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12. Juli 2026

E-Mail-Antworten von Politiker:innen

Schreiben der SPD

Ganz großen Dank an alle, die den Aufrufen gefolgt sind, an Politiker:innen persönlich zu schreiben!!!

Hier ein paar Antworten (Veröffentlichung ist rechtlich zulässig)

3) Antwort

Am 09.07.2026 um 18:37 schrieb Jürgen Coße, MdB:

Sehr geehrte Frau B,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihren wichtigen Einsatz in der ambulanten neurologischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung. Die vielen Rückmeldungen aus Praxen machen deutlich, wie groß die Sorge ist, dass notwendige Einsparungen am Ende dort wirken könnten, wo Patientinnen und Patienten dringend auf verlässliche Hilfe angewiesen sind. Das Büro meiner Kollegin Nadine Heselhaus hat mir Ihre Zuschrift zur Beantwortung zugeleitet, da Sie in meinem Betreuungswahlkreis tätig sind.

Als SPD-Bundestagsfraktion nehmen wir diese Sorgen sehr ernst. Für uns ist klar: Ein Gesundheitssystem muss zuerst für die Patientinnen und Patienten funktionieren. Gerade bei psychischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen können verzögerte Diagnostik, lange Wartezeiten oder unterbrochene Behandlungen erhebliche gesundheitliche Folgen haben und später noch höhere Kosten verursachen.

In dieser letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause steht im Deutschen Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zum Beschluss auf der Tagesordnung. Angesichts der schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung halte ich Reformen grundsätzlich für notwendig. Die Ausgaben steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen. Ohne Gegenmaßnahmen würden die Zusatzbeiträge weiter steigen. Das würde Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber zusätzlich belasten. Deshalb ist es notwendig, die Ausgabenentwicklung zu begrenzen und das System effizienter aufzustellen. Die Beitragsgelder der Versicherten müssen zielgenau, wirksam und verantwortungsvoll eingesetzt werden.

Das bedeutet aber nicht, dass pauschale Kürzungen zulasten der Versorgung der richtige Weg sind. Maßstab muss sein, ob eine Regelung die Versorgung verbessert, stabilisiert oder zumindest nicht gefährdet. Sollte sich zeigen, dass einzelne Maßnahmen in der Praxis zu Versorgungsproblemen oder anderen Fehlentwicklungen führen, muss aus meiner Sicht nachgesteuert werden. Gerade im Gesundheitswesen muss die Versorgung der Patientinnen und Patienten immer oberste Priorität haben.
Bei der Psychotherapie ist die Lage besonders sensibel. Die vollständige Entbudgetierung wurde in der Vergangenheit eingeführt, um die Versorgung zu stärken und den Beruf attraktiver zu machen. Leider hat sich die Versorgungslage dadurch nicht in dem erhofften Maß verbessert. Deshalb wird die Vergütung künftig wieder stärker an der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung ausgerichtet. Gleichzeitig war uns wichtig, dass die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung ausreichend berücksichtigt werden.

Deshalb haben wir als Koalitionsfraktionen noch kurzfristig Verbesserungen vereinbart. Diese konnten aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr unmittelbar in das Gesetz aufgenommen werden. Mit einem ebenfalls beschlossenen Entschließungsantrag haben wir aber verbindlich festgelegt, dass diese Änderungen unmittelbar nach der Sommerpause gesetzlich umgesetzt werden und zeitgleich mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.

Konkret soll sichergestellt werden, dass bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung fortgeführt werden können. Darüber hinaus sollen die extrabudgetären Vergütungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, für schwer psychisch erkrankte Menschen sowie für weitere als dringlich eingestufte Behandlungsfälle erhalten bleiben. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis Ende des Jahres Kriterien entwickeln, nach denen dringliche Fälle künftig priorisiert aufgenommen und weiterhin extrabudgetär vergütet werden können. Damit reagieren wir unmittelbar auf die Sorgen aus der Praxis und stellen sicher, dass insbesondere Menschen mit einem hohen oder komplexen Behandlungsbedarf auch künftig schnell Zugang zu einer notwendigen Behandlung erhalten.

