Meldungen
Gesundheitsministerium will stärkere Aufsicht über KBV und GKV-Spitzenverband
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Aufsicht über alle Selbstverwaltungsorganisationen auf Bundesebene deutlich verschärfen. In einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, skizziert das Ministerium erste Ideen (...)
KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) wird derzeit nicht im Einklang mit Gesetzen verwaltet
Gesundheitsminister Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten – und zählt sie an: Bis zum 23. Mai muss die KBV ihre Skandale in den Griff bekommen, sonst übernimmt das Ministerium die Geschäfte. Die Vertreterversammlung soll Kröten schlucken.
Kommt der Staatskommissar in die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)?
Darum stellt das BMG der KBV jetzt ein Ultimatum: Vier Seiten lang ist das Schreiben, mit dem das Haus von Hermann Gröhe der KBV und ihrer Vertreterversammlung die Pistole auf die Brust setzt. Und aus den Zeilen ist eins deutlich herauszulesen:
KBV: Kommt der Staatskommissar?
Die Geduld der Politik mit der Selbstverwaltung ist offenbar zu Ende: Fallen bei der nächsten KBV-Vertreterversammlung am 23. Mai nicht die gewünschten klärenden Beschlüsse, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe wohl tatsächlich einen Staatskommissar einsetzen.
Terminservicestellen vielleicht bald vom Tisch
Die Nachfrage ist wohl nicht so groß, Herr Gassen wird nach einem Jahr eine Evaluation durchführen. Kosten und Nutzen stehen in keinem guten Verhältnis, was sich wohl jetzt schon abzeichnet. Näheres ist hier zu erfahren.
Honorarbeschluss und Reaktion des BMG
Soeben wurde mitgeteilt, dass das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nach Prüfung der vorliegenden Argumente den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) nach § 87 Abs. 4 SGB V vom 22.09.2015 nicht beanstandet hat.
Honorarbeschluss des eBA
Hintergrund-Info des größten Berufsverbandes DPtV: Die Honorare in psychotherapeutischen Praxen sind rechtswidrig gering. Dies hat negative Folgen für die Versorgung. Mitgliederbereich – Abdruck aus der Verbandszeitschrift Psychotherapie Aktuell, 4/2015
Honorarbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses
BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4SGB V in seiner 43. Sitzung am 22. September 2015Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2012
Weidhaas bleibt im Amt
Hans-Jochen Weidhaas bleibt Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassen Bundesvereinigung. Ein Abwahlantrag aus der Versammlung heraus ist am Freitag gescheitert. Für die Abwahl hatten 30 Delegierte gestimmt, 30 dagegen, wie die „Ärzte Zeitung“ (...)
FALK-KVen fordern Kopf des VV-Vorsitzenden
Nach Debatten um Zahlungen an Köhler | Manchmal liegen Freud und Leid dicht beieinander: Gerade noch hat er das Bundesverdienstkreuz erhalten – jetzt muss Hans-Jochen Weidhaas um seinen Posten in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bangen: