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Qualitätsmanagement: Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche

Mit dem Ziel, Missbrauch und Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Personen in medizinischen Einrichtungen vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren und zu verhindern, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 eine Ergänzung der Qualitätsmanagement-Richtlinie[externer Link] beschlossen. Die Richtlinie legt auch für Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und zugelassene Krankenhäuser grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Mit dem 17. November 2020 ist die Ergänzung in Kraft getreten. (…)
„Kinderschutz“ hat auch auf der Agenda der Psychotherapeutenkammer NRW (PTK NRW) einen zentralen Stellenwert und der Kammervorstand setzt sich dafür ein, dass die psychotherapeutische Perspektive zu diesem Thema in der landespolitischen Diskussion vermehrt Gehör findet. In der Stellungnahme „Intervention und Anschlusshilfe“ der PTK NRW [PDF-Dokument, 708 KB], die auf Anfrage der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) des NRW-Landtags erstellt wurde, verdeutlicht die Kammer die Herausforderungen
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