„Reform der Psychotherapierichtlinie und Vergütung psychotherapeutischer Leistungen“
Antwort der Bundesregierung zur Anfrage der Grünen
Vergütung neuer Leistungen
5.
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung der mit dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses unterstellte zeitliche Minderbedarf bei der Sprechstunde und der Akutbehandlung zutreffend sowie mit einer qualitätsgesicherten Versorgung vereinbar (Ansicht bitte begründen)?
6.
Inwieweit schätzt die Bundesregierung die Kritik der psychotherapeutischen Fachverbände und Kammern als zutreffend ein, dass die Annahme eines Minderbedarfs durch den Erweiterten Bewertungsausschusses fehlerhaft sei, weil bei einer Sprechstunde und Akutbehandlung mehr Zeit für die Vor- und
Nachbereitung sowie die Dokumentation notwendig sei als bei der Richtlinienpsychotherapie (Ansicht bitte begründen)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Das BMG prüft derzeit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Regelungen. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.Das BMG kann die Beschlüsse innerhalb von zwei Monaten beanstanden. Zu den kompletten Fragen und Antworten