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Qualitätssicherung (QS)

sogenannte, da unwissenschaftlich: ein passenderer Begriff muss gefunden werden

Berufsstand mehr als unzufrieden

Per Gesetz (PsychThAusbRefG, ext. Link) sollte das bisherige Verfahren zur Sicherung der Qualität von Psychotherapie, das sogenannte Gutachterverfahren, zum Jahresende 2022 abgeschafft werden.

Das IQTIG (Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen) war beauftragt, eine Alternative zu entwickeln – ohne Beteiligung der Berufsgruppe.

Das Ergebnis hat sich verzögert. Der G-BA hat in seiner 134. Sitzung am 18. Januar 2024 beschlossen, wie es nun weitergeht. (int. Link)

Infos der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen

 

Ein Zwischenbericht wurde – vielleicht auf vielfältigen Protest gegen die Nichtbeteiligung – im Oktober 2020 veröffentlicht:

https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4507/2020-10-15_Freigabe_IQTIG-Bericht_QS-amb-psychoth-Versorgung.pdf (externer PDF-Link)

Das IQTIG hat auf die Vorarbeiten des AQUA-Instituts zurück gegriffen, die als AQUA-Konzeptskizze von 2015 vorliegen:

https://www.aqua-institut.de/projekte/ambulante-psychotherapeutische-versorgung/

 

Echte wissenschaftliche Qualitätssicherung

Prof. Cord Benecke und sein Team an der Uni Kassel entwickeln ein QS-Verfahren aus unserer Profession heraus, also wissenschaftlich untermauert. Wir werden uns der Beforschung unserer Arbeit nicht entziehen können.Patientenvertreter, Krankenkassen und Politiker wollen es (zu sehen hier, 134. Sitzung anklicken, dann Min 1:14 bis 1:51)

Hier gäbe es eine Möglichkeit, die man der Politik als Alternative vorschlagen könnte: qsp-institut.de (ext. Link)

Dazu ist es hilfreich, wenn möglichst viele mitmachen. Einfach eine E-Mail an eine der beiden auf der Seite genannten E-Mail-Adressen senden, dann bekommt man Informationen, wie es geht.

Es gibt ein eigenes Tool für KJP. Und man bekommt die Ergebnisse automatisiert zugesandt, so dass der Datenschutz gewährleistet ist.

 

Was kommt auf uns zu:

Erklärt im Video durch Prof. Ingo Jungclaussen

weitere Infos: Interner Link

 

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG 2021)

Ein Gesetzesvorhaben (GVWG, ext. Link) erregte 2021 heftigen Protest der Profession, v.a. wegen Vergleichen zwischen den Leistungserbringern über ein Praxis-Ranking. So etwas verbietet sich im Bereich der Psychotherapie. Es würde deren Wirksamkeit zerstören, die auf der höchst subjektiven therapeutischen Beziehung basiert. Diese würde geopfert, wenn Psychotherapie  „Verkaufspsychologie“ beinhalten muss zur Existenzsicherung der Psychotherapeuten. Nun wird sie als Teil der neuen QS als „Qualitätsberichterstattung“ eingeführt, allerdings wohl noch nicht im Erprobungszeitraum, wie Frau Piechotta  (s.u.) in ihrem Newsletter vom 24.3.2024 berichtet.

Resolutionen und Stellungnahmen:

Patientenrechte bei elektronischer Patientenakte und im geplanten „Europäischen Raum für Gesundheitsdaten“ wahren und schützen (PDF, int. Link Zu PTK-Resolution 12/2022)

Psychotherapeut*innen sehen GVWG-Richtlinie zu Praxis-Ranking kritisch (gemeinsame Pressemitteilung der wichtigsten Psychotherapie-Verbände 2/2021)

Qualitätssicherung im ambulanten Bereich nur mit Nutzen für die Versorgung und vertretbarem Aufwand [PDF, 117 KB] Ext. Link zu PTK-NRW 10/2020

Psychotherapie-Qualität so nicht messbar

Die Verbände heben hervor, dass die im Entwurf erwähnte Risikoadjustierung in psychotherapeutischen Praxen nicht umsetzbar sei. Eine hohe Diversität der Störungsbilder und die aufgrund der zeitintensiven Behandlung kleinen Fallzahlen in psychotherapeutischen Praxen verhinderten eine angemessene Einteilung der Patient*innen in Risikoklassen und ließen keine statistisch verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Praxis zu.

ganzer Text der Pressemitteilung hier:

https://bvvp.de/wp-content/uploads/2021/02/2021-02-08-Qualitaetssicherung_public.pdf (ext. PDF-Link)

