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Qualitätssicherung (QS)

Aktuell

GVWG (Gesundheitsversorgung-Weiterentwicklungs-Gesetz)

bringt verheerende Einschnitte für die psychotherapeutische Versorgung, in der „Vertrauen ermöglichen“ die Basis für Mut zu Veränderungen in einer heilsamen therapeutischen Beziehung bedeutet. StattdessenRasterPsychotherapie“ und „Verkaufspsychologie per Praxisranking“

Links zu Hintergrundinformationen:

RasterPsychotherapie statt ausreichende Zeit für Heilungsprozesse (Link zu BPtK)

Verkaufspsychologie per Praxisranking statt heilsamer therapeutischer Beziehung (Link zu PDF auf bvvp.de)

#RasterPsychotherapie ist Trend auf Twitter: 10 Tausender Marke überstiegen (link zu Twitter.com)

Zudem bringt der Zwang zum Anschluss an die Telematik (digitale Vernetzung aller Player im Gesundheitssystem) und damit die elektronische Patientenakte eine Aufweichung der psychotherapeutischen Schweigepflicht durch zu erwartende Hacks und andere Gefahren (mehr Infos hier, int. Link)

 

Berufsstand mehr als unzufrieden

Per Gesetz soll das bisherige Verfahren zur Sicherung der Qualität von Psychotherapie, das sogenannte Gutachterverfahren, zum Jahresende 2022 abgeschafft werden. Das IQTIG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) ist beauftragt, eine Alternative zu entwickeln – ohne Beteiligung der Berufsgruppe. Ein Zwischenbericht wurde – vielleicht auf vielfältigen Protest gegen die Nichtbeteiligung – im Oktober 2020 veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4507/2020-10-15_Freigabe_IQTIG-Bericht_QS-amb-psychoth-Versorgung.pdf (externer PDF-Link)

Das IQTIG hat auf die Vorarbeiten des AQUA-Instituts zurück gegriffen, die als AQUA-Konzeptskizze von 2015 vorliegen:

https://www.aqua-institut.de/projekte/ambulante-psychotherapeutische-versorgung/

Ein neues Gesetzesvorhaben erregt wiederum heftigen Protest der Profession. Es ist beabsichtigt, Vergleiche zwischen den Leistungserbringern über ein Praxis-Ranking durchzuführen. So etwas verbietet sich im Bereich der Psychotherapie. Es würde deren Wirksamkeit zerstören, die auf der höchst subjektiven therapeutischen Beziehung basiert. Diese würde geopfert, wenn Psychotherapie  „Verkaufspsychologie“ beinhalten muss zur Existenzsicherung der Psychotherapeuten.

Resolutionen und Stellungnahmen:

Qualitätssicherung im ambulanten Bereich nur mit Nutzen für die Versorgung und vertretbarem Aufwand [PDF, 117 KB] Ext. Link zu PTK-NRW

Psychotherapeut*innen sehen GVWG-Richtlinie zu Praxis-Ranking kritisch (gemeinsame Pressemitteilung der wichtigsten Psychotherapie-Verbände):

Psychotherapie-Qualität so nicht messbar

Die Verbände heben hervor, dass die im Entwurf erwähnte Risikoadjustierung in psychotherapeutischen Praxen nicht umsetzbar sei. Eine hohe Diversität der Störungsbilder und die aufgrund der zeitintensiven Behandlung kleinen Fallzahlen in psychotherapeutischen Praxen verhinderten eine angemessene Einteilung der Patient*innen in Risikoklassen und ließen keine statistisch verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Praxis zu.

ganzer Text der Pressemitteilung hier:

https://bvvp.de/wp-content/uploads/2021/02/2021-02-08-Qualitaetssicherung_public.pdf (ext. PDF-Link)

Dokumentation der Veranstaltung „Qualität in der Psychotherapie – (wie) kann man sie messen?“

