Schreiben der DPtV-Bundesvorsitzenden Barbara Lubisch an das Gesundheitsministerium: Sehr geehrter Herr Dr. Orlowski, die beschlossene Reform der Psychotherapierichtlinie erfüllt unseres Erachtens in Teilen nicht den gesetzlichen Auftrag gemäß (…)
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„Was halten Sie von dem Vorschlag, einen Psychothychotherapeuten in den KBV-Vorstand festzuschreiben? Das halte ich für eine wichtige Forderung, wohlwissend, dass das schwer umzusetzen sein wird. Warum?
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.06.16 schreibt den Patienten den Besuch einer vorgeschalteten Sprechstunde vor. Die Versorgungslage wird durch noch mehr Bürokratie, die wertvolle Behandlungszeit raubt, verschlechtert:
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Aufsicht über alle Selbstverwaltungsorganisationen auf Bundesebene deutlich verschärfen. In einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, skizziert das Ministerium erste Ideen (…)
Gesundheitsminister Gröhe liest den KBV-Oberen die Leviten – und zählt sie an: Bis zum 23. Mai muss die KBV ihre Skandale in den Griff bekommen, sonst übernimmt das Ministerium die Geschäfte. Die Vertreterversammlung soll Kröten schlucken.
Darum stellt das BMG der KBV jetzt ein Ultimatum: Vier Seiten lang ist das Schreiben, mit dem das Haus von Hermann Gröhe der KBV und ihrer Vertreterversammlung die Pistole auf die Brust setzt. Und aus den Zeilen ist eins deutlich herauszulesen:
Die Geduld der Politik mit der Selbstverwaltung ist offenbar zu Ende: Fallen bei der nächsten KBV-Vertreterversammlung am 23. Mai nicht die gewünschten klärenden Beschlüsse, will Gesundheitsminister Hermann Gröhe wohl tatsächlich einen Staatskommissar einsetzen.
Die Nachfrage ist wohl nicht so groß, Herr Gassen wird nach einem Jahr eine Evaluation durchführen. Kosten und Nutzen stehen in keinem guten Verhältnis, was sich wohl jetzt schon abzeichnet. Näheres ist hier zu erfahren.
Soeben wurde mitgeteilt, dass das BMG (Bundesministerium für Gesundheit) nach Prüfung der vorliegenden Argumente den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (E-BA) nach § 87 Abs. 4 SGB V vom 22.09.2015 nicht beanstandet hat.
Hintergrund-Info des größten Berufsverbandes DPtV: Die Honorare in psychotherapeutischen Praxen sind rechtswidrig gering. Dies hat negative Folgen für die Versorgung. Mitgliederbereich – Abdruck aus der Verbandszeitschrift Psychotherapie Aktuell, 4/2015