Spahn will den G-BA „entmündigen“: Warum das durchaus sinnvoll sein kann
Von Dr. Gerd W. Zimmermann: Gesundheitsminister Jens Spahn hat einen Ergänzungsantrag zu seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht, der ihn in die Lage versetzen soll, selbst zu entscheiden, welche Leistungen die Kassen zahlen müssen. Konkret geht es zunächst um die Liposuktion (sog. „Fettabsaugen“). Bisher hat so etwas der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Dort herrscht nun helle Aufregung. Die Rede ist von einer Entmachtung der vertragsärztlichen Selbstverwaltung.
Gesamter Kommentar
Tatsächlich sind wir als kleine Berufsgruppe den Fachärzten zugeordnet, ohne aber Fachärzte zu sein. Unser Mitspracherecht ist dementsprechend nicht ausreichend. Wir können unseren Berufsstand mit seinen Interessen nicht wirklich angemessen vertreten, weder in Fragen des Honorars noch in Fragen der Ausgestaltung unserer Berufstätigkeit und ihrer speziellen Anforderungen, die eben oft ganz anders sind als bei Fachärzten, weil wir kein ausreichendes Mitspracherecht haben.
So sieht unsere Beteiligung, also das Stimmrecht, in den Gremien aus (Folie bereit gestellt mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jens Hertel):

Dies ist also in vieler Hinsicht eher eine Fremdverwaltung zu nennen statt eine Selbstverwaltung.