Psychotherapie: Krankenkassen torpedieren neue Angebote – zum Nachteil der eigenen Versicherten
Psychotherapierichtlinie – Die ambulante psychotherapeutische Versorgung wird erweitert. Angebote wie die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung sorgen für einen besseren Zugang für Patienten. So weit und so gut! Doch die Krankenkassen weigern sich, diese vom Gesetzgeber gewollten Angebote fair zu finanzieren.
Berlin, 29. März 2017 – Gut gemeint hatte es der Gesetzgeber: Patienten sollen ab dem 1. April von einer neu strukturierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung profitieren. Neue Angebote wie ein Erstgespräch (im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde) und eine Akutbehandlung sollen Patienten zeitnah einen leichteren Zugang ermöglichen und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler machen. „Es handelt sich also um eine echte Verbesserung für die Patienten. Doch die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie weigern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren. Die Krankenkassen leisten damit den Versicherten einen Bärendienst. Meine Enttäuschung ist groß“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin.
zur ganzen Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)