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Keine verfassungsrechtliche Legitimation

Die Beharrlichkeit der FDP zahlt sich aus: Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlicht drei von ihm beauftragte Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Es hatte sie bereits im Dezember 2016 in Auftrag gegeben und bislang der Öffentlichkeit vorenthalten. Die darin getätigten Aussagen sind zum Teil äußerst brisant.

Es ist ein voller Erfolg für Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Andrew Ullmann (FDP). Monatelang hat er angemahnt, dass die Gutachten nicht öffentlich zugänglich seien. Zuletzt stellte Ullmann Anfang Mai einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das BMG. Darin forderte er die Herausgabe der Gutachten, nachdem die Regierungsfraktionen aus Union und SPD im Bundestag gegen den Antrag auf Veröffentlichung gestimmt hatten. Jetzt zahlt sich sein langer Atem aus.

Ullmann freut sich, dass die Gutachten nun endlich veröffentlicht wurden und erklärt dazu weiter: „Die Bundesregierung hat unserem Druck nachgegeben. Wer weiß, ob diese Gutachten sonst überhaupt noch einmal aus ihrer dunklen Schublade geholt worden wären.“ (…)

Die Kritik am G-BA ist fundamental. In dem Gutachten von Gassner heißt es etwa: „Denn der G-BA besitzt für den Erlass von allgemeinverbindlichen Richtlinien, die sog. Außenseiter (Versicherte sowie nicht im G-BA repräsentierte Leistungserbringer) mit einer gewissen Intensität betreffen, keine verfassungsrechtlich hinreichende demokratische Legitimation.“