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Psychotherapeuten ziehen wegen Strukturzuschlags vors Bundesverfassungs­gericht

Berlin – Mit der Systematik der Struktur­zuschläge für die Einstellung von Personal in Praxen muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befassen. Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsycho­therapeuten (bvvp) mitteilten, haben Musterkläger Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Oktober des vergangenen Jahres. Dieses hatte für rechtens erklärt, dass nur überdurchschnittlich ausgelastete Praxen den Strukturzuschlag erhalten können.
zum Artikel: aerzteblatt.de