Verschlechterung der Versorgung durch Versorgungsstärkungsgesetz – Reform der Psychotherapierichtlinie
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16.06.16 schreibt den Patienten den Besuch einer vorgeschalteten Sprechstunde vor. Die Versorgungslage wird durch noch mehr Bürokratie, die wertvolle Behandlungszeit raubt, verschlechtert: Psychotherapeuten können Sprechstunden oder müssen umfangreiche Telefonzeiten vorhalten. Gutachterverfahren nur noch auf Wunsch der Krankenkasse nötig.
Viele weitere Änderungen, die ab 01. April 2017 in Kraft treten:
- ausführliche Infos auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- Hintergrundinfos, die unsere Kollegin Sema Ley aus München auf ihrer Website gesammelt hat
- Gemeinsame Pressemitteilung von DPtV, bvvp und VAKJP
- Zum Download von „Beschlusstext“ und „Tragende Gründe zum Beschluss“ auf der Internet-Seite des G-BA
Über die Vergütung der neuen Leistungen muss der Bewertungsausschuss (BA) der KBV entscheiden. Das steht noch aus.
Ob es beim Diktum der Kostenneutralität bleibt oder folgender Satz etwas in Richtung Finanzierung bedeutet, kann spekuliert werden:
„Hier werden sehr starke Anreize gesetzt, so dass die allermeisten die Sprechstunde anbieten werden – das ist motivationspsychologisch ein kluger Weg.“
So wird Timo Harfst von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die im G-BA Anhörungsrecht hat, im Deutschen Ärzteblatt vom 16.06.16 zitiert.