestag für Gesetzespaket zur besseren Versorgung von Patienten

Berlin (AFP) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat im Bundestag für sein Gesetzespaket zur besseren Versorgung von Patienten geworben. Bei dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) gehe es um „konkrete und im Alltag spürbare Verbesserungen“ für die Patienten, sagte Spahn am Donnerstag. Dafür brauche es auch gute Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeit und eine angemessene Vergütung von Ärzten, Apothekern und Pflegekräften.
(…)
Der Minister ging auch auf die Kritik an seinem Vorhaben zur Neuregelung bei psychotherapeutischen Behandlungen ein. Wenn das Ergebnis der Debatte sei, dass die vorgeschlagene Regelung „verbesserungsfähig“ sei, „prima – ich bin der erste, der für eine Verbesserung zu haben ist“, zeigte sich Spahn erneut kompromissbereit.

Vergabe von Therapieplätzen Neue Hürde für psychisch Kranke?

Therapeuten protestieren, eine Online-Petition läuft: Pläne von Gesundheitsminister Spahn, die psychotherapeutische Versorgung neu zu regeln, stoßen auf Widerstand. Worum geht’s?

Das ist der Auslöser des Streits

Stein des Anstoßes ist, dass mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) neue Regelungen für den Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung geplant sind. Mit dem Gesetzentwurf will Spahn erreichen, dass Versicherte schneller Arzttermine bekommen. Im Bereich Psychotherapie ist eine „gestufte Steuerung“ von Hilfesuchenden geplant: Ausgesuchte Ärzte und Therapeuten sollen in Voruntersuchungen entscheiden, welchem Hilfs- oder Therapieangebot die Betroffenen zugeführt werden sollen. Heute hat der Bundestag in erster Lesung darüber debattiert.

zum Artikel auf ZDF heute

 

 

Berlin. Im Streit um Reformen bei der Behandlung psychisch Kranker hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kompromissbereitschaft signalisiert. Spahn sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), damit betroffene Patienten schneller einen Termin beim Psychotherapeuten bekämen als bisher, müsse die Versorgung vor Ort besser koordiniert werden. „Damit wollen wir den Patienten eine unnötige Odyssee von einer Arztpraxis zur anderen ersparen“, betonte er und fügte dann hinzu: „Wie wir dieses Ziel am besten erreichen, werden wir im weiteren Beratungsverlauf diskutieren und die konkrete Formulierung dann überarbeiten.“

zum Artikel in Hannoversche Allgemeine

 

 

Spahn im Streit um Psychotherapie-Reform kompromissbereit: Es müsse über weitere Schritte gesprochen werden

Im Streit um Reformen bei der Behandlung psychisch Kranker hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Kompromissbereitschaft signalisiert. Damit Patienten schneller einen Termin beim Psychotherapeuten bekämen als bisher, müsse die Versorgung vor Ort besser koordiniert werden, sagte Spahn dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland”. “Damit wollen wir den Patienten eine unnötige Odyssee von einer Arztpraxis zur anderen ersparen”, sagte er und fügte hinzu: “Wie wir dieses Ziel am besten erreichen, werden wir im weiteren Beratungsverlauf diskutieren und die konkrete Formulierung dann überarbeiten.”

zum Artikel auf FuldaInfo.de

 

 

Psychoterror

Psychotherapie – Jens Spahns Reformpläne für die Suche nach einem Therapeuten sind reine Schikane

Ein Mann geht zum Arzt, in seinem Ohr fiept es. Fragt der Arzt (im Rahmen der Besuchspauschale, bei einem Mann um die 50 sind das 30,66 Euro pro Quartal), was los ist, ob er Stress hat. Klingt wie ein Witz, zugegeben, Männer gehen nur im Notfall zum Arzt, viel seltener als Frauen. In diesem idealen Fallbeispiel führt der Arzt nun ein „problemorientiertes Gespräch“, für das er alle zehn Minuten zusätzlich knapp zehn Euro abrechnen darf. Der Mann, der wegen Ohrenfiepens kam, weint jetzt plötzlich, der Arzt fragt, ob der Patient schon einmal über eine Psychotherapie nachgedacht hat. Männer sind noch größere Therapiemuffel, wahrscheinlicher ist jetzt also, dass der Mann sich krankschreiben lässt, dann weitermacht wie bisher, Ende offen, dabei – Stichwort toxische Männlichkeit – könnten Gespräche helfen?

zum Artikel auf Freitag.de

 

 

12. Dezember 2018

ARD-Morgenmagazin – Nach heftiger Kritik: Spahn rudert bei Neuregelung für Psychotherapien zurück

Das von Gesundheitsminister Jens Spahn geforderte Terminservice und -vergabegesetz (TSVG) steht vor allem in Sachen Psychotherapien in der Kritik. Für psychisch Kranke birgt es allerdings Gefahren. Nun rudert Spahn zurück und zeigt sich offenbar kompromissbereit.

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen gesetzlich versicherte Patienten in Zukunft schneller einen Arzttermin bekommen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung soll noch mehr Angebote enthalten.

(…)

Nach heftiger Kritik zeigt sich Spahn an seinen Plänen zur Neuregelung bei psychotherapeutischen Behandlungen nun offenbar kompromissbereit. „Ich schließe nicht aus, dass wir andere Regelungen finden“, sagte Spahn.
zum Artikel auf Focus.de

Psychotherapie rettet Leben

Die strikte Begrenzung von Kassensitzen für Psychotherapeuten hält die Zahl der Therapieplätze künstlich knapp. Gesundheitsminister Spahn scheint zu glauben, unter psychisch Kranken wären massenweise Hypochonder. Das ist unzeitgemäß und gefährlich.

Kommentar von Barbara Vorsamer

Antriebslosigkeit gehört zu den typischen Symptomen einer Depression, die neben Angststörungen die häufigste psychische Erkrankung in Deutschland ist. Betroffene haben keine Kraft,

zum Kommentar auf Süddeutsche.de

Zugang Psychotherapie – Spahn bereit für weitere Gespräche

BERLIN. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für eine bessere Steuerung beim Zugang zur Psychotherapie verteidigt. Im ARD-„Morgenmagazin“ wies er am Mittwoch daraufhin, dass in den Regionen mit den meisten Psychotherapeuten gleichzeitig die längsten Wartezeiten zu verzeichnen seien. „Das zeigt doch, dass da irgendwas in der Steuerung nicht so funktioniert, wie es soll.“

Dass es in Deutschland offenbar einen großen Bedarf an Psychotherapie gibt, zeigen einem „Bild“-Bericht zufolge neue Zahlen aus dem Bundesarbeitsministerium. Demnach fehlten im vergangenen Jahr an 107 Millionen Tagen Arbeitnehmer infolge psychischer Erkrankungen. Zehn Jahre zuvor habe die Fehlzeit noch 48 Millionen Tage betragen. (bar/ths)

zum Artikel auf ÄrzteZeitung.de

 

 

Kommentar zu Spahns Psychotherapie-Pläne: Nicht noch mehr Bürokratie!

Die Diskussion um den Zugang zum Psychotherapeuten nimmt weiter Fahrt auf. Damit hatte wohl der Gesundheitsminister nicht gerechnet. Jens Spahn beeilte sich am Mittwoch, festzustellen, dass er bereit sei, seine Pläne nachzubessern. Voraussetzung: Es gibt bessere Vorschläge.

zum Kommentar auf ÄrzteZeitung.de

 

 

Gesetzentwurf Psychotherapeuten wehren sich gegen Spahns Patientenkontrolle

Speziell ausgebildete Experten sollen künftig entscheiden, wer in Deutschland eine Psychotherapie bekommt. So will es zumindest Gesundheitsminister Jens Spahn – und löst damit einen Proteststurm aus.

(…)

Die Psychotherapeutin Ariadne Sartorius hatte die Idee für die Petition. Im Interview mit SPIEGEL ONLINE erklärt sie, wie es dazu kam und wo Jens Spahn sich aus ihrer Sicht irrt.

SPIEGEL ONLINE: Der Gesundheitsminister will, dass künftig speziell ausgebildete Experten entscheiden, wer welche Psychotherapie bekommt. Gerade Menschen mit schwerwiegenden Problemen sollen so schneller Hilfe bekommen. Was ist so schlecht daran?

zum Artikel auf Spiegel.de

 

 

Video: Bundesgesundheitsminister Spahn verteidigt Pläne zur Neuregelung

12.12.18 | 03:53 Min. | Verfügbar bis 12.12.2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne zur Neuregelung in der Psychotherapie verteidigt. Es gehe ihm darum, dass Patienten möglichst schnell einen Behandlungstermin erhielten. „Heute ist es immer noch so, trotz aller Maßnahmen der letzten Jahre, dass Kranke etwa mit einer Depression, die dringend eine Behandlung brauchen, diese zu oft nicht bekommen und lange warten.“ Oft würden Patienten dann in Kliniken eingewiesen. Das mache es dann noch schwieriger den Menschen eine angemessene Behandlung zukommen zu lassen. Deswegen wolle er steuern und koordinieren, damit wirklich Kranke eine Behandlung bekämen. Künftig soll deshalb ein

zum Video auf DasErste.de

 

 

Video: Notstand Psychotherapie

12.12.18 | 01:46 Min. | Verfügbar bis 12.12.2019

Jeder dritte Patient in Deutschland wartet bis zu einem Dreivierteljahr auf den Beginn einer Psychotherapie. Jeder Versicherte hat ein Recht auf eine Akutsprechstunde bei einem Therapeuten. Doch danach findet sich oft kein Therapieplatz.

zum Video auf DasErste.de

 

 

11. Dezember 2018

Viele Berichte nach Pressekonferenz der Bundespsychotherapeutenkammer am gestrigen 10. Dezember

Video – Psychotherapeuten beklagen langes Warten auf Therapieplätze

auf tagesschau.de

 

 

Psychisch Kranke – Auf die Diagnose folgt oft keine Therapie

Die Akutsprechstunde beim Psychotherapeuten war 2017 eingeführt worden, um psychisch Kranken besser zu helfen. Eigentlich eine gute Sache. Das Problem: Den ersten Termin beim Arzt gibt’s schnell, den zweiten oft gar nicht.

Psychotherapeuten bewerten die im vergangenen Jahr eingeführte Akutsprechstunde grundsätzlich positiv. Sie sei „ein überaus großer Erfolg“, erklärte Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer. Als Beleg führt er unter anderem an, dass vermehrt Menschen mit psychischen Problemen zum Arzt kommen würden, die bislang wegen der langen Wartezeiten gar nicht erst versucht hätten, einen Termin zu bekommen.

zu Artikel und Video auf tagesschau24.de

inkl. Video mit Inteview Kirsten Kappert-Gonther, Bündnis 90/Die Grünen, zur geplanten Reform der Psychotherapie-Bedarfsplanung

 

 

zum Artikel auf BR24.de

 

 

Für psychisch Kranke fehlen Therapieplätze

  • Seit 2017 hat jeder Patient das Recht auf eine Akutsprechstunde beim Therapeuten. Das hilft Menschen, die unter einer schweren psychischen Krankheit leiden.
  • 40 Prozent aller Patienten bekommen nach einer solchen Sitzung keinen Therapieplatz. Jeder dritte Patient wartet ein halbes oder ein Dreivierteljahr auf den Beginn einer tatsächlichen Therapie.
  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will veranlassen, dass künftig ausgewählte Ärzte und Therapeuten Patienten untersuchen, noch bevor sie eine Praxis besuchen.
  • Psychotherapeuten protestieren gegen eine solche Instanz, die über die Schwere der Krankheit entscheiden soll. Sie würde Patienten eher abschrecken.

(…)

Damit Menschen mit schweren Erkrankungen schneller behandelt werden, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nun veranlassen, dass künftig ausgewählte Ärzte und Therapeuten Patienten untersuchen, noch bevor sie eine Praxis besuchen. Es wäre eine Art Vorauswahl: Je schwerer das Problem, desto schneller gibt es einen Termin. Doch Psychotherapeuten protestieren gegen eine solche Instanz, die über die Schwere der Krankheit entscheiden soll. Sie würde Patienten eher abschrecken. Auch der Bundesrat und der Sachverständigenrat für Gesundheit lehnen so eine zusätzliche Hürde ab. Eine Petition gegen den Passus hat bereits mehr als 125 000 Unterzeichner. Stattdessen wünscht sich die Therapeutenkammer zusätzliche psychologische Praxen auf dem Land. Hier sollte es keine Grenze mehr geben, fordert Munz.

In Eberswalde beendet Therapeut Matthias Bachmann sein Wartezimmergespräch nach fünf Minuten. Er schickt die Frau wieder fort, wieder einmal mit schlechtem Gewissen. Aber seine Praxis ist voll.

zum Artikel auf Süddeutsche.de

 

 

Pläne zur Psychotherapie „Spahns Vorstoß ist eine Zumutung für psychisch Kranke“

Der Gesundheitsminister will eine zusätzliche Voruntersuchung vor Bewilligung von Therapien. Die Vereinigung der Psychotherapeuten übt Kritik. Ein Interview.

Frau Lubisch, nach den Vorstellungen von Gesundheitsminister Jens Spahn sollen sich Patienten vor Bewilligung einer Therapie von Experten voruntersuchen lassen. Erst danach würden sie an die eigentlichen Therapeuten weitergeleitet werden. Was bedeutet das für psychisch kranke Menschen?

Der Vorstoß von Jens Spahn ist eine Zumutung für psychisch kranke Menschen. Es entstehen zusätzliche Hürden auf dem Weg zu einem Therapieplatz – und zusätzliche Anstrengungen. Für Patienten mit psychischen Leiden ist es oft ohnehin schwer genug, sich einem Therapeuten zu öffnen. Nun sollen sich diese Menschen einer weiteren Person anvertrauen, die dazu keine Therapie übernehmen wird. Die Zwischeninstanz sorgt für zusätzliche Unsicherheit auf dem Weg zu einem Therapieplatz. Sich als besonders krank darstellen zu müssen, um einen Therapieplatz zu bekommen, schafft eine besonders schwierige Situation. Der Vorschlag des Gesundheitsministers ist schlicht befremdlich.

zum Interview auf Tagesspiegel.de

 

 

TSVG: Psychotherapeuten werfen der Koalition Diskriminierung vor

Die Psychotherapeuten laufen Sturm gegen das TSVG. Sie fordern gleiche Rechte für ihre Patienten.

BERLIN. Die Psychotherapeuten liegen über Kreuz mit Plänen der Koalition. Die will, dass Patienten schneller an Termine für Behandlungen kommen. Dafür will sie den Zugang zur Psychiatrie neu regeln. Vor der eigentlichen Behandlung soll eine zusätzliche Begutachtung über die Dringlichkeit stehen.

Die Therapeuten sind sauer über diesen Passus im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das am Freitag im Bundestag beraten werden soll: „Menschen mit psychischen Erkrankungen haben das gleiche Recht auf freie Wahl ihres Behandlers wie somatische Patienten“, sagte der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (bptk) Dr. Dietrich Munz am Dienstag in Berlin. Alles andere sei eine Diskriminierung psychisch kranker Menschen.
(…)

Genug gesteuert?

  • 42,2 Prozent der Patienten in der psychiatrischen Sprechstunde werden nicht weiter behandelt.
  • 57,8 Prozent werden in die Akutbehandlung, die Kurz- oder Langzeittherapie gesteuert.
  • 32,2 Prozent warten nach der Sprechstunde zwei bis drei Quartale auf den Beginn der Behandlung.

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer

Lesen Sie dazu auch den Kommentar:
Zeichen stehen auf Regulierung

zum Artikel auf ÄrzteZeitung.de

 

 

Psychotherapeutische Sprechstunde steuert die Versorgung

Berlin – Mit der psychotherapeutischen Sprechstunde wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Versorgung von Menschen mit psychischen Beschwerden zu steuern. Dieses Fazit zieht die Bundes­psycho­therapeuten­kammer (BPtK) aufgrund einer Auswertung von rund 240.000 Abrechnungsdaten von Patientinnen und Patienten, die im zweiten Quartal 2017 erstmals in einer Sprechstunde waren.

„Die im April 2017 eingeführte psychotherapeutische Sprechstunde erfüllt ihren Zweck. Sie bietet flächendeckend eine diagnostische Abklärung und eine Beratung der Ratsuchenden, was notwendig ist – je nach Dringlichkeit und Schwere ihrer Beschwerden“, erklärte der Präsident der BPtK, Dietrich Munz, heute vor der Presse in Berlin.

zum Artikel auf Arzteblatt.de

 

 

Psychotherapeuten fordern Sofortprogramm für Patienten

Kurz vor der Beratung eines Gesetzes für eine bessere Patientenversorgung fordern Deutschlands Psychotherapeuten ein Sofortprogramm für psychisch kranke Menschen. Dies solle mit dem geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommen. Laut Bundestag soll das TSVG an diesem Freitag erstmals im Parlament beraten werden. Der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Dietrich Munz, kritisierte am Dienstag in Berlin, trotz des Erfolgs der sogenannten psychotherapeutische Sprechstunde müssten psychisch kranke Menschen noch viel zu lang auf eine Kurz- oder Langzeittherapie warten.
Quelle: handelsblatt.de

 

 

Petition gegen Therapiebeschränkungen

Berlin (kobinet) Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen sollen nach Informationen des Inklusionsbotschafters Thomas Künneke weiter in ihrem Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt werden. Nachweislich ist für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/Behinderungen eine ambulante Therapie oft die Form der Unterstützung, die es ihnen ermöglicht, am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Der Zugang zu solchen Unterstützungsangeboten soll nun durch das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz erheblich eingeschränkt werden, berichtet er gegenüber den kobinet-nachrichten.
(…)

zum Artikel auf kobinet.de (Kooperation Behinderter im Internet)

 

 

10. Dezember 2018

Proteststurm gegen Spahns Gesetzespläne Hürdenlauf für psychisch Kranke?

Gesundheitsminister Spahn will psychisch Kranke vor ihrer Therapie künftig von anderen Experten „voruntersuchen“ lassen. Dagegen regt sich heftiger Protest.

