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Spahn legt Kabinettsentwurf zur Psychotherapeuten­ausbildung vor

Berlin ­– Das Bundeskabinett hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Psy­cho­thera­peuten­aus­bildung aus dem Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­ium zugestimmt. Mit der Gesetzesnovelle soll die Ausbildung der derzeitigen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf eine neue Grundlage gestellt und außerdem die psychotherapeutische Versorgung verbessert werden. „Wir schaffen eine eigenständige und fundierte Ausbildung für Psycho­therapeutinnen und Psychotherapeuten“, sagte Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn heute vor der Presse in Berlin. „Damit wird ihre Qualifikation noch besser und ihr Beruf noch attraktiver. Das ist gut für Therapeuten und Patienten gleichermaßen“, so Spahn.

Künftig soll die Approbation nach einem fünfjährigen Universitätsstudium der Psychotherapie erteilt werden. Für den Zugang zur gesetzlichen Kran­ken­ver­siche­rung ist eine anschließende Weiterbildung notwendig, in der die Fachkunde in einem wissenschaftlich anerkannten Verfahren erworben sowie Schwerpunkte in der Behandlung von Erwachsenen beziehungsweise Kinder- und Jugendlichen gesetzt werden. „Erst dann kann der Eintrag ins Arztregister erfolgen, die Voraussetzung für die Zulassungzur vertragsärztlichen Versorgung“, stellte Spahn klar.
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