Psychotherapeuten ziehen wegen Strukturzuschlags vors Bundesverfassungsgericht
Berlin – Mit der Systematik der Strukturzuschläge für die Einstellung von Personal in Praxen muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befassen. Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) mitteilten, haben Musterkläger Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Oktober des vergangenen Jahres. Dieses hatte für rechtens erklärt, dass nur überdurchschnittlich ausgelastete Praxen den Strukturzuschlag erhalten können.
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