Bei der Psychotherapeutenkammer Berlin

Am Mittwoch, den 04.03.2020, fand in der International Psychoanalytic University Berlin (IPU) o.g. Veranstaltung statt. Es ging an diesem Abend sowohl um grundsätzliche Fragen zur Qualität in der Psychotherapie als auch Aspekte der Umsetzung verfahrensübergreifender Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Prof. Dr. Frank Jacobi von der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und Prof Dr. Cord Benecke von der Universität Kassel referierten und standen dem Publikum für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Die Vorträge können Sie unten als PDF herunterladen.

https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/nachrichten/dokumentation-der-veranstaltung-qualitaet-der-psychotherapie-wie-kann-man-sie-messen

 

Qualitätssicherung muss der Versorgung dienen

Antrag in der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) einstimmig angenommen:

https://kompetenznetz-kjp.de/wp-content/uploads/2021/04/2021-03-26_KBV_VV_Beschluesse.pdf

https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/gesundheitspolitik/aktuelle-meldungen/news-bund/news/kbv-antrag-qualitaetssicherung-muss-der-versorgung-dienen/

https://www.kbv.de/html/51089.php

Qualitätssicherung in der Psychotherapie

Ausführliche Erklärungen durch eine ärztliche Kollegin, die sich seit 1995 mit der Thematik befasst, auf deren Webseite:

https://qs-psychotherapie.de/

 

 

Qualiätsmanagement (QM)

 „Qualitätsmanagement muss neben Effektivität und Effizienz für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten nützlich, hilfreich und möglichst unbürokratisch sein.“ (Qualitätsmanagement-Richtlinie – QM-RL, Fassung vom 17.12.2015, S. 12)
So schreibt es der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss = „kleiner Gesetzgeber“, siehe Erläuterung unter Gesundheitspolitik) vor:
„1  Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Medizinische Versorgungszentren sind verpflichtet,einrichtungsintern Qualitätsmanagement umzusetzen und weiterzuentwickeln.
2 Bei Kooperationsformen im vertragsärztlichen Bereich wie z.B. Berufsausübungsgemeinschaftenoder Medizinischen Versorgungszentren ist der Bezugspunkt der Qualitätsmanagement-Anforderungen nicht die einzelne Vertragsärztin oder der einzelne Vertragsarzt innerhalb der Kooperationsform, sondern die Einrichtung als solche.
3 Dabei ist sicherzustellen, dass alle relevanten Prozesse und Strukturen, insbesondere mit Bezug zur Patientenversorgung, im Qualitätsmanagement abgebildet werden.“ (ebd.)
Infos zu einer praktikablen Umsetzung der QM-Richtlinie im Mitgliederbereich unter „Materialien zur Praxisführung“  (dort unter Qualitätsmanagment)

Datensicherheit

Datensicherheit ist streng genommen ein Unterkapitel des Qualitätsmanagements. Dazu gehört der Datenschutz für die Patienten, ebenso aber der Schutz vor Verlust der Patientendaten vor Ablauf der 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht.

Basiselemente sind  z.B. die mehrfache tägliche Sicherung der Daten (fünf verschiedene Datenträger, davon mind. zwei außerhalb der Praxis lagern zum Feuerschutz), wie auch die Verschlüsselung der Datenträger z.B. mit dem kostenlosen Programm VeraCrypt. Näheres dazu ebenfalls unter „Materialien zur Praxisführung“  (dort unter Datensicherheit)

 

KBV-Themenseite Datensicherheit

KBV-Themenseite IT-Sicherheitsrichtlinie

KBV-Themenseite Praxis-IT

Empfehlungen der KVWL zur IT-Sicherheit in Praxen

Weiteres im Mitgliederbereich (Login!) unter Digitalisierung

 

 

Zum Aspekt Teleimatik und elektronische Patientenakte ausführlicher im Mitgliederbereich unter TI (Telematik-Infrastruktur) / ePA (elektronische Patientenakte) – Diskussion und aktuelle Entwicklungen

sowie offen für alle unter:

https://kompetenznetz-kjp.de/patienteninfo/elektronische-patientenakte-telematik

und unter

https://kompetenznetz-kjp.de/kjp-info/gesundheitspolitik/digitalisierung/