Honorargerechtigkeit
Honorarkürzung von 4,5 % nehmen wir nicht hin
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 entschieden, dass die Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 weniger Honorar bekommen, und zwar gleich 4,5 % weniger. Die Krankenkassen hatten eine Honorarabwertung von 10 % gefordert
Das Bundessozialgericht (BSG) wird uns kaum helfen können mit Ausnahme von geringen Nachzahlungen
Deutsches Ärzteblatt, PP 15, Ausgabe Mai 2016, Seite 208 (bitte anklicken für ganzen Artikel)
Spielräume und richterliche Zurückhaltung
Der Bundesrichter sieht es lieber, wenn Ärzte untereinander oder Ärzte und Krankenkassen ihre Konflikte selbst austragen und diese nicht auf die Rechtsprechung verlagern. Wichtige Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) mit gesundheitspolitischen Implikationen sind in diesem Jahr zu erwarten.
Hoffnung: Der Bundes-Gesundheitsminister will eine stärkere Kontrolle der Selbstverwaltungsorgane einführen
Berlin – Nach mehreren Unregelmäßigkeiten will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Aufsicht über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere unter Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehende Organisationen (…)
Hoffnung: Konsequenzen aus verfassungsrechtlichem Gutachten im Auftrag der DPtV
Berlin, den 23. März 2015. Die derzeitigen Bestimmungen zur Vergütung der Psychotherapie sind nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Ingwer Ebsen nicht verfassungskonform. In einem Gutachten, das er im Auftrag der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (…)
Honorargerechtigkeit
Mit dieser Forderung haben seit 2013 die Proteste der Psychotherapeuten gegen den Verfall ihrer Honorare zugenommen. Ein 90-Sekunden-Video zeigt die Lage: Aktionstag Psychotherapie 25.09.2014 | Weiteres dazu auf dieser Website unter Aktionen