Klar ist: Wir brauchen ein finanziell stabiles Gesundheitssystem. Aber Stabilität darf nicht bedeuten, notwendige Versorgung zu schwächen. Wir müssen Beiträge bezahlbar halten, Fehlanreize abbauen und zugleich sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten rechtzeitig die Hilfe bekommen, die sie brauchen.

Ich werde die Auswirkungen des Gesetzes aufmerksam verfolgen. Sollte sich zeigen, dass es in einzelnen Bereichen zu Versorgungsengpässen oder anderen Fehlentwicklungen kommt, müssen wir bereit sein, nachzusteuern. Reformen sind notwendig, um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems dauerhaft zu sichern. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten schlechter versorgt werden. Dieses Gleichgewicht muss auch künftig Maßstab unseres Handelns bleiben.

Ich habe aus der Vielzahl von Zuschriften, die mich erreicht haben, zentrale inhaltliche Punkte auch immer wieder an meine zuständigen KollegInnen im Gesundheitsausschuss zugeleitet. Ich danke auch Ihnen für Ihre Hinweise und stehe Ihnen bei weiteren Fragen und Hinweisen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Coße, MdB

Frage:
Ich habe fogende Nachricht an diverse MdB geschrieben: Mein Name ist B, ich bin Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeutin. Ich helfe Schulvermeidern einen Schulabschluss zu schaffen, rette suizidale Teenager vor dem Freitod und anorektische vor dem Verhungern. Das mache ich seit 22 Jahren sehr gern und würde es auch gerne weiterhin tun.
Kurz vor der abschließenden Beratung des Gesundheitsausschusses wurden nun aber Änderungsanträge der Regierung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz vorgelegt, die die gesetzlichen Regelungen für eine angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen streichen sollen. Die bisherige Vorgabe einer angemessenen Vergütung je Zeiteinheit psychotherapeutischer Leistungen im Rahmen der Bewertungen nach dem EBM soll entfallen. Damit würde ein seit Jahren bestehender gesetzlicher Schutz zeitgebundenen psychotherapeutischen Leistungen unterlaufen werden, der auf der verfassungsrechtlich begründeten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beruht und den besonderen Anforderungen zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen Rechnung trägt (Urteile des BSG von 1999 und 2001).
Viele meiner KollegInnen und ich könnten auf dieser unsicheren Finanzierungsbasis leider keine ambulante Psychotherapie mehr anbieten, die nur 0,7 % der GKV-Kosten verursacht, aber psychische Störungen effektiv heilt und lindert und ein mehrfaches an ökonomischen Gewinnen bringt.

Bitte weisen Sie diese Änderungsanträge entschieden zurück. Es handelt sich hierbei nicht um eine technische Änderung des Vergütungsrechts, sondern um einen grundlegenden Eingriff in die ambulante psychotherapeutische Versorgung. Die geplanten Änderungen schaffen erhebliche Rechtsunsicherheit und gefährden die Stabilität der bestehenden Versorgungsstrukturen. Die Folgen träfen Patient*innen ebenso wie Psychotherapeut*innen: Im Zusammenhang mit der weiterhin geplanten Einbudgetierung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) bedeutet das in der Praxis, dass künftige Leistungsausweitungen im Bereich der Psychotherapie entweder zu Lasten der Vergütung oder zu Lasten der Behandlungsmengen gehen. Dies führt auf der einen Seite zu längeren Wartezeiten und Verknappung des psychotherapeutischen Angebotes und auf der anderen Seite können wieder Unterfinanzierungen der psychotherapeutischen Leistungen auftreten, die erst im Nachhinein durch Urteile des Bundessozialgerichtes ausgeglichen werden. Dass der Gesetzgeber selbst Übergangsregelungen für laufende Behandlungen vorsieht, zeigt, dass ihm diese Risiken bewusst sind. Gleichzeitig ist seit Langem belegt, dass eine gute psychotherapeutische Versorgung Leid mindert und Folgekosten im Gesundheits- und Sozialsystem reduziert.
Bitte weisen Sie die Änderungsanträge zu den §87 Abs. 2c und §87b Abs. 2 SGB V zurück und informieren Ihre ParteikollegInnen entsprechend.

