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8. Juli 2021

Hohen Preis bezahlen

Siegener Zeitung – Leserbrief bezüglich ePA: Zur Einführung der elektronischen Patientenakte: Nach neuesten Plänen soll die elektronische Patientenakte bereits ab Geburt obligatorisch für jeden Säugling angelegt werden. Man darf nur noch widersprechen. Das heißt, Politik und Digitalindustrie bauen auf das Prinzip: Wer nicht aktiv widerspricht, hat zugestimmt.“. Das flächendeckende Aussetzen des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung vom ausdrücklichen Widerspruch des Einzelnen (Säuglings!) abhängig zu machen ist verfassungswidrig. Die Ideenschmiede für diesen Grundrechtsentzug ist der Sachverständigenrat im Spahn-Ministerium. Er erklärt Datenschutz zu einem Investitionshindernis und fordert unverblümt,
informationelle Grund- und Schutzrechte unter dem Deckmantel von bedarfsgerechter Versorgung* und „Forschung zu schleifen. Die Schutzregeln der DSGVO betrachten sie als „zu hohen Aufwand“ und sehen darin „ein beträchtliches Risiko, dass die digitalen Akten nur von wenigen beziehungsweise in der Fläche nur sehr lückenhaft genutzt werden*. Mit der sukzessiven Einschrän- kung des Gesundheitsdatenschutzes wollen sie der Digital- und Gesundheitswirt- schaft ein Geschenk machen, damit diese über große Nutzerzahlen überhaupt erst Profite generieren kann. Im Vordergrund steht also nicht die Gesundheit der Patienten, sondern „Big Data“. Vereinzelte Vorteile für Patienten und Be- handler sind dabei nur das Abfallprodukt aus dem Geschäft mit unseren Gesundheitsdaten, für das wir einen hohen Preis bezahlen müssen.
Heiko Boumann, Bad Laasphe