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Archiv: KJP-Beiträge
Am Mittwoch, 29. April, tagt der Bundesgesundheitsausschuss. Es macht also Sinn, die entsprechenden Politiker:innen noch vorher anzuschreiben. Eine gute Adresse, um Fragen zu stellen und die Politiker:innen mit Argumenten zu versorgen, ist abgeordnetenwatch.de
Aus Politikerkreisen ist zu vernehmen, dass unser Protest ankommt, aber auch noch weiter anhalten müsse, um langsam vorzudringen. Das Gesundheitsministerium ist in CDU-Hand, aber die SPD mischt ja auch mit. Darum sind Politiker beider Parteien sinnvoll anzuschreiben. Eine gute Protestform sind individuell formulierte Briefe an die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises, per
Ein Thinktank, bestehend aus einem Menschen und drei KI-Modellen hat unsere Situation verständlich aufbereitet. Vielleicht kann das helfen, neue Perspektiven zu entwickeln und den Kampf um Honorargerechtigkeit gezielter zu führen.
Hier ist das Ergebnis nachzulesen:
Während eine Diskussion über Einschnitte in Zeiten finanzieller Engpässe notwendig und legitim sein mag, so ist eine Diskussion auf der Grundlage systematisch verzerrter Daten es sicherlich nicht. Eine politische Entscheidung muss auf Fakten und empirischer Evidenz basieren, damit sie vor den Bürgerinnen und Bürgern legitimiert werden kann. Dies ist hier nicht der Fall.
Der GKV-Spitzenverband führt mit seiner Kommunikation die Öffentlichkeit mit gezielter
Desinformation in die Irre, um Stimmung gegen den Berufsstand der PsychotherapeutInnen
zu machen und die eigenen Entscheidungen zur Honorarkürzung zu rechtfertigen. Dabei
Viele sind unserem Aufruf gefolgt und haben mit ihrer Unterschrift ein Zeichen gesetzt gegen die Honorarkürzung von 4,5 %, die schon ab dem 1. April 2026 gilt.
Demonstrationen in Berlin und anderen Städten geplant.
Weitere Aktion:
Psychotherapieverbund Unterfranken entlarvt Falschbehauptungen des GKV-Spitzenverbandes und fordert diesen zur Korrektur auf:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
viele von uns haben bis jetzt den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur verweigert und zusammen mit dem Honorar-Widerspruch auch einen Widerspruch gegen die TI-Strafabzüge an die KVWL geschickt. Nun hat die KVWL beschlossen, dem BSG-Urteil vom
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 entschieden, dass die Psychotherapeuten ab dem 1. April 2026 weniger Honorar bekommen, und zwar gleich 4,5 % weniger. Die Krankenkassen hatten eine Honorarabwertung von 10 % gefordert