Mit freundlichen Grüßen

B

Frage 2 (Antwort auf die Antwort)

Sehr geehrter Herr Coße,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich möchte dazu gerne folgendes erwidern:

Sie schreiben: “

Die vollständige Entbudgetierung wurde in der Vergangenheit eingeführt, um die Versorgung zu stärken und den Beruf attraktiver zu machen.“

Die Entbudgetierung ergibt sich schon aus den Besonderheiten der zeit- und personengebundenen Leistungen der Psychotherapie, die anders als viele medizinische Leistungen auch nicht an andere Gesundheitsberufe oder medizinische Fachangestellte delegiert werden kann.
Auch ist der Beruf durchaus attraktiv, was sich schon darin zeigt, dass der Andrang auf die knappen Studienplätze mit dem Numerus Clausus von 1,0 begrenzt wird.Das Nadelör in der Ausbildung ist vielmehr dadurch entstanden, dass in der aktuell wirksamen Ausbildungsreform der Psychotherapeut*innen keine Refinanzierung der 5-jährigen Weiterbildungszeit eingeplant wurde.

Weiterhin schreiben Sie:

„Leider hat sich die Versorgungslage dadurch nicht in dem erhofften Maß verbessert.“

Die Versorgungslage hat sich nicht verbessert, weil nicht genug Psychotherapeutensitze von den KVen ausgeschrieben werden (dürfen)
! Dem Mangel an Behandlungsplätzen sind einige Kolleg*innen entgegengetreten, indem sie die Hälfte ihrer Praxis an jüngere Kolleg*innen verkauft haben. Dadurch entstanden jeweils 2 x bis zu 30 Therapiewochenstunden. Genau diese Möglichkeit soll nun aber ebenfalls auf nur 18 Therapiewochenstunden pro hälftiger Zulassung beschränkt werden? Davon könnte kein*e Kolleg*in auskömmlich eine Praxis führen, da die Fixkosten bestehen bleiben!

Weiterhin schreiben Sie:
„Deshalb wird die Vergütung künftig wieder stärker an der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung ausgerichtet.“

Das ist vollkommen unlogisch. Sie entziehen der ambulanten Psychotherapie mit der zeitgebundenen Honorargarantie komplett einen finanziell planbaren Rahmen und verursachen ein Praxissterben sondergleichen! Und Ihre Schlussfolgerung dafür auch noch uns Psychotherapeut*innen die Schuld zu zuschreiben, weil der Beruf nicht finanziell attraktiv genug sei ist doppelt unlogisch. Wenn der Beruf finanziell nicht attraktiv genug wäre, so dass es zu wenig Nachwuchs gäbe (was ich oben bereits widerlegt habe), wäre es doch geboten, höhere, statt niedrigere und vollkommen unplanbare Honorare zu beschließen.

Wenn Sie als SPD wirklich wollen, dass die „die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung ausreichend berücksichtigt werden“, dann treten Sie für zeitgebunden garantierte Honorare ein, da Psychotherapie nicht beliebig vermehrbar ist pro Therapeut*in.

Immerhin hat sich die SPD dafür eingesetzt, die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und die Behandlung schwer psychisch erkrankter aus der Budgetierung auszunehmen. Nun stehen Sie aber dann bitte nach der Sommerpause zu Ihrem Wort und setzen das bei Ihrem Koalitionspartner durch.

2) Betreff: AW: Kontaktformular des Deutschen Bundestages: Neue Einsendung
Datum: 2026-07-09 15:39
Von: „Sabine Poschmann, MdB“ <sabine.poschmann@bundestag.de>
An: L

Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mich haben zu dem Thema GKV-Reform und insbesondere zur Psychotherapie in den letzten Tagen mehrere hundert Nachrichten erreicht. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht jede einzelne davon individuell beantworten kann. Dennoch möchte ich die jüngsten Entwicklungen aus dem Parlament diesbezüglich kurz einordnen.
Besonders die Streichung der Angemessenheitsprüfung hat in dieser Woche für Verunsicherung gesorgt. Nach der Einschätzung unseres gesundheitspolitischen Sprechers Christos Pantazis wird dadurch ausdrücklich keine gesetzliche Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen abgeschafft.