Dokumentation der Veranstaltung „Qualität in der Psychotherapie – (wie) kann man sie messen?“

Bei der Psychotherapeutenkammer Berlin

Am Mittwoch, den 04.03.2020, fand in der International Psychoanalytic University Berlin (IPU) o.g. Veranstaltung statt. Es ging an diesem Abend sowohl um grundsätzliche Fragen zur Qualität in der Psychotherapie als auch Aspekte der Umsetzung verfahrensübergreifender Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Prof. Dr. Frank Jacobi von der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und Prof Dr. Cord Benecke von der Universität Kassel referierten und standen dem Publikum für eine anschließende Diskussion zur Verfügung. Die Vorträge können Sie unten als PDF herunterladen.

https://www.psychotherapeutenkammer-berlin.de/nachrichten/dokumentation-der-veranstaltung-qualitaet-der-psychotherapie-wie-kann-man-sie-messen

 

Qualitätssicherung muss der Versorgung dienen

Antrag in der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) einstimmig angenommen:

https://kompetenznetz-kjp.de/wp-content/uploads/2021/04/2021-03-26_KBV_VV_Beschluesse.pdf

https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/gesundheitspolitik/aktuelle-meldungen/news-bund/news/kbv-antrag-qualitaetssicherung-muss-der-versorgung-dienen/

https://www.kbv.de/html/51089.php

Qualitätssicherung in der Psychotherapie – Guter Überblick

Ausführliche Erklärungen durch eine ärztliche Kollegin (Beatrice Piechotta), die sich seit 1995 mit der Thematik befasst, auf deren Webseite:

https://qs-psychotherapie.de/

 

 

Qualiätsmanagement (QM)

 „Qualitätsmanagement muss neben Effektivität und Effizienz für Praxisleitung und Praxismitarbeiter sowie für die Patientinnen und Patienten nützlich, hilfreich und möglichst unbürokratisch sein.“ (Qualitätsmanagement-Richtlinie – QM-RL, Fassung vom 17.12.2015, S. 12)
So schreibt es der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss = „kleiner Gesetzgeber“, siehe Erläuterung unter Gesundheitspolitik) vor:
„1  Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Medizinische Versorgungszentren sind verpflichtet,einrichtungsintern Qualitätsmanagement umzusetzen und weiterzuentwickeln.
2 Bei Kooperationsformen im vertragsärztlichen Bereich wie z.B. Berufsausübungsgemeinschaftenoder Medizinischen Versorgungszentren ist der Bezugspunkt der Qualitätsmanagement-Anforderungen nicht die einzelne Vertragsärztin oder der einzelne Vertragsarzt innerhalb der Kooperationsform, sondern die Einrichtung als solche.
3 Dabei ist sicherzustellen, dass alle relevanten Prozesse und Strukturen, insbesondere mit Bezug zur Patientenversorgung, im Qualitätsmanagement abgebildet werden.“ (ebd.)
Infos zu einer praktikablen Umsetzung der QM-Richtlinie im Mitgliederbereich unter „Materialien zur Praxisführung“  (dort unter Qualitätsmanagment)

Datensicherheit

Datensicherheit ist streng genommen ein Unterkapitel des Qualitätsmanagements. Dazu gehört der Datenschutz für die Patienten, ebenso aber der Schutz vor Verlust der Patientendaten vor Ablauf der 10-Jahres-Aufbewahrungspflicht.

Basiselemente sind  z.B. die mehrfache tägliche Sicherung der Daten (fünf verschiedene Datenträger, davon mind. zwei außerhalb der Praxis lagern zum Feuerschutz), wie auch die Verschlüsselung der Datenträger z.B. mit dem kostenlosen Programm VeraCrypt. Näheres dazu ebenfalls unter „Materialien zur Praxisführung“  (dort unter Datensicherheit)

 

KBV-Themenseite Datensicherheit

KBV-Themenseite IT-Sicherheitsrichtlinie

KBV-Themenseite Praxis-IT

Empfehlungen der KVWL zur IT-Sicherheit in Praxen

Weiteres im Mitgliederbereich (Login!) unter Digitalisierung

 

 

Zum Aspekt Teleimatik und elektronische Patientenakte ausführlicher im Mitgliederbereich unter TI (Telematik-Infrastruktur) / ePA (elektronische Patientenakte) – Diskussion und aktuelle Entwicklungen

sowie offen für alle unter:

https://kompetenznetz-kjp.de/patienteninfo/elektronische-patientenakte-telematik

und unter

https://kompetenznetz-kjp.de/kjp-info/gesundheitspolitik/digitalisierung/