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Bedarfsplanung im Ruhrgebiet wird dem übrigen Bundesgebiet angepasst

Berlin, 17. November 2017– Der seit Einführung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung (1993) bestehende Sonderstatus des Ruhrgebietes wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Freitag in Berlin. Mit dieser Entscheidung, der eine Analyse der Versorgungssituation in Deutschlands größtem Ballungsraum vorausging, will der G-BA eine flächendeckend ausgewogene vertragsärztliche Versorgung unter Berücksichtigung der lokalen Morbidität und der vorherrschenden Mitversorgungsbeziehungen unterstützen. (……….)

Auch die psychotherapeutische Versorgungssituation im Ruhrgebiet wird durch den Beschluss des G-BA verbessert. So wird die geplante Einwohner-Psychotherapeutendichte von derzeit 8.743 auf 5.435 Psychotherapeutensitze pro Einwohner angehoben. Im Ergebnis entstehen dadurch zum 1. Januar 2018 in der Summe etwa 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten im Ruhrgebiet.
zur gesamten Pressemitteilung des G-BA