Vielmehr entfällt die bisherige Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c Satz 8 SGB V. Diese Prüfung sollte ursprünglich sicherstellen, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei voller Auslastung ein Einkommen erzielen können, das mit dem anderer fachärztlicher Gruppen vergleichbar ist. In den vergangenen Jahren hat dieses Instrument jedoch wiederholt zu Honorarabsenkungen geführt – zuletzt im März 2026 mit einer Absenkung der Vergütung für Therapiestunden um 4,5 Prozent. Künftig sollen genau solche nachträglichen Honorarabsenkungen, Honorarverschiebungen zwischen Facharztgruppen oder Rückforderungen vermieden werden.

Darüber hinaus haben wir noch einige Verbesserungen im Bundestag durchgesetzt. Begonnene Behandlungen sollen auch über den Jahreswechsel hinaus ohne Unterbrechung weitergehen und die extrabudgetäre Vergütung für besonders vulnerable Patientengruppen soll bestehen bleiben. Für letzteres soll eine Summe im Umfang von 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Wir setzen damit ein klares politisches Signal, dass wir die Sorgen der Psychotherapeuten sehr ernst nehmen. Wir wollen, dass Patienten auch künftig zeitnah Zugang zu einer guten Behandlung erhalten und Psychotherapeuten hierfür verlässliche und angemessene Rahmenbedingungen vorfinden. Gleichzeitig bleibt es die Aufgabe der Koalition, die Finanzierungslücke von 19 Milliarden Euro für nächstes Jahr bei der GKV seriös zu schließen. Wir können solch große Summen in wirtschaftlich angespannten Zeiten nicht einfach kontinuierlich auf die Beitragszahler abwälzen. Deshalb müssen alle beteiligten Gruppen des Gesundheitssystems einen Beitrag leisten, auch die Psychotherapeuten. Dafür ist die GKV-Reform ein tragfähiger und gerechter Kompromiss.

Mit freundlichen Grüßen


Sabine Poschmann, MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030 227 78494
Fax: 030 227 76496
www.sabine-poschmann.de

Gesendet: Dienstag, 7. Juli 2026 09:59
An: Sabine Poschmann, MdB <sabine.poschmann@bundestag.de>
Betreff: Kontaktformular des Deutschen Bundestages: Neue Einsendung
Adressauswahl : Sabine Poschmann
Betreff : Streichung Rechtsanspruch angemessene Honorare Psychotherap.

Sehr geehrte Frau Poschmann,
als in Dortmund in eigener Praxis niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin mit halbem Kassensitz bitte ich Sie dringend, nicht für die Streichung der angemessenen Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen zu stimmen (§87, Abs. 2c Satz 8 SGB V).
Eine Sitzung Richtlinienpsychotherapie ist an 50 Minuten am Patienten gebunden plus Vor- und Nachbereitungszeit, in die u.a. Telefonate mit Jugendhilfe, Schulen, Ärzten, Bereitstellen (kinder-)therapeutischer Angebote und Materialien sowie Dokumentation fallen.
Das heißt, ich kann nicht „schneller machen“ und in kürzerer Zeit mehr Patienten behandeln, weil es eine Zeitbindung gibt, die ja auch sinnvoll ist, da Gespräche nunmal Zeit benötigen. Auch habe ich nicht die Möglichkeit, über IGEL-Leistungen zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften. Werden diese 50 Minuten also budgetiert, ist die wirtschaftliche Lage meiner Praxis und damit die Versorgung von vielen psychisch erkrankten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefährdet.
Damit wird Chronifizierung von psychischen Erkrankungen begünstigt, was wiederum volkswirtschaftliche Auswirkungen hat, da bei chronifizierten psychischen Erkrankungen häufig das Erreichen von Bildungsabschlüssen und die Verfügbarkeit der Menschen für den Arbeitsmarkt eingeschränkt ist. Zudem werden durch ambulante Psychotherapie direkt Kosten in der stationären psychiatrischen Versorgung eingespart, da es seltener zu Krisenaufenthalten und geplanten mehrwöchigen stationären Aufenthalten kommt.
Auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung ist durch die Streichung des o.g. Paragraphen direkt betroffen. D.h. wir werden in den nächsten Jahren einen weitreichenden Fachkräftemangel im Bereich Psychotherapie und Psychiatrie zu verzeichnen haben, was die Versorgungslage weiter gefährdet.
Die WHO bezeichnet psychische Gesundheit als „Investitionsrendite“, für einen ausgegebenen Euro in der Psychotherapie erhalte die Volkswirtschaft rund 4 Euro zurück.
Unter diesen gesamtwirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten bitte ich Sie darum, den geplanten Gesetzesänderungen nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
L.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

