Infos auf Datensicherheit.de zur ePA
BFDI PLANT WEISUNG AN KRANKENKASSEN, SCHWACHSTELLEN DER ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE ZU BEHEBEN
Der BIDI sei „fest entschlossen*, die 65 Kassen in seinem Zuständigkeitsbereich per Aufsichtsanordnung zu verpflichten, die genannten Schwachstellen der ePA zu beheben. Das Dilemma der Krankenkassen: Die feingranulare Freigabe von Dokumenten sei auf der aktuellen Telematik-Infrastruktur aber rein technisch gar nicht möglich.
Trotzdem seien sie seit Januar 2021 gesetzlich zur Bereitstellung der ePA verpflichtet. Noch etwas mindere zudem mutmaßlich ihre Motivation, die Forderungen des BfDI umzusetzen: Er habe bisher keine ausdrückliche Befugnis, Bußgelder gegen sie zu verhängen. Also appelliere er an den Bundestag, dies durch eine Anderung im
Bundesdatenschutzgesetz in Zukunft klarzustellen.
