„Verheerendes Signal“: KBV und Psychotherapeuten kritisieren Honorarbeschluss
Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses
Berlin. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am Mittwochnachmittag gegen die Stimmen der KBV einen Beschluss zur Vergütung der neuen psychotherapeutischen Leistungen gefasst. Nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ sollen die neuen Leistungen „psychotherapeutische Sprechstunde“ und „psychotherapeutische Akutbehandlung“ schlechter vergütet werden als die bisherigen psychotherapeutischen Leistungen. Die Psychotherapeuten-Verbände sprechen von einer „vertanen Chance“, den „ewigen Kreislauf von Rechtsstreitigkeiten und Nachvergütungen“ zu beenden. Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisiert den Beschluss. (…..)
Damit werden die Reformbemühungen des Gesetzgebers, psychisch kranken Patienten einen zeitnahen Zugang zur Psychotherapie zu ermöglichen, nicht umgesetzt, sondern erschwert. Laut Beschluss werden die neue Sprechstunde und die Akutbehandlung, die ohne Genehmigung der Krankenkassen erbracht werden können, mit 406 Punkten je 25 Minuten beziehungsweise 812 Punkten je 50 Minuten bewertet.
Für die bisherigen Leistungen erhalten Psychotherapeuten 841 Punkte je 50 Minuten. Die Vergütung der neuen Leistungen liege damit 3,6 Prozent niedriger als die der alten Leistungen. Für die Erreichbarkeit am Telefon sollen die Psychotherapeuten-Praxen kein Honorar erhalten. Das neue Gruppentherapie-Konzept ist nach Informationen der „Ärzte Zeitung“ zudem auf den 1. Juli verschoben worden.
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