1) Von: Yüksel Serdar <serdar.yueksel@bundestag.de>
Gesendet: Dienstag, 7. Juli 2026 15:42 Uhr
An: A
Betreff: Re: GKV Änderungsgesetz

Sehr geehrte Frau A,

vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht und dafür, dass Sie sich mit Ihren Sorgen direkt an mich wenden. Als Psychotherapeutin aus meinem Wahlkreis und Heimatort Wattenscheid kennen Sie die Versorgungssituation in Bochum aus erster Hand. Gerade deshalb nehme ich Ihre Einschätzung sehr ernst.

Dass Sie mir zudem Ihre konkrete wirtschaftliche Situation so transparent schildern, weiß ich zu schätzen und macht greifbar, was politische Entscheidungen für eine einzelne Praxis und die Menschen bedeuten, die dort behandelt werden. Ihre Spezialisierung auf traumatisierte Kinder und Jugendliche ist genau die Arbeit, die wir dringend brauchen und die nicht durch wirtschaftlichen Druck verdrängt werden darf.

Ich komme gerade aus den abschließenden Verhandlungen mit CDU, CSU und der Bundesgesundheitsministerin. Dabei konnten einige wichtige Punkte erreicht werden: Bereits begonnene psychotherapeutische Behandlungen werden uneingeschränkt fortgeführt und fallen nicht unter die Budgetierung. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bleibt vollständig extrabudgetär. Ebenso werden komplexe Behandlungsfälle außerhalb der Budgetierung vergütet. Zudem soll in den kommenden Monaten gemeinsam mit der Selbstverwaltung festgelegt werden, welche Patientinnen und Patienten als dringliche Fälle gelten und ebenfalls besonders geschützt werden.

Diese Verbesserungen sind wichtig. Sie nehmen aus meiner Sicht aber nicht alle berechtigten Sorgen der Praxen und der Patientinnen und Patienten.

Für mich steht fest: Wir dürfen die ohnehin schon schwierige Versorgungssituation nicht weiter verschärfen. Schon heute warten viele Menschen über Monate auf einen Therapieplatz. Jede Regelung muss sich deshalb daran messen lassen, ob sie den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung verbessert oder verschlechtert. Mein Anspruch ist eindeutig: Es darf nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck dazu führt, dass weniger gesetzlich Versicherte behandelt werden können oder Wartezeiten weiter ansteigen.

Der parlamentarische Prozess ist mit den Verhandlungen keineswegs abgeschlossen. Die jetzt vorliegenden Regelungen werden im Deutschen Bundestag und insbesondere im Gesundheitsausschuss morgen noch einmal intensiv beraten. Dort werden auch die zahlreichen Rückmeldungen aus der Praxis eine wichtige Rolle spielen. Ich werde Ihre Hinweise und die Erfahrungen aus Ihrem Praxisalltag ausdrücklich in diese Beratungen einbringen.

Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihr Engagement und für Ihre tägliche Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Gerade in einer Zeit, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Unterstützung stetig wächst, ist Ihre Arbeit von unschätzbarem Wert.

