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Bittere Enttäuschung für Psychotherapeuten – Gericht zementiert Psychotherapiehonorare auf unterstem Niveau

Bundessozialgerichts Urteil von heute – Gemeinsame Pressemitteilung bvvp, DGPT, DPtV

Kassel 11.10.2017. In seinen heutigen Urteilen hat das Bundessozialgericht (BSG) die Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen grundsätzlich bestätigt. Insbesondere hält das Gericht die willkürliche Systematik der „Strukturzuschläge“ für rechtens, die die Kosten für die Einstellung von Personal nur Praxen mit einem überdurchschnittlichen Umsatz zuerkennt. Damit weicht das BSG ganz gravierend von seiner bisherigen Rechtsprechung ab. „Mit seinen heutigen Urteilen festigt das BSG die derzeitigen Praxisstrukturen der Psychotherapeuten*, bei denen es nur den umsatzstärksten Praxen überhaupt möglich ist, Personal anzustellen. Damit lässt das Gericht die Überschüsse der Psychotherapeuten und der somatisch tätigen Ärzte noch weiter auseinanderdriften!“ kritisieren die Verbände in einer gemeinsamen ersten Reaktion. (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV)).
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