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ePA bei unter 15-jährigen

ePA-Nutzung bei Kindern und Jugendlichen: Neue KBV-Richtlinie schafft Orientierung für Praxen | Link

Mit Wirkung zum 1. April 2025 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine neue Richtlinie zum Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) bei Kindern und Jugendlichen erlassen. Ziel ist es, bestehende Unsicherheiten und juristische Grauzonen im psychotherapeutischen Alltag zu beseitigen und insbesondere den Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten.