Ministerium will Sprechstunde auch für Psychotherapeuten zur Pflicht machen
Psychotherapie-Richtlinie beanstandet:
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 16. Juni beschlossen hat. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) in einer Pressemitteilung hin. In einem Brief an den G-BA macht das Ministerium demnach deutlich, dass es „zwingend erforderlich“ sei, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ einzuführen.
zum ganzen Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 14.09.16
zum Brief des Gesundheitsministeriums an den G-BA
darin zu den Sprechstunden:
Mit der Zulassung ist der Vertragspsychotherapeut zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Umfang seines aus der Zulassung folgenden zeitlich vollen oder hälftigen Versorgungsauftrags berechtigt und verpflichtet. Ob der einzelne Psychotherapeut verpflichtet ist,psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten, oder es sich bei dem Angebot um ein Freiwilliges handelt, betrifft die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zur jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Regelung in der PT-RL des G-BA, die es dem Vertragspsychotherapeuten ermöglicht, ein Leistungsangebot, das für den Zugang der Patientinnen und Patienten zur psychotherapeutischen Behandlung essentiell ist, abzulehnen, kollidiert insoweit mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen. (unten auf S. 4)