Mit freundlichen Grüßen

Serdar Yüksel, MdB

Platz der Republik 1 ― 11011 Berlin – T: 030 227 703 37

E: serdar.yueksel@bundestag.de

Wahlkreisbüro:

Alte Hattinger Str. 19 ― 44789 Bochum
T: 0234 324 947 96        www.serdar-yueksel.de

Von: A
Datum: Dienstag, 7. Juli 2026 um 12:05
An: Yüksel Serdar <serdar.yueksel@bundestag.de>
Betreff: GKV Änderungsgesetz

Guten Tag Herr Yüksel,

Ich bin Kinder und Jugendlichenpsychotherapeutin mit einem halben Kassensitz in Bochum- Wattenscheid. Ich bin u.a. spezialisiert auf die Behandlung von traumatisierten Kindern und Jugendlichen. Meine Praxis umfasst deshalb zwei Räume. Ich habe vier Jahre nach einer geeigneten Praxis in meinem PLZ-Bereich gesucht und habe geeignete Räume gefunden, deren Miete aktuell 1560€ betragen. Ich behandle 25-30 Patienten in der Woche, und habe selten Privatpatienten, da ich aus politischen Gründen eine zwei-Klassen Gesellschaft in der Krankenversorgung ablehne. Mein Mann und ich sind aus diesen Gründen freiwillig gesetzlich krankenversichert. Ich habe ein ungefähres Nettoeinkommen von 2750€ pro Monat und trage das finanzielle Risiko für meine Praxis vollkommen selbst.

Die 4,5 % Senkung des Honorars, kann ich noch kompensieren, aber der Wegfall der Zuschläge für die Kurzzeittherapien und die Senkung der Patiententenzahl pro Woche werden mich finanziell so stark belasten, dass ich bereits plane in eine 1-Zimmer Einliegerwohnung in meinem PLZ Bereich umzuziehen, um Miete zu sparen. Dann hätte ich aber kein spezielles Angebot für Kinder mehr und würde mit Jugendlichen auf zwei Stühlen in einem „Beratungszimmer“ sitzen.

Wenn jetzt auch noch das Änderungsgesetz kommt, habe ich keine Sicherheit mehr über meine Einkünfte und weiß nicht, wie viel Geld ich eigentlich gerade verdient habe. Ich werde dann voraussichtlich auch nicht mehr meinen Lebensunterhalt von meiner Tätigkeit bestreiten können. Ich gehe davon aus, dass auch keine andere Therapeutin meinen Kassensitz übernehmen möchte, so dass wahrscheinlich irgendeine eine Firma oder ein Inverstor die Kassensitze aufkaufen und MVZs betreiben wird.

Die Inhalte des Änderungsgesetzes sind verfassungswidrig.  Die gesetzliche Vorgabe zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen je Zeiteinheit soll komplett gestrichen werden, aus §87 Abs. 2c und §87b Abs. 2 SGB V. Diese Vergütungsregel geht auf ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zurück und ist laut der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung verfassungsrechtlich geboten.  Die Streichung spart also am Ende kein Geld, sie schafft nur Rechtsunsicherheit und spätere Nachvergütungsklagen.

Sogar in der Begründung der Änderungsanträge selbst wird eingeräumt, dass negative Versorgungsauswirkungen zu erwarten sind.

Wer heute schon gut vernetzt ist oder es sich leisten kann, findet über Selbstzahlerangebote noch einen Therapieplatz. Gesetzlich Versicherte ohne diese Möglichkeiten warten Monate.  Diese Budgetierung verschärft eine Zwei-Klassen-Versorgung, die es in der Psychotherapie längst gibt.

Die Folgen treffen nicht alle gleich. Menschen in wirtschaftlich schwächeren Regionen, wie Bochum Wattenscheid, und mit geringerem Einkommen haben seltener die Möglichkeit auszuweichen. Das ist auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit, nicht nur eine Zahl im Haushalt.

Bitte stimmen Sie am Freitag gegen das Gesetz in seiner jetzigen Form, beziehungsweise setzen Sie sich dafür ein, dass die Budgetierung der ambulanten Psychotherapie herausgenommen wird.

Mir ist wichtig zu erwähnen: Die Abstimmung am Freitag ist namentlich, das Stimmverhalten wird also öffentlich einsehbar sein. Ich würde mich freuen, wenn das bei der Entscheidung eine Rolle spielt.

Schöne Grüße

A
Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeutin