„Wir brauchen diese Reform“
Streitpunkt „Psychopharmakotherapie“
Wie wird die Ausbildungsreform im ärztlichen Umfeld wahrgenommen?
bvvp zum neuen Psychotherapeuten-Gesetz / Interview im änd (Ärztenachrichtendienst)
Bei dem geplanten Bachelor- und Masterstudiengang scheint unklar, wann wer Psychopharmaka zu verschreiben darf. Das hat zu Irritationen gefühlt….
Klett: …und zu der irrigen Annahme, dass es unsere Forderung gewesen wäre. Dabei kann die Forderung nach der Befugnis zu einer Pharmakotherapie überhaupt nicht aus der Profession. Im Gegenteil kann ich mir gut vorstellen, dass auf dem nächsten deutschen Psychotherapeutentag irgendjemand eine Resolution vorbereitet, nach der die Profession das ablehnt. Das ist einfach zu umstritten. Das haben andere Interessensvertreter ins Gesetz geschrieben – die Gesundheitsverantwortlichen der Länder, in denen es einen Psychiater-Mangel gibt. Dann wurde es aufgebauscht und uns unterstellt, dass wir das wollten. Dem ist aber nicht so.
Haun: Aus ärztlicher Sicht kann ich das ergänzen: Das kommt eher aus der Gesundheitspolitik, weil es ja einen stetig zunehmenden Psychiater-Mangel gibt. Verwunderlich ist das nicht. Die niedergelassenen Psychiater sind wirklich schlecht behandelt worden. Viele haben verzweifelt aufgegeben. Die schlechte finanzielle Ausstattung hat auch zu unnötigen Grabenkämpfen geführt.
Ich halte es für ausgeschlossen, dass ausreichendes pharmakologisches Wissen in einem Modellstudiengang nebenher vermittelt werden kann. Man kann und sollte zwar Wissen in dem Bereich erwerben. Um verantwortlich verordnen und genau einzuschätzen zu können, was die Medikamente an- und ausrichten, gehört das jedoch in ein breites medizinisches Wissen eingebettet. Im Studium eignet sich ein Arzt das auch nicht nur durch pharmakologischen Kurse an, sondern im Gesamtblick dessen, was er an medizinischem Wissen erwirbt. Da sind wir uns aber im Verband einig und haben keine Kontroverse.
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