Mit Petitionen hat Jens Spahn so seine Erfahrungen. Nachdem der CDU-Politiker vor einem Dreivierteljahr kundgetan hatte, dass Hartz IV nicht gleichbedeutend mit Armut sei, verlangten 210.000 Unterzeichner von ihm, selber mal einen Monat lang vom Arbeitslosengeld II zu leben. Spahn weigerte sich, versuchte das Thema mit der Initiatorin bei Kaffee und Kuchen abzumoderieren, trug politische Blessuren davon. Im September verlangten dann 224.000 Menschen von ihm, die Berufssituation von Physiotherapeuten und anderen Heilberuflern zu verbessern. Hier reagierte der Minister sofort, eine eilig gestrickte Reform soll bereits im Frühjahr 2019 in Kraft treten.Minister will „gesteuerte Versorgung“Drei Monate später – Spahn ist grade zurück vom Hamburger CDU-Parteitag – erwarten ihn schon wieder 130.000 Unterschriften. 
zum Artikel auf Tagesspiegel.de (Berlin)

 

 

Depressionskranker warnt: Herr Spahn, Ihr neues Gesetz gefährdet Menschenleben!

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen Versicherte in Zukunft schneller an einen Arzttermin kommen. Ende September hat Gesundheitsminister Jens Spahn einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Doch es regt sich Widerstand. Für psychisch Kranke birgt das Gesetz Gefahren.
(…)
Der Protest ist laut, aber er muss noch lauter werden. Denn es geht um Menschen, die dringend der Hilfe bedürfen und nicht eines Psychologen, der über „Therapie“ oder „nicht Therapie“ entscheiden soll. Zumal das mit einem Vorgespräch noch lange nicht klar ist, oft bedarf es erst mehrerer Sitzungen, um die Problematik zu erkennen.

 

 

Frau fleht Jens Spahn an:

Für Menschen mit Depressionen „wäre dieses Gesetz eine Katastrophe“

Ein neuer Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sorgt für Wirbel: Er will die Psychotherapie neu regeln – eine Betroffene macht ihrem Ärger jetzt Luft.

Jeder hat schwermütige Phasen. Dauern diese aber länger an, kann eine Krankheit dahinterstecken. Wer eine Depression vermutet, findet zuerst Hilfe bei seinem Hausarzt und später bei einem Facharzt. Doch Betroffene hadern oft Jahre damit, zum Arzt zu gehen. Die Angst, nicht ernst genommen oder von Freunden und Kollegen als seltsam wahrgenommen zu werden, hindert sie daran.

zum Artikel auf merkur.de (Münchener Zeitungsverlag)

 

 

9. Dezember 2018

Jens Spahn will Psychotherapie neu regeln – eine Katastrophe für Betroffene!

Jens Spahn will mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die Vergabe von Psychotherapieplätzen neu regeln. Unsere Autorin weiß aus eigener Erfahrung, dass dieser Gesetzesentwurf eine Katastrophe für Betroffene wäre.

Seitdem Jens Spahn Bundesgesundheitsminister ist, glänzt er nicht gerade mit realitätsnahen Gedankengängen. Eins von vielen Beispielen: Mit Hartz IV habe „jeder das, was er zum Leben braucht“. Vielleicht sind es auch Aussagen wie diese, die ihm am Freitag den Sieg bei der Wahl für den CDU-Parteivorsitz gekostet haben. Momentan fällt er eher für die darauffolgenden Shitstorms auf als mit seiner Gesundheitspolitik. Und auch ein aktueller Gesetzesentwurf, den er vorgelegt hat, geht mal wieder vollkommen an der Realität vorbei: Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll für schnellere Termine und bessere Versorgung sorgen. Klingt erst mal super, aber für Hilfesuchende mit psychischen Erkrankungen wäre dieses Gesetz eine Katastrophe.

zum Gastartikel im Portal Neon auf Stern.de

 

 

7. Dezember 2018

Fazit:

Therapeutenverbände, rund 90.000 Unterzeichner einer Petition, die bayerische Gesundheitsministerin und der Bundesrat: Sie alle sind gegen einen umstrittenen Abschnitt in Spahns Gesetzentwurf. Die Befürchtung: Für psychisch Kranke könnte die Versorgung komplizierter werden.

Spahns Ministerium hat eine Antwort angekündigt – will vor der 1. Lesung im Bundestag aber nichts Genaues dazu sagen.

zum Artikel auf BR24

 

 

Jens Spahn will den Zugang zu Psychotherapie erschweren – so wehren sich Therapeuten dagegen

Gesundheitsminister Jens Spahn will mit einem neuen Gesetz die Psychotherapie neu regeln: Bevor psychisch kranke Menschen zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die Sprechstunde können, sollen sie von einem Experten begutachtet werden. Dieser soll dann auch über die Behandlung entscheiden.

Kritiker warnen nun: So werden Patienten „aussortiert“. Psychotherapeuten machen deshalb gegen Spahns geplante Änderung mobil – eine Petition wurde bereits von mehr als 93.000 Menschen unterschrieben.

„Was genau will Spahn ändern?“

zum Artikel auf bento.de (ein Angebot der SPIEGEL ONLINE GmbH & Co. KG)

 

 

6. Dezember 2018

Vorinstanz für psychisch Kranke – Petition gegen Spahns Psychotherapie-Neuregelung

Mehr als 70 000 Menschen haben eine Petition unterschrieben, mit der sie eine geplante Neuregelung der Psychotherapie in Deutschland ablehnen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will mit seinem aktuellen Versorgungsgesetz veranlassen, dass Menschen, die sich um eine Therapie bemühen, künftig zuerst mit bestimmten Ärzten oder Therapeuten reden müssen. Diese Mediziner sollen dann entscheiden,

zum Artikel auf Süddeutsche.de

 

 

Psychotherapeuten wehren sich gegen Spahns Pläne

Psychotherapeuten in Niedersachsen haben bereits rund 65.000 Unterschriften gegen das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Gesetz zum Terminservice in Praxen gesammelt. Damit ist die Hürde genommen, dass die Forderungen im Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich vorgetragen werden können. Die Kritik der Therapeuten richtet sich vor allem dagegen.

 

 

17. Juli 2018

Systemische Therapie: Bundesregierung fordert G-BA zur zügigen Entscheidung der Zulassung auf

Berlin – Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3280) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.

Es geht dabei um die Entscheidung, ob die systemische Therapie (ST) in den Leistungskatalogder gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung aufgenommen und damit von den Krankenkassen finanziert wird. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsaufsicht führt.

zum Artikel im Ärzteblatt

 

 

Vorsorge: Gesundheit wird lange vor der Geburt geprägt

(…) Der mittlerweile emeritierte Trierer Psychobiologe Dirk Hellhammer, der auf vier Jahrzehnte erfolgreiche Stressforschung zurückblickt, sagt, „frühkindliche Einflüsse sind mit Abstand der größte Risikofaktor für stressbezogene Gesundheitsstörungen“. Traumatische Erlebnisse der Mutter während der Schwangerschaft oder des Kindes im ersten Lebensjahr fänden sich „bei etwa 50 bis 70 Prozent aller Patienten mit derartigen Leiden“.

Der ganze Artikel auf Süddeutsche.de

In diesem Zusammenhang kann nicht oft genug auf die ACE-Studie (Adverse Childhood Experiences) hingewiesen werden:

ACE-Study-Überblick

Literaturüberblick zu ACE-Studie

 

 

18.06.18

Einführung der TI: Freie Ärzteschaft ruft zum Boykott auf

Die Sanktion in Höhe von einem Prozent, die bei einem Boykott des TI-Anschlusses greift, sollten Ärzte in Kauf nehmen, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Freien Ärzteschaft, Dr. Silke Lüder. Man solle den „Bummelstreik weitertreiben“, weil man kurz vor einem Erfolg stehe.

(…..)

Lüder lobte die Mitglieder des Verbands, in den letzten Jahren erfolgreich die Einführung der TI verschleppt zu haben. „Wir sollten diesen Bummelstreik weitertreiben“, sagte sie. Sie sei sicher, dass es auch deswegen nicht gelingen werde, bis Ende dieses Jahres wie vorgesehen alle Praxen in Deutschland an die TI anzuschließen. „Die schaffen das nicht, die werden den Termin verlegen.“ Und damit werde sich der politische Druck erhöhen, das Projekt ganz zu begraben – und stattdessen auf ein für Patienten freiwilliges System umzusteigen, das auf Smartphones und Apps beruht.

(…..)

„Für Patienten ist es wichtig, dass ihr Arzt authentisch ist. Aber das muss ihm durch das Gesundheitssystem ermöglicht werden“, sagte Dietrich. Und Dr. Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer, sagte, dass der Arzt durch ökonomische Zwänge und durch stetige Delegierung von Verantwortung „zum Letztverantwortlichen für alle Fehler im System geworden ist“. Es würde die Berufszufriedenheit der Ärzte erheblich verbessern, wenn sie aus ökonomischen Zwängen nicht „Unfug“ machen müssten, „um sich richtige Medizin an anderer Stelle leisten zu können“.

Lesen Sie den ganzen Text auf Ärztenachrichtendienst

 

 

08.06.18

Kommentar zur TI-Anbindung

Hat sich die KBV schon wieder „über den Tisch ziehen lassen“?

(….)

