Psychotherapie-Qualität so nicht messbar
Die Verbände heben hervor, dass die im Entwurf erwähnte Risikoadjustierung in psychotherapeutischen Praxen nicht umsetzbar sei. Eine hohe Diversität der Störungsbilder und die aufgrund der zeitintensiven Behandlung kleinen Fallzahlen in psychotherapeutischen Praxen verhinderten eine angemessene Einteilung der Patient*innen in Risikoklassen und ließen keine statistisch verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Praxis zu.
ganzer Text der Pressemitteilung hier:
https://bvvp.de/wp-content/uploads/2021/02/2021-02-08-Qualitaetssicherung_public.pdf (ext. PDF-Link)