Hat sich die KBV schon wieder „über den Tisch ziehen lassen“?
Kommentar zur TI-Anbindung
Hintergrund: Die KBV hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass ein Teil der Erstausstattungspauschalen für den Anschluss der Praxen an die Telematikinfrastrauktur (TI) angehoben wird. Im dritten Quartal zahlen die Kassen für den Konnektor nunmehr eine Pauschale von 1.719 Euro und ab dem vierten Quartal 1.547 Euro. Vorher waren ab dem dritten Quartal 790 Euro vorgesehen. Hinzu kommen wie bisher jeweils 435 Euro für ein Kartenterminal. Die übrigen Pauschalen sind ebenfalls unverändert.
Schon wieder Pauschalen und keine Kostenerstattung!
Als Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale wurde im dritten Quartal der Konnektorpreis aus dem Vorquartal genommen und um zehn Prozent auf 1.719 Euro abgesenkt. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent auf dann 1.547 Euro reduziert. Wo hier der Realitätsbezug liegt, bleibt verborgen!
Die Erstausstattungspauschalen, die auch die Kosten für ein Kartenterminal umfassen, betragen dann im dritten Quartal 2.154 Euro beziehungsweise 1.982 Euro im vierten Quartal. Vorher waren es jeweils 1.982 Euro. Die gesetzlich vorgesehene vollständige Finanzierung der TI-Anbindung der Praxen ist damit immer noch nicht gewährleistet. Wir tragen als Praxisinhaber weiter das Marktpreisrisiko, zumal KBV und Krankenkassen erneut davon ausgehen, dass es in den nächsten Monaten mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird und dies zu einer Senkung der Angebotspreise führt. (…)
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