Hintergrund: Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass ein Teil der Erstausstattungspauschalen für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastrauktur (TI) angehoben wird. Im dritten Quartal zahlen die Kassen für den Konnektor nunmehr eine Pauschale von 1.719 Euro und ab dem vierten Quartal 1.547 Euro. Vorher waren ab dem dritten Quartal 790 Euro vorgesehen. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal. Die übrigen Pauschalen sind ebenfalls unverändert.

Schon wieder Pauschalen und keine Kostenerstattung!

Als Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale wurde im dritten Quartal der Konnektorpreis aus dem Vorquartal genommen und um zehn Prozent auf 1.719 Euro abgesenkt. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent auf dann 1.547 Euro reduziert. Wo hier der Realitätsbezug liegt, bleibt verborgen!

Die Erstausstattungspauschalen, die auch die Kosten für ein Kartenterminal umfassen, betragen dann im dritten Quartal 2.154 Euro beziehungsweise 1.982 Euro im vierten Quartal. Vorher waren es jeweils 1.982 Euro. Die gesetzlich vorgesehene vollständige Finanzierung der TI-Anbindung der Praxen ist damit immer noch nicht gewährleistet. Wir tragen als Praxisinhaber weiter das Marktpreisrisiko, zumal KBV und Krankenkassen erneut davon ausgehen, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird und dies zu einer Senkung der Angebotspreise führt. (…)

zum ganzen Text beim Ärztenachrichtendienst

 

 

01.06.18

Gemeinsamer Bundes­aus­schuss: BMG veröffentlicht drei Reform-Gutachten

Berlin – Drei Gutachten und ein Streit: Die seit Monaten angemahnten Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute auf seiner Webseite veröffentlicht.

Zum Inhalt der Gutachten sowie dem weiteren Umgang mit ihnen weicht der Hinweis des Ministeriums kaum von den Antworten der parlamentarischen Antworten zu Anfragen aus der FDP-Fraktion ab.

Zum Text beim Ärzteblatt

Das gleiche Thema beim Ärztenachrichtendienst:

Gutachten zum G-BA veröffentlicht

 

 

„Keine verfassungsrechtliche Legitimation“

Die Beharrlichkeit der FDP zahlt sich aus: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht drei von ihm beauftragte Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Es hatte sie bereits im Dezember 2016 in Auftrag gegeben und bislang der Öffentlichkeit vorenthalten. Die darin getätigten Aussagen sind zum Teil äußerst brisant.

Es ist ein voller Erfolg für Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP). Monatelang hat er angemahnt, dass die Gutachten nicht öffentlich zugänglich seien. Zuletzt stellte Ullmann Anfang Mai einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMG. Darin forderte er die Herausgabe der Gutachten, nachdem die Regierungsfraktionen aus Union und SPD im Bundestag gegen den Antrag auf Veröffentlichung gestimmt hatten. Jetzt zahlt sich sein langer Atem aus.

Ullmann freut sich, dass die Gutachten nun endlich veröffentlicht wurden und erklärt dazu weiter: „Die Bundesregierung hat unserem Druck nachgegeben. Wer weiß, ob diese Gutachten sonst überhaupt noch einmal aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären.“

(…)

Die Kritik am G-BA ist fundamental. In dem Gutachten von Gassner heißt es etwa: „Denn der G-BA besitzt für den Erlass von allgemeinverbindlichen Richtlinien, die sog. Außenseiter (Versicherte sowie nicht im G-BA repräsentierte Leistungserbringer) mit einer gewissen Intensität betreffen, keine verfassungsrechtlich hinreichende demokratische Legitimation.“

 

 

18.05.18

FAZ zu Psychotherapeuten-Ausbildungsreform:

Psychotherapie ist kein Privatvergnügen

dort u.a.:

“Neben den finanziellen, rechtlichen und sozialen Problemen ist die Therapieweiterbildung im Sinne der Kompetenzorientierung des Europäischen Qualifikationsrahmens ebenfalls auf dem Prüfstand. Nicht allein Wissen und methodisches Können sind für den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten bedeutsam, sondern auch Beziehungs- und reflexive Kompetenzen, die in den schriftlichen staatlichen Prüfungen kaum prüfbar sind. Daher kommt den Weiterbildungseinrichtungen und einer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation eine besondere Verantwortung zu.”

oder etwas später:

“Eine starke Wandlung würde überdies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfahren, da die pädagogischen und sozialarbeiterischen Berufsgruppen keinen Zugang mehr in das Berufsfeld hätten und um die erkämpfte Eigenständigkeit des Kinder- und Jugendtherapeuten gebangt wird. Weitere Diskussion gibt es um die Praxisanteile des Direktstudiums: Kann ein akademisches Studium die erfahrungsbasierten Kompetenzen vermitteln, die der Heilberuf des Psychotherapeuten erfordert? Es fallen daher scharfe Worte wie „unverantwortlich“ und die „Sicherheit von Patienten gefährdend“, man würde das „hohe Niveau der Psychotherapieweiterbildung in Deutschland preisgeben“, „Schmalspurtherapeuten“ würden ohne Fachkunde nach der Approbation tätig werden, und so wird laut nach einer Exit-Strategie gerufen, die den Status Quo wieder einfriert.”

zum ganzen Artikel auf faz.net

 

 

26.04.18

Verband warnt vor Männermangel in der Psychologie

Besonders dramatisch schätzt Krämer die Entwicklung in der Psychotherapie ein. Während immer mehr Männer Hilfe suchten, sinke gleichzeitig die Zahl der männlichen Psychotherapeuten drastisch. Laut Bundes­psycho­therapeuten­kammer (BPtK) sind bereits 71 Prozent der Mitglieder Frauen. Bei den Mitgliedern unter 35 sind es bereits 91 Prozent.

Der ganze Artikel auf www.aerzteblatt.de

Dazu eine interessante Analyse von Prof. Dr. Eva Jaeggi

dort u.a.: Auszug, S. 14

1.3 Professionsspezifische Argumente: das ist eines Mannes nicht würdig. Eine andere Erklärung weist in institutionelle Richtung. Das Einkommen von Psychotherapeuten bewegt sich nicht in Höhen, die ein großes und luxuriöses Leben versprechen. Besonders deutlich wird dies in den ärztlichen Fachgruppen: Psychotherapeuten rangieren (zusammen mit den Hausärzten) auf der unteren Einkommensskala, was vermutlich auch ihr Prestige berührt. (Anekdote: ein ärztlicher Psychoanalytiker erzählte vom Erstaunen eines Studienkollegen, dass er Psychoanalytiker geworden sei: „Aber Du warst doch soo gut im Studium“).
Ein weiteres Kennzeichen des Berufes ist die relativ geringe Möglichkeit zum Aufstieg. Aufstieg im Beruf scheint eher für Männer als für Frauen identitätsstiftend und den Selbstwert steigernd zu sein. Das aber gibt der Beruf des Psychotherapeuten nicht her: man hat wenig Aufstiegschancen (höchste Ehre Lehrtherapeut/Supervisor zu sein – in den Augen „ernsthafter“ Alpha-Tiere ist das lächerlich), Professorenstellen für Psychotherapeuten gibt es selten; es ist also kein Feld für das Konkurrenzstreben da.

veröffentlicht: Jaeggi, Eva (2014). „Weil Frauen ja so emotional sind …“: die Feminisierung eines Berufes – Psychotherapeutin. Psychotherapie-Wissenschaft, 4, 87–95

 

 

04.04.2018

Heute auf Deutschlandfunk:

Psychotherapie: Die schwere Suche nach einem Therapieplatz

Immer mehr Menschen nehmen eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch – wenn sie es denn können. Denn Therapieplätze sind knapp, zumindest bei Kassen-Therapeuten. Wer bei ihnen keinen Platz findet, darf auch zu einem privaten Therapeuten gehen. Doch seit der Einführung einer neuen Richtlinie ist genau das nahezu unmöglich.

Von Christian Erll

zum Beitrag

 

 

03.04.2018

aerzteblatt.de :

Psychotherapeuten ziehen wegen Strukturzuschlags vors Bundesverfassungs­gericht

Berlin – Mit der Systematik der Struktur­zuschläge für die Einstellung von Personal in Praxen muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befassen. Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsycho­therapeuten (bvvp) mitteilten, haben Musterkläger Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Oktober des vergangenen Jahres. Dieses hatte für rechtens erklärt, dass nur überdurchschnittlich ausgelastete Praxen den Strukturzuschlag erhalten können.

zum Artikel

 

 

19.03.2018

Deutscher Bundestag -19. Wahlperiode

Antwort auf Kleine Anfrage „Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen“

Anwort

Bitte Bild anklicken für kompletten Text

 

 

11.03.2018

Deutscher Bundestag -19. Wahlperiode

Wartezeiten für psychisch erkrankte Menschen

Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Immer mehr psychisch erkrankte Menschen finden nur schwer einen Termin bei Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Die Wartezeiten für eine Richtlinientherapie betragen im Durchschnitt sechs Monate (Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Studie zu Wartezeiten in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, 2011). Im Ruhrgebiet oder ländlichen Regionen müssen behandlungsbedürftige Personen sogar häufig acht Monate auf den Therapiebeginn warten, obwohl es durchaus mehr Psychotherapeutinnen und -therapeuten gäbe, die wegen der restriktiven Bedarfsplanung jedoch keine Kassenzulassungen erhalten. Da wegen der neuen psychotherapeutischen Angebote (Sprechstunde und Akutbehandlung) seit April 2017 noch weniger Zeit für die klassische Richtlinientherapie bleibt, dürften sich die Engpässe insbesondere im ländlichen Raum und im Ruhrgebiet ….

zur kompletten Anfrage

 

 

05.03.2018

Psycho­therapie-Richtlinie bringt weniger Bürokratie, aber keine neuen Therapieplätze

Berlin – Vor einem Jahr hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) mit der geänderten Psychotherapie-Richtlinie eine Strukturreform der ambulanten psycho­therapeutischen Versorgung angestoßen. Beim Kongress der Deutschen Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) in Berlin zogen die Psychotherapeuten nun eine überwiegend positive Bilanz zur praktischen Umsetzung. Sie übten aber auch Kritik.

