ePa opt-out
Bundestags-Petition des BfDS (Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht):
Verspätete und ernüchternde Antwort des Petitionsausschusses | PM zum Beschluss des Petitionsausschusses | Beschluss des Petitionsausschusses | Kommentar der Westfälischen Initiative zum Schutz von Paitentendaten (WISPA)
Petition an den deutschen Bundestag
Eine zentrale Speicherung medizinischer Daten der BürgerInnen in einer elektronischen Patientenakte (ePA) darf nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis erfolgen (OPT IN)
Widerspruch gegen Datenweitergabe an Forschungsdatenzentrum
Neu: Widerspruchs-Generator (ext. Link) Damit können Sie Ihren Widerspruch an die Krankenkasse ganz einfach erstellen, sobald die Regeln dafür mitgeteilt wurden. | Alt: Hier stellten wir Ihnen zunächst einen möglichen Widerspruchstext zur Verfügung.