Terminvermittlung künftig auch für Richtlinien-Psychotherapie
Die Terminservicestellen müssen auch Termine für probatorische Sitzungen bei Psychotherapeuten vermitteln, wenn eine zeitnahe Behandlung erforderlich ist. Das hat das Bundesschiedsamt am Dienstag gegen die Stimmen der KBV entschieden.
Nach dem Beschluss des Bundesschiedsamtes können sich Patienten künftig auch dann an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wenden, wenn sie dringend eine Richtlinien-Psychotherapie benötigen. Voraussetzung ist, dass ein Therapeut auf der individuellen Patienteninformation (PTV 11) eine zeitnahe Behandlung empfohlen hat. (…..)
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