Zum Beispiel habe die Strukturreform „keine neuen Kapazitäten geschaffen“, skizzierte Dieter Best. Der Psychologische Psychotherapeut war langjähriges Mitglied in der Vertreter­versammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und auch im dortigen Fachausschuss Psychotherapie tätig. Er bemängelte, dass durch das Verhalten der Krankenkassen, Anträge auf Kostenerstattungwegen der Reform abzulehnen, die Kapazitäten eher noch zurückgegangen seien.

zum ganzen Artikel

 

 

11.02.2018

Spiegel-Online zu Wartezeiten und Kostenerstattung:

Umstrittene Psychotherapie-Reform„Patienten sind in einer Schleife gefangen“

Seit 2017 können Menschen in psychischen Krisen schneller ein Gespräch beim Psychotherapeuten führen. Doch die Wartezeiten für eine Behandlung haben sich mitunter deutlich verlängert.

Die Psychotherapie-Reform im April 2017 sollte alles besser machen. Menschen in psychischen Krisen oder mit akuten Erkrankungen sollen schneller einen Psychotherapeuten sprechen – und eher Hilfe erhalten. Nicht einmal ein Jahr später wird allerdings deutlich: Die Lage spitzt sich für Therapiebedürftige sogar zu. Sie warten nicht nur weiterhin auf einen Behandlungsplatz, die Kassen blockieren ihnen nun auch vehement alternative Wege.

Zum ganzen Artikel von Jana Hauschild

 

 

30.01.2018

Wissenschaftsrat will sechs Jahre Studium

Der Wissenschaftsrat empfiehlt neue Wege in der Psychotherapeutenausbildung. Die Ärzte stehen dem Projekt skeptisch gegenüber.

BERLIN. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung wird von der Ärzteschaft argwöhnisch beäugt. Die Kritik zielt vor allem auf in einem Arbeitsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aufgeführten Plänen für Modellstudiengänge, mit denen die Absolventen des neuen Approbationsstudiengangs auf das Verschreiben von Medikamenten vorbereitet werden sollen. Das ist bislang den ärztlichen Psychotherapeuten vorbehalten.

zum ganzen Artikel in der Ärztezeitung

 

 

2017

zurück nach oben

 

17.11.2017

Bedarfsplanung im Ruhrgebiet wird dem übrigen Bundesgebiet angepasst

Berlin, 17. November 2017– Der seit Einführung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (1993) bestehende Sonderstatus des Ruhrgebietes wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin. Mit dieser Entscheidung, der eine Analyse der Versorgungssituation in Deutschlands größtem Ballungsraum vorausging, will der G-BA eine flächendeckend ausgewogene vertragsärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen Morbidität und der vorherrschenden Mitversorgungsbeziehungen unterstützen.

(……….)

Auch die psychotherapeutische Versorgungssituation im Ruhrgebiet wird durch den Beschluss des G-BA verbessert. So wird die geplante Einwohner-Psychotherapeutendichte von derzeit 8.743 auf 5.435 Psychotherapeutensitze pro Einwohner angehoben. Im Ergebnis entstehen dadurch zum 1. Januar 2018 in der Summe etwa 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten im Ruhrgebiet.

zur gesamten Pressemitteilung des G-BA

 

 

09.11.2017

Terminvermittlung künftig auch für Richtlinien-Psychotherapie

Die Terminservicestellen müssen auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln, wenn eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Das hat das Bundesschiedsamt am Dienstag gegen die Stimmen der KBV entschieden.

Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes können sich Patienten künftig auch dann an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wenden, wenn sie dringend eine Richtlinien-Psychotherapie benötigen. Voraussetzung ist, dass ein Therapeut auf der individuellen Patienteninformation (PTV 11) eine zeitnahe Behandlung empfohlen hat.

(…..)

zum ganzen Text auf www.kbv.de

 

 

12.10.2017

Bittere Enttäuschung für Psychotherapeuten – Gericht zementiert Psychotherapiehonorare auf unterstem Niveau

Bundessozialgerichts Urteil von heute – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DGPT, DPtV

Kassel 11.10.2017. In seinen heutigen Urteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen grundsätzlich bestätigt. Insbesondere hält das Gericht die willkürliche Systematik der „Strukturzuschläge“ für rechtens, die die Kosten für die Einstellung von Personal nur Praxen mit einem überdurchschnittlichen Umsatz zuerkennt. Damit weicht das BSG ganz gravierend von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. „Mit seinen heutigen Urteilen festigt das BSG die derzeitigen Praxisstrukturen der Psychotherapeuten*, bei denen es nur den umsatzstärksten Praxen überhaupt möglich ist, Personal anzustellen. Damit lässt das Gericht die Überschüsse der Psychotherapeuten und der somatisch tätigen Ärzte noch weiter auseinanderdriften!“ kritisieren die Verbände in einer gemeinsamen ersten Reaktion. (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)).

zur ganzen Pressemitteilung von bvvp, DGPT und DPtV

 

 

09.10.2017

Wie wird die Ausbildungsreform im ärztlichen Umfeld wahrgenommen?

„Wir brauchen diese Reform“

bvvp zum neuen Psychotherapeuten-Gesetz / Interview im änd (Ärztenachrichtendienst)

u.a. zum Streitpunkt „Psychopharmakotherapie“

Bei dem geplanten Bachelor- und Masterstudiengang scheint unklar, wann wer Psychopharmaka zu verschreiben darf. Das hat zu Irritationen gefühlt….

Klett: …und zu der irrigen Annahme, dass es unsere Forderung gewesen wäre. Dabei kann die Forderung nach der Befugnis zu einer Pharmakotherapie überhaupt nicht aus der Profession. Im Gegenteil kann ich mir gut vorstellen, dass auf dem nächsten deutschen Psychotherapeutentag irgendjemand eine Resolution vorbereitet, nach der die Profession das ablehnt. Das ist einfach zu umstritten. Das haben andere Interessensvertreter ins Gesetz geschrieben – die Gesundheitsverantwortlichen der Länder, in denen es einen Psychiater-Mangel gibt. Dann wurde es aufgebauscht und uns unterstellt, dass wir das wollten. Dem ist aber nicht so.

Haun: Aus ärztlicher Sicht kann ich das ergänzen: Das kommt eher aus der Gesundheitspolitik, weil es ja einen stetig zunehmenden Psychiater-Mangel gibt. Verwunderlich ist das nicht. Die niedergelassenen Psychiater sind wirklich schlecht behandelt worden. Viele haben verzweifelt aufgegeben. Die schlechte finanzielle Ausstattung hat auch zu unnötigen Grabenkämpfen geführt.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass ausreichendes pharmakologisches Wissen in einem Modellstudiengang nebenher vermittelt werden kann. Man kann und sollte zwar Wissen in dem Bereich erwerben. Um verantwortlich verordnen und genau einzuschätzen zu können, was die Medikamente an- und ausrichten, gehört das jedoch in ein breites medizinisches Wissen eingebettet. Im Studium eignet sich ein Arzt das auch nicht nur durch pharmakologischen Kurse an, sondern im Gesamtblick dessen, was er an medizinischem Wissen erwirbt. Da sind wir uns aber im Verband einig und haben keine Kontroverse.

zum ganzen Artikel: Registrieren ist zu empfehlen, weil mehr Leser die unabhängige Berichterstattung ermöglichen

 

 

02.10.2017

Auch bei Somatiker-Ärzten kommt es langsam an, dass die Strukturreform keine neuen Therapieplätze gebracht hat. änd titelt heute:

Weiter langes Warten für psychisch Kranke auf Therapieplätze

Durch die Reform der Richtlinie für Psychotherapeuten vor sechs Monaten sollten Patienten schneller einen Termin bekommen. Der Erfolg ist umstritten. Denn wer eine Sprechstunde bekommt, hat noch lange keinen Therapieplatz. Lesen Sie den ganzen Text
Da eine Anmeldung erforderlich ist, hier kleine Ausschnitte:
„Marcel Bettray hat Angela Merkel (CDU) eine Frage gestellt und von der Bundeskanzlerin Recht bekommen. Es dürfe nicht so lange wie bisher dauern, bis ein psychisch kranker Mensch endlich einen Therapieplatz bekomme, sagte er. Der 32-Jährige hat selbst Depressionen und sich auf der Suche nach einem Psychotherapieplatz erfolglos durch eine Liste mehr als 40 Telefonnummern gewählt.
(……….)
Es fehlt an Therapeuten

Bisher seien nur im Jahr 2013 rund 1.300 psychotherapeutische Praxen mehr zugelassen worden – in ländlichen Regionen. Insgesamt suchen Funke-Kaiser zufolge aber immer mehr psychisch kranke Menschen professionelle Hilfe. Doch es fehlt an Ärzten.

Auch Marcel Bettray wartet weiter. Deswegen hat er die Intiative ergriffen und Merkel am Donnerstag vor der Bundestagswahl im Kanzlercheck der jungen ARD-Radioprogramme selbst gefragt: „Was möchten Sie daran ändern, dass wir da mehr Unterstützung bekommen, dass man nicht zwei Jahre lang auf einen Therapieplatz warten muss, gerade wo das Thema Depression und Burn-out immer intensiver wird?“

Kanzlerin Merkel hat ihm in der Radiosendung geantwortet: „Ja, Sie haben Recht, dass es natürlich Therapien geben muss.“ Wenn das so lange dauere, müsse sie sich noch mal mit dem Gesundheitsminister verständigen. Dann müsse das Angebot verbreitert werden. „Auf jeden Fall sollte nicht nur beim Knochenbruch eine Reha da sein, sondern eben auch eine Therapiemöglichkeit bei psychischen Erkrankungen, das ist ganz wichtig“, sagte die Kanzlerin. Sie versprach: „Das nehme ich mir mit aus der Sendung.“ “

 

 

18.08.2017

Befugniserweiterung für Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen

Seit dem 8.6.2017 dürfen auch Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen bei entsprechender Notwendigkeit ihre Patienten in eine Klinik einweisen und einen Krankentransport verordnen. Einzelheiten dazu finden sich auf der Webseite der KBV zum Thema Befugniserweiterung sowie zum Thema Verordnungsvordrucke bzw. in der Mustersammlung (Muster 2 für Krankenhauseinweisung und Muster 4 für Krankentransport)

Dazu heißt es dort:

Eine gesonderte Abstimmung mit dem Arzt ist nicht erforderlich bei Indikationen nach § 26 Psychotherapie-Richtlinie (dort S. 19) und bei Indikationen der neuropsychologischen Therapie nach Anlage I Ziffer 19 § 4 Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (dort auf S.42).

Bei allen übrigen Indikationen im Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen“ des ICD-10-GM muss sich der Psychotherapeut mit dem behandelnden Arzt abstimmen.

Neben der Klinikeinweisung (Achtung: immer nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse) und der Krankentransport-Verordnung, (Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich) die durch die Grundpauschale vergütet werden, wurden als weitere Befugnisse die Verordnung von Rehabilitationsleistungen sowie Verordnung von Soziotherapie für uns eingeführt. Diese werden jedoch gesondert vergütet, weshalb der Bewertungsausschuss neue Ziffern festlegen muss. Dafür hat er bis zum 08.12.2017 Zeit.

 

 

18.07.2017

KV Rheinland-Pfalz

Bedarf an Psychotherapie nicht gedeckt!

KV-Vorstandsmitglied Staub wettert gegen die Bedarfsplanung – sie bremse auch Psychotherapeuten.

MAINZ. Dass der im Januar gewählte Vorsitzende der KV Rheinland-Pfalz, Dr. Peter Heinz, kein Freund der Bedarfsplanung ist, wurde spätestens auf der jüngsten Vertreterversammlung deutlich, auf der er ihre Abschaffung forderte. Nun stärkt sein Vorstandskollege ihm den Rücken – und bezieht ausdrücklich Psychotherapeuten mit ein. „Für sie ist die Bedarfsplanung nicht mehr zeitgemäß“, sagt Peter Andreas Staub, selbst Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Der ganze Artikel in der Ärztezeitung

 

 

07.07.2017

Jüngste Entscheidungen vor den Sozialgerichten zur Honorargerechtigkeit

Psychotherapeutische Vergütung: Urteile mit Signalwirkung

Das Sozialgericht Marburg ist der Ansicht, dass jedem Psychotherapeuten der sogenannte Strukturzuschlag für die Abdeckung von Personalkosten zusteht, unabhängig von der individuellen Auslastung der Praxis.

 

03.07.2017

Auch Ärzte wollen die Telematik nicht

Freie Ärzteschaft e.V.: Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte floppt

Hamburg (ots) – Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat sich die Digitalisierung des Gesundheitswesens so vorgestellt: Seit 1. Juli 2017 müssen sich alle Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und später auch Apotheken online an ein riesiges Datennetz der Krankenkassen anschließen. Zugangsschlüssel ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Für die Freie Ärzteschaft (FÄ) liegen die Interessen dahinter auf der Hand: „Politik, Krankenkassen und Gesundheitsindustrie wollen die Krankheitsdaten aller Bürger zentral speichern, um das Gesundheitswesen zu steuern und Rendite zu erwirtschaften“, sagte FÄ-Vizevorsitzende Dr. Silke Lüder am Montag in Hamburg. „Angesichts bedrohlicher Hackerangriffe in jüngster Zeit ist das verantwortungslos.“

zur ganzen Pressemitteilung

 

 

28.06.17

Thema Kostenerstattung

Blockieren Krankenkassen zunehmend gesetzlichen Anspruch auf außervertragliche Psychotherapie bei Systemversagen?

Interview mit Judith Schild (dgvt)

Mitglied der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe,
des Vorstands des Münsteraner Praxisnetzes sowie
des Vorstands der dgvt

 

 

22.06.17

Telematik-Infrastruktur startet am 1. Juli

KBV fordert längere Einführungsphase für TI-Anbindung

22.06.2017 – Angesichts des verkürzten Zeitplanes für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur fordert die KBV eine Verlängerung der Einführungsphase. Viele Ärzte und Psychotherapeuten fühlten sich unter Druck gesetzt, ihre Praxen möglichst schnell mit der nötigen Technik auszustatten, sagte Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des KBV-Vorstands, in einem KV-on-Interview. Weitere Infos

 

 

21.06.2017

Proteste der Psychotherapeuten erfolgreich – Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung

Krankenkassen lenken ein – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV, VAKJP

Berlin, 21. Juni 2017. Nach massiven Protesten der Psychotherapeutenschaft hat der Bewertungsausschuss heute die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten „Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung“ auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Darüber hinaus wurde zumindest die Sprechstunde als grundversorgende Leistung anerkannt und erhält so die notwendige Förderung, die fachärztlichen grundversorgenden Leistungen laut EBM zusteht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.4.2017. „Wir begrüßen diesen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, erklären die Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Verband der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) heute in Berlin.

zur vollständigen gemeinsamen Pressemitteilung von bvvpDPtV und VaKJP

 

 

09.05.2017

„Reform der Psychotherapierichtlinie und Vergütung psychotherapeutischer Leistungen“

Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Grünen

Vergütung neuer Leistungen
5.
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung der mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses unterstellte zeitliche Minderbedarf bei der Sprechstunde und der Akutbehandlung zutreffend sowie mit einer qualitätsgesicherten Versorgung vereinbar (Ansicht bitte begründen)?
6.
Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Kritik der psychotherapeutischen Fachverbände und Kammern als zutreffend ein, dass die Annahme eines Minderbedarfs durch den Erweiterten Bewertungsausschusses fehlerhaft sei, weil bei einer Sprechstunde und Akutbehandlung mehr Zeit für die Vor- und
Nachbereitung sowie die Dokumentation notwendig sei als bei der Richtlinienpsychotherapie (Ansicht bitte begründen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das BMG prüft derzeit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Regelungen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.Das BMG kann die Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Zu den kompletten Fragen und Antworten

 

 

05.04.2017

Unsere Netzmitglieder in der Presse zur PT-Reform

WAZ-2017-04-05 Ausschnitt mehr Arbeit-weniger Geld

(bitte Bild anklicken für ganzen Text)

 

 

KVWL informiert über die konkrete Umsetzung der neuen Psychotherapierichtlinie

Zu Info-Veranstaltungen und zu den Präsentationen aus den Vorträgen dort

 

 

29.03.2017

Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses

„Verheerendes Signal“: KBV und Psychotherapeuten kritisieren Honorarbeschluss

Berlin. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am Mittwochnachmittag gegen die Stimmen der KBV einen Beschluss zur Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen gefasst. Nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ sollen die neuen Leistungen „psychotherapeutische Sprechstunde“ und „psychotherapeutische Akutbehandlung“ schlechter vergütet werden als die bisherigen psychotherapeutischen Leistungen. Die Psychotherapeuten-Verbände sprechen von einer „vertanen Chance“, den „ewigen Kreislauf von Rechtsstreitigkeiten und Nachvergütungen“ zu beenden. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Beschluss.

(…..)

Damit werden die Reformbemühungen des Gesetzgebers, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, nicht umgesetzt, sondern erschwert. Laut Beschluss werden die neue Sprechstunde und die Akutbehandlung, die ohne Genehmigung der Krankenkassen erbracht werden können, mit 406 Punkten je 25 Minuten beziehungsweise 812 Punkten je 50 Minuten bewertet.

