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Neue Dokumentationsvorgaben statt Gutachterverfahren?

2. Sitzung der 5. Kammerversammlung – Webbericht jetzt online

“ (…)  Aktuell wolle der Gesetzgeber dem Thema Dokumentation nun einen neuen Anschub geben, so Bernhard Moors. „Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz verpflichtet er den G-BA, bis Ende 2022 eine Richtlinie für ein einrichtungsübergreifendes, sektorenspezifisches Qualitätssicherungsverfahren für die ambulante psychotherapeutische Versorgung zu beschließen.“ Dabei werde der G-BA auch Mindestvorgaben für eine Standarddokumentation festgelegen. Mit Einführung dieser Richtlinie würden alle Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren entfallen. (…)“
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