21. Mai 2026
Absurde Argumentation des GKV-Spitzenverbandes kennenlernen
Anhörung der Verbände im Gesetzgebungsverfahren
Erst bekommen wir seit April 2026 in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung 4,5% weniger Geld für die gleiche Arbeit, und dann sind im Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BstG) weitere kurzsichtige und drastische Sparmaßnahmen vorgesehen. Am 20.05.2026 fand hierzu im Bundestag eine Anhörung von Sachveständigen statt. Es lohnt sich, die ganze Stunde zu schauen, auch für die absurde Argumentation der GKV und VDEK, z.B. dass es ja gar keine Honorarkürzung gebe.
Hier der Link zum Video: https://www.bundestag.de/mediathek/video?videoid=7653233
Ab Minute 20 erläutert Dr. Enno Maas vom DPtV was denjenigen mit einem hälftigen Versorgungsauftrag droht, wenn der Gesetzesentwurf GKV-BstG durchkommt. Eine Budgetierung kann aufgrund der gesetzlich festgelegten Mindesthonorargrenze, an der wir uns jetzt schon befinden, nur zu einer Deckelung der Sitzungszeit führen, d.h. ein halber Sitz heißt maximal 18 Therapiestunden pro Woche. Mehr dürften diejenigen von uns, also 70% aller Praxen, dann nicht mehr abrechnen, bisher waren 30 erlaubt und politisch gewollt.