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Die Gremien der Selbstverwaltung in der KVWL

Zulassungsausschuss und Berufungsausschuss gehören organisatorisch nicht zur KV, sondern sind eigenständig, nutzen aber die Räume der KV. Sie entscheiden, ob jemand Mitglied der KV werden darf.
Darüber hinaus gibt es folgende Ausschüsse der Vertreterversammlung, in denen die Hauptarbeit der Selbstverwaltung erledigt wird: