Proteste der Psychotherapeuten erfolgreich – Aufwertung von Sprechstunde und Akutbehandlung
Krankenkassen lenken ein – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DPtV, VAKJP
Berlin, 21. Juni 2017. Nach massiven Protesten der Psychotherapeutenschaft hat der Bewertungsausschuss heute die Vergütung der neuen Leistungen der Psychotherapeuten „Psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung“ auf das Niveau der antrags- und genehmigungspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen angehoben. Darüber hinaus wurde zumindest die Sprechstunde als grundversorgende Leistung anerkannt und erhält so die notwendige Förderung, die fachärztlichen grundversorgenden Leistungen laut EBM zusteht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1.4.2017. „Wir begrüßen diesen Beschluss als Schritt in die richtige Richtung“, erklären die Verbände Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV), Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) und Verband der analytischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (VAKJP) heute in Berlin.
zur vollständigen gemeinsamen Pressemitteilung von bvvp, DPtV und VaKJP