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Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen stärken

Gesetzentwurf: Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz reformiert die Kinder- und Jugendhilfe. Damit sollen Teilhabe und Chancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf verbessert werden. Das Kabinett beschloss nun einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember den Gesetzentwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Damit wird das Achte Sozialgesetzbuch – das Kinder- und Jugendhilfegesetz – reformiert. Ziel des Gesetzes ist, Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zur Pressemitteilung auf BMSFJ.de