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Hoffnung: Konsequenzen aus verfassungsrechtlichem Gutachten im Auftrag der DPtV

Psychotherapiehonorare nicht verfassungskonform

Rechtsgutachten zu den vom Bewertungsausschuss festgelegten Mindesthonoraren der Psychotherapeuten

Berlin, den 23. März 2015. Die derzeitigen Bestimmungen zur Vergütung der Psychotherapie sind nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Ingwer Ebsen nicht verfassungskonform. In einem Gutachten, das er im Auftrag der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) verfasst hat, weist Ebsen nach, dass die derzeitigen Bestimmungen zur Festlegung des Psychotherapiehonorars eine nicht verfassungskonforme Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten darstellen.

„Wir fordern den Gesetzgeber auf, zu verfassungsgemäßen, eindeutigen Regeln zu kommen. Die fortbestehende Benachteiligung unserer Berufsgruppe werden wir nicht hinnehmen“, verdeutlichte die Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch heute in Berlin.

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