Systemische Therapie: Bundesregierung fordert G-BA zur zügigen Entscheidung der Zulassung auf
Berlin – Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, die Beratungen über die Anerkennung der systemischen Therapie zügig abzuschließen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/3280) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.
Es geht dabei um die Entscheidung, ob die systemische Therapie (ST) in den Leistungskatalogder gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und damit von den Krankenkassen finanziert wird. Diese Entscheidung liegt beim G-BA, über den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsaufsicht führt.
zum Artikel im Ärzteblatt