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Psychotherapeutische Vergütung: Urteile mit Signalwirkung

Jüngste Entscheidungen vor den Sozialgerichten zur Honorargerechtigkeit

Das Sozialgericht Marburg ist der Ansicht, dass jedem Psychotherapeuten der sogenannte Strukturzuschlag für die Abdeckung von Personalkosten zusteht, unabhängig von der individuellen Auslastung der Praxis.
PP 16, Ausgabe Juli 2017, Seite 307