Gesundheitsministerium will stärkere Aufsicht über KBV und GKV-Spitzenverband
Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will die Aufsicht über alle Selbstverwaltungsorganisationen auf Bundesebene deutlich verschärfen. In einem Eckpunktepapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, skizziert das Ministerium erste Ideen für ein „Gesetz zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV“.
Dabei setzt die Bundesregierung auf erweiterte interne und externe Kontrollmechanismen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). „Damit Kompetenzüberschreitungen und Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsführung frühzeitig erkannt werden können, bedarf es insbesondere einer Stärkung der Kontrollrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane“, heißt es in dem Papier.