Für die bisherigen Leistungen erhalten Psychotherapeuten 841 Punkte je 50 Minuten. Die Vergütung der neuen Leistungen liege damit 3,6 Prozent niedriger als die der alten Leistungen. Für die Erreichbarkeit am Telefon sollen die Psychotherapeuten-Praxen kein Honorar erhalten. Das neue Gruppentherapie-Konzept ist nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ zudem auf den 1. Juli verschoben worden.

zum ganzen Artikel in Ärztezeitung.de

 

 

Verheerendes Ergebnis für die psychotherapeutische Versorgung

Gemeinsame Pressemitteilung von  bvvp, DPtV, VAKJP

 

 

Psychotherapie: Krankenkassen torpedieren neue Angebote – zum Nachteil der eigenen Versicherten

Psychotherapierichtlinie – Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird erweitert. Angebote wie die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung sorgen für einen besseren Zugang für Patienten. So weit und so gut! Doch die Krankenkassen weigern sich, diese vom Gesetzgeber gewollten Angebote fair zu finanzieren.

Berlin, 29. März 2017 – Gut gemeint hatte es der Gesetzgeber: Patienten sollen ab dem 1. April von einer neu strukturierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung profitieren. Neue Angebote wie ein Erstgespräch (im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde) und eine Akutbehandlung sollen Patienten zeitnah einen leichteren Zugang ermöglichen und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler machen. „Es handelt sich also um eine echte Verbesserung für die Patienten. Doch die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie weigern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren. Die Krankenkassen leisten damit den Versicherten einen Bärendienst. Meine Enttäuschung ist groß“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin.

zur ganzen Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)

 

 

24.03.17

Psychotherapeuten: Strukturzuschlag ist ungerecht

Der 2015 eingeführte Strukturzuschlag für Psychotherapeuten ist laut Sozialgericht Marburg „in dieser Form rechtswidrig“. Er verstoße nicht nur gegen Vorgaben des Bundessozialgerichts, sondern auch gegen EBM-Regeln.

 

 

04.03.17

Psychotherapeutin Barbara Lubisch zur stellvertretenden Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung gewählt

Wahl der Vorsitzenden der KBV Vertreterversammlung – Pressemitteilung 03/2017

Berlin, 2. März 2017. Dipl.-Psych. Barbara Lubisch, Bundesvorsitzende der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), wurde heute in Berlin mit großer Mehrheit zur stellvertretenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gewählt.

„Ich freue mich sehr über die Anerkennung aus allen Lagern, sowohl von den Hausärzten als auch den Fachärzten und natürlich von meinen Fachkollegen“, betonte Lubisch direkt nach der Wahl. „Ich werde mit daran arbeiten, die in den letzten Jahren entstandenen Spaltungen und die Unruhe zu beseitigen und die KBV in eine für alle Kolleginnen und Kollegen und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnbringende Organisation zu führen“.

Pressemitteilung 03/2017 der DPtV

Interview mit den neuen Vorsitzenden der KBV-VV  (1. Hausärztin, 2. Psychologische Psychotherapeutin, 3. Gynäkologe aus Westfalen-Lippe)

 

 

01.03.2017

Psychotherapie-Strukturreform in der Presse

Psychotherapeuten stehen vor einer Neuordnung

Neue Leistungen, weniger Bürokratie, dafür höherer Aufwand für die Praxisorganisation: Für Psychotherapeuten ändert sich zum 1. April einiges. Die entscheidende Frage haben KBV und Kassen aber noch nicht beantwortet: die zur Höhe des Honorars.

Von Hauke Gerlof, Ärzte Zeitung online, 01.03.2017

 

 

25.02.2017

Psychotherapie-Richtlinie – Was ändert sich?

Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammer

BPtK-PT-Rili

(Bitte anklicken)

 

 

 

 

 

 

 

13.02.2017

Die neue Psychotherapierichtlinie

(gültig ab 1. April 2017)  im Cartoon oder als Überblick in einer Grafik für die KJP bzw. als Text nach Themen sortiert und die Formulare

Und wer mehr wissen will über die Hintergründe von Kassenseite, dem sei das Interview mit Thomas Uhlemann vom GKV-Spitzenbund im Magazin der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer vom September 2016 empfohlen:

„Die Akutbehandlung ist nicht als Überbrückung zur Richtlinien-Psychotherapie gedacht.“

 

 

10.02.2017

Das Team für die neue Legislatur steht

BERLIN. Die Verbände der Psychotherapeuten haben Eckpunkte für die Arbeit in der kommenden Wahlperiode der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabredet. Ein besonderer Fokus solle auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gelegt werden. (Hervorhebung R.T.)Schließlich beuge die Behandlung von Kindern seelischen Erkrankungen im Erwachsenenalter vor, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, des Bundesverbands der Vertragspsychotherapeuten und der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Umsetzung der reformierten Psychotherapie-Richtlinie, die am 1. April in Kraft tritt.

Die Koalition der drei Verbände hat am Mittwoch die sechs psychotherapeutischen Mitglieder der neuen KBV-Vertreterversammlung bestimmt. Gewählt wurden Barbara Lubisch, Gebhard Hentschel, Dr. Anke Pielsticker, Michael Ruh (alle DPtV, Ulrike Böker (bvvp) und Bernhard Moors (VAKJP).

Zur Wahl nicht mehr angetreten sind Dipl.-Psych Dieter Best (DPtV) und Dipl.-Psych. Jürgen Doebert sowie der bisherige Vorsitzende der Vertreterversammlung Dipl.-Psych Jochen Weidhaas. Der amtierende KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen sagte, er gehe davon aus, dass die Psychotherapeuten im Vorsitz der neuen VV vertreten sein werden. Im Gespräch ist Barbara Lubisch als Nachfolgerin von Jochen Weidhaas. (af)

aus: Ärzte Zeitung online, 10.02.2017

siehe auch Foto und weitere Infos in der gemeinsamen Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VaKJP

 

 

 

2016

zurück nach oben

 

14.10.16

Erstmals ausgewiesener Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in die Vertreterversammlung der KVWL gewählt

Zu den Wahlergebnissen (siehe Seite 28-29) und hier .

 

 

16.09.16

Psychotherapie-Richt­linie beanstandet:

Ministerium will Sprechstunde auch für Psychotherapeuten zur Pflicht machen

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psycho­the­rapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni beschlossen hat. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Pressemitteilung hin. In einem Brief an den G-BA macht das Ministerium demnach deutlich, dass es „zwin­gend er­forderlich“ sei, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ ein­zu­führen.

zum ganzen Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 14.09.16

zum Brief des Gesundheitsministeriums an den G-BA

darin zu den Sprechstunden:

Mit der Zulassung ist der Vertragspsychotherapeut zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlich vollen oder hälftigen Versorgungsauftrags berechtigt und verpflichtet. Ob der einzelne Psychotherapeut verpflichtet ist,psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten, oder es sich bei dem Angebot um ein Freiwilliges handelt, betrifft die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zur jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Regelung in der PT-RL des G-BA, die es dem Vertragspsychotherapeuten ermöglicht, ein Leistungsangebot, das für den Zugang der Patientinnen und Patienten zur psychotherapeutischen Behandlung essentiell ist, abzulehnen, kollidiert insoweit mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. (unten auf S. 4)

07.09.2016

Erklärung des Kompetenznetzes zu der Reform der Psychotherapie-Richtlinien

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mittlerweile sind die Infos über die Neuregelungen der Psychotherapierichtlinie von vielen Seiten veröffentlicht worden, natürlich auch in unserem Verteiler und hier auf unserer Homepage. Allerdings sorgen diese Neuerungen für viel Verwirrung und Unmut bei den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere bleibt oft die Frage offen, wie die einzelnen Neuregelungen zu bewerten sind. Der Vorstand des Kompetenznetzes möchte mit dieser Erklärung eine Orientierungshilfe zur Verfügung stellen und bezieht eine klare Position zu den ab dem 01.04.2017 geplanten Änderungen.

Komplette Erklärung im Mitgliederbereich (bitte einloggen)

 

 

30.08.16

Ergänzende Stellungnahme des G-BA

vom 19.08.2016 im Wortlaut

 

 

15.08.16

Nachbesserung des G-BA-Beschlusses zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums an den Gemeinsamaen Bundesausschuss auf G-BA-Website im Wortlaut

 

 

05.08.16

Aktuelles zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

BMG teilt Bedenken der OPK und fordert zusätzliche Informationen vom G-BA

Die OPK steht mit ihrem Protest gegen die vorgelegte Änderung der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nicht allein. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat nunmehr den G-BA aufgefordert, zu einigen kritischen Punkten in der vorgelegten Änderung der Psychotherapie-Richtlinie Stellung zu nehmen.  Ganzer Text

 

 

14.07.16

Stellungnahme des Bündnis KJP  zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

Auf welche Änderungen müssen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sich einstellen?
Licht und Schatten, eine erste Einordnung

Texttgliederbereich (bitte zuerst im Mitgliederbereich einloggen)

 

 

12.07.2016

DPtV kritisiert Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie und fordert fachliche Überarbeitung

Schreiben der DPtV-Bundesvorsitzenden Barbara Lubisch an das Gesundheitsministerium:

Sehr geehrter Herr Dr. Orlowski,

die beschlossene Reform der Psychotherapierichtlinie erfüllt unseres Erachtens in Teilen nicht den gesetzlichen Auftrag gemäß § 92 Abs. 6a Satz 3 des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes. Wir haben folgende Bedenken:

für ganzen Text hier anklicken

 

 

25.06.2016

Vorsitzender der KBV-Vertreterversammlung Dipl.-Psych. Jochen Weidhaas im Interview:

„Was halten Sie von dem Vorschlag, einen Psychothychotherapeuten in den KBV-Vorstand festzuschreiben?

Das halte ich für eine wichtige Forderung, wohlwissend, dass das schwer umzusetzen sein wird.

Warum?

Weil dann der alte Facharzt-Hausarzt-Konflikt wieder angestoßen werden könnte, wenn man sagt: Der Psychotherapeut gehört zu den Fachärzten und dann stünde die Gewichtung bei 2:1. Diese Denke habe ich natürlich nicht. Aber sie kann kommen. Allerdings sind wir da wieder an dem Punkt: raus aus den Gräben! Wir wollen diese Denke nicht mehr. Es sollte um die Sache gehen, nicht um überholte Lagerkämpfe. Eine Lösung könnte sein, jemand neutralen an die erste Stelle zu setzen, und unter ihm dann die Verteilung der Arztgruppen stattfinden zu lassen.

Also drei Vorstände in der KBV plus Top-Manager?

Das ist eine Entscheidung, die die VV zu fällen hat. Es gibt darüber Diskussionen, die noch nicht vertieft sind, weil wir sie auch mit politischen Forderungen verbinden müssen. Es könnte darauf hinauslaufen, dass man sagt: Lasst uns nur noch professionelle Manager an die Spitze der KBV setzen und dann irgendeine Aufsichtsrats-Struktur darunter etablieren. Was letztendlich kommt, müssen wir sehen.“

(Auszug aus dem Interview, das komplett zu lesen ist hier auf der Website der KBV

 

 

21.06.2016

Verschlechterung der Versorgung durch Versorgungsstärkungsgesetz – Reform der Psychotherapierichtlinie

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.06.16 schreibt den Patienten den Besuch einer vorgeschalteten Sprechstunde vor.  Die Versorgungslage wird durch noch mehr Bürokratie, die wertvolle Behandlungszeit raubt, verschlechtert: Psychotherapeuten können Sprechstunden oder müssen umfangreiche Telefonzeiten vorhalten. Gutachterverfahren nur noch auf Wunsch der Krankenkasse nötig.

Viele weitere Änderungen, die ab 01. April 2017 in Kraft treten:

Über die Vergütung der neuen Leistungen muss der Bewertungsausschuss (BA) der KBV entscheiden. Das steht noch aus.

Ob es beim Diktum der Kostenneutralität bleibt oder  folgender Satz etwas in Richtung Finanzierung bedeutet, kann spekuliert werden:

„Hier werden sehr starke Anreize gesetzt, so dass die allermeisten die Sprechstunde anbieten werden – das ist motivationspsychologisch ein kluger Weg.“

So wird Timo Harfst von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die im G-BA Anhörungsrecht hat, im Deutschen Ärzteblatt vom 16.06.16 zitiert.

Zum Artikel

 

 

20.05.2016

Gesundheitsministerium will stärkere Aufsicht über KBV und GKV-Spitzenverband

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Aufsicht über alle Selbstver­waltungsorganisationen auf Bundesebene deutlich verschärfen. In einem Eckpunkte­papier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, skizziert das Ministerium erste Ideen für ein „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorga­nisationen in der GKV“.

Dabei setzt die Bundesregierung auf erweiterte interne und externe Kontroll­­mecha­nismen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). „Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, bedarf es insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane“, heißt es in dem Papier.

weiter hier im Artikel im Deutschen Ärzteblatt

 

 

16.05.2016

Bundes-Gesundheitsminister Gröhe:

KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wird derzeit nicht im Einklang mit Gesetzen verwaltet

Gröhe droht: Letzte Chance für KBV!

Gesundheitsminister Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten – und zählt sie an: Bis zum 23. Mai muss die KBV ihre Skandale in den Griff bekommen, sonst übernimmt das Ministerium die Geschäfte. Die Vertreterversammlung soll Kröten schlucken.

zum Artikel von Anno Fricke in der Ärzte Zeitung

 

 

14.05.16

Kommt der Staatskommissar in die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)?

Fristen nicht eingehalten, Konzept nicht vorgelegt

Darum stellt das BMG der KBV jetzt ein Ultimatum: Vier Seiten lang ist das Schreiben, mit dem das Haus von Hermann Gröhe der KBV und ihrer Vertreterversammlung die Pistole auf die Brust setzt. Und aus den Zeilen ist eins deutlich herauszulesen: Die Selbstverwaltung hat die Geduld des Gesundheitsministers auf eine harte Probe gestellt, indem gesetzte Fristen wiederholt nicht eingehalten wurden. Nun hat der BMG-Chef offenbar genug.

zum Artikel auf facharzt.de oder hier

KBV: Kommt der Staatskommissar?

Die Geduld der Politik mit der Selbstverwaltung ist offenbar zu Ende: Fallen bei der nächsten KBV-Vertreterversammlung am 23. Mai nicht die gewünschten klärenden Beschlüsse, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe wohl tatsächlich einen Staatskommissar einsetzen.

weiterer Artikel auf facharzt.de

 

 

04.05.2016

Terminservicestellen vielleicht bald vom Tisch

Die Nachfrage ist wohl nicht so groß, Herr Gassen wird nach einem Jahr eine Evaluation durchführen. Kosten und Nutzen stehen in keinem guten Verhältnis, was sich wohl jetzt schon abzeichnet. Näheres ist hier zu erfahren:

 

 

 

2015

zurück nach oben

 

04.12.2015

Honorarbeschluss und Reaktion des BMG

Soeben wurde mitgeteilt, dass das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nach Prüfung der vorliegenden Argumente den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) nach § 87 Abs. 4 SGB V vom 22.09.2015 nicht beanstandet hat.

Es gilt daher für Sie alle: Bitte weiterhin Widerspruch einlegen. Nun müssen wir – wie schon gewohnt – den Blick auf das Bundessozialgericht richten …

 

 

Oktober 2015

Honorarbeschluss des eBA

Hintergrund-Info des größten Berufsverbandes DPtV: Die Honorare in psychotherapeutischen Praxen sind rechtswidrig gering. Dies hat negative Folgen für die Versorgung.

Mitgliederbereich – Abdruck aus der Verbandszeitschrift Psychotherapie Aktuell, 4/2015

Darin als Fazit:

Die völlig unterschiedliche Leistungsstruktur zwischen den psychotherapeutischen und den somatisch-medizinischen Praxen ist bis heute der Grund, weshalb der Gesetzgeber und die Gerichte überhaupt eine Spezialvorschrift zur angemessenen Vergütung der Psychotherapie für nötig hielten. Sie würde sich erübrigen, wenn die EBM-Kalkulation die Unterschiede der psychotherapeutischen und der somatisch-medizinischen Vergütungssystematik berücksichtigen würde. Hier ist jedoch kein Land in Sicht und von der Selbstverwaltung ist ohne gesetzliche Vorgabe auch nicht zu erwarten, dass die Unwuchtzwischen der Bewertung der zeitbestimmten Zuwendungsleistungen und somatischen, insbesondere der technischen Leistungen, beseitigt wird. Bis dahin ist eine Spezialvorschrift zur angemessenen Vergütung der Psychotherapie unerlässlich.

 

 

22.09.2015

Honorarbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses

BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2012:

http://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2015-09-22_eba43.pdf

Entscheidungserhebliche Gründe zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach §87 Abs.4 SGB V in seiner 43.Sitzung am 22. September 2015 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2012:

http://institut-ba.de/ba/babeschluesse/2015-09-22_eba43_eeg.pdf

Pressemitteilung der DPtV zum E-BA-Beschluss:

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. – Exklusiv für Mitglieder

weitere Infos und Diskussion im Mitgliederbereich

 

 

18.09.2015

Weidhaas bleibt im Amt

Die KBV-Vertreterversammlung hat ihren Vorsitzenden Hans Jochen Weidhaas nicht abgewählt. Die Abstimmung endet unentschieden.

BERLIN. Hans-Jochen Weidhaas bleibt Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassen Bundesvereinigung. Ein Abwahlantrag aus der Versammlung heraus ist am Freitag gescheitert. Für die Abwahl hatten 30 Delegierte gestimmt, 30 dagegen, wie die „Ärzte Zeitung“ aus dem Umfeld der Versammlung erfahren hat. Für einen Erfolg des Abwahlantrags wären 40 der 60 Stimmen nötig gewesen. mehr

 

 

25.08.2015

FALK-KVen fordern Kopf des VV-Vorsitzenden

Nach Debatten um Zahlungen an Köhler
Manchmal liegen Freud und Leid dicht beieinander: Gerade noch hat er das Bundesverdienstkreuz erhalten – jetzt muss Hans-Jochen Weidhaas um seinen Posten in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bangen: Die in der FALK-Gruppe organisierten KV-Chefs wollen dem Vorsitzenden der KBV-Vertreterversammlung das Amt entziehen. Hintergrund sind die umstrittenen Gehaltszahlungen an Ex-KBV-Chef Köhler. mehr

 

 

10.08.2015

Verleihung des Bundesverdienstkreuzes

an den Vorsitzenden der Vertreterversammlung der KBV, Dipl. Psych. Hans-Jochen Weidhaas.