8. Juni 2026
Petition zur Rettung der Psychotherapie
Petitionsausschuss-Sitzung in der Mediathek
Die Bundestags-Petition 196912 ist mit 145314 Online-Unterschriften und vermutlich gut 5000 Unterschriften auf Papier (errechnet aus Differenz der genannten Zahl im Petitionsausschuss und den bis dahin sichtbaren Online-Unterschriften) enorm erfolgreich in den Zustimmungswerten gewesen. Das Quorum von 30000 wurde in wenigen Stunden erreicht.
Die Sitzung des Petitionsausschusses muss sechs Wochen nach Erreichen des Quorums stattfinden. Darum wurde sie am 8. Juni 2026 noch vor dem Ende der Zeichnungsfrist (9. Juni) durchgeführt.
Die Sitzung kann in vollem Umfang in der Bundestags-Mediathek angeschaut werden:
https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653811
Hier ist im Protokoll des Petitionsausschusses folgendes zu lesen:
„Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner zweistündigen öffentlichen Sitzung am Montag, 8. Juni 2026, befasst. In der ersten Stunde ging es um eine Petition zum Thema „Gebührenordnung für Heilberufe – Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung“, in der zweiten Stunde um eine Petition mit dem Titel „Inklusion und Teilhabe – Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“.
Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
„Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die in der Sitzung den Petenten Siegfried Kaldewey vertrat. Dessen Petition hatte mehr als 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph. „Wie soll eine Praxis mit 25 Prozent weniger haushalten“, fragte sie.
Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, heißt es in der der Sitzung zugrunde liegenden Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird. Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt der Petent unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“.
Gesundheitsministerium verweist auf die Selbstverwaltung
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), verwies darauf, dass es statistisch gesehen keine Unterversorgung bei der ambulanten Psychotherapie gibt. Dem stehe aber eine individuelle Betroffenheit gegenüber, die vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne, räumte er ein. Die Selbstverwaltung habe einen Sicherstellungsauftrag, betonte der Gesundheitsstaatssekretär. Angesichts vieler unterschiedlicher Therapiesituationen sei es aber sehr schwierig, die Frage der Vergütung organisiert zu bekommen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, „also quasi das Gremium der Selbstverwaltung, wo alle Akteure enthalten sind“, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 Prozent abzusenken, „in dem Wissen, dass es zusätzliche Strukturzuschläge und diverse andere Unterstützungsmaßnahmen gibt“.
Das BMG, so Sorge weiter, habe keine Regelungskompetenz. „Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Akteure im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses, wie sich die Vergütungssituation entwickelt.“ Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, so der BMG-Staatssekretär.
Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen
Befragt nach Steuerungsmechanismen im Interesse einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik verwies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Udolph auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die 50 Minuten umfasse und hervorragend geeignet sei, „um sich ausreichend Zeit zu nehmen, um mit den Patientinnen und Patienten zu sprechen“. Ein fünfminütiges Gespräch beim Hausarzt reiche hingegen nicht. Udolph, die nach eigener Aussage früher selbst psychisch erkrankt war, plädierte dafür, die ambulante Versorgung, „die ein würdevolles Leben möglich macht“, zu stärken. Ihr sei bewusst, dass das Geld kostet. „Aber ein Euro, der in die Psychotherapie investiert wird, bringt zwei bis fünf Euro an Return on Invest“, sagte sie.
Die sie begleitende Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprach sich auch für eine Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen allgemein aus. Mit Blick auf die von Staatssekretär Sorge genannten fünf Milliarden Euro pro Jahr für die voll-stationäre Versorgung, sagte sie: „Wir könnten da ambulant einiges abfangen, wenn wir die Kapazitäten dafür hätten.“ Gerade im ländlichen Raum gebe es eine Unterversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, sagte Udolph, „auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen“. Diese Zahlen stammten aber von 1999 und müssten der Realität angepasst werden. Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer hält eine ausreichende Versorgung nicht für gewährleistet. Es gebe eine gleiche Prävalenz zwischen Stadt und Land bei psychischen Erkrankungen. Auf dem Land gebe es aber entsprechend der Bedarfsplanung nur die Hälfte der Praxensitze im Vergleich zur Stadt.“
Parallel haben etwa 500 Kolleg:innen draußen vor dem Gebäude demonstriert. Die Ärztezeitung berichtet darüber:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Psychotherapie-Honorare-Therapeuten-sind-erzuernt-die-Krankenkassen-mahnen-zur-Maessigung-463310.html (ohne Paywall)
oder als PDF
Allen Aktiven – für Unterschriften werben, Unterschriftenlisten in der Praxis auslegen und rechtzeitig versenden, nach Berlin fahren und vor Ort demonstrieren, mit Politiker:innen sprechen, und: Die Petition so wirksam und kompetent im Petitionsausschuss vertreten – ganz, ganz herzlichen Dank!!!