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Systemische Therapie: Bundesregierung fordert G-BA zur zügigen Entscheidung der Zulassung auf

Berlin – Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3280) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.

Es geht dabei um die Entscheidung, ob die systemische Therapie (ST) in den Leistungskatalogder gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung aufgenommen und damit von den Krankenkassen finanziert wird. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsaufsicht führt.
zum Artikel im Ärzteblatt