Kostenerstattung / außervertragliche Psychotherapie
Wenn Sie keinen Therapieplatz finden
Haben Sie schon bei etlichen Therapeuten angefragt und sind ganz frustriert, weil Sie nur Absagen bekommen oder Wartezeiten von drei Monanten und länger hören, die gerade für Kinder nicht tragbar sind?
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit: Am besten notieren Sie sofort, wen sie alles angerufen haben mit Datum, Name des/der TherapeutIn und welche Auskunft Sie erhalten haben, z.B. führt keine Warteliste, weil die zu lang wäre, oder Wartezeit bis zum Beginn der Therapie, nicht nur bis zum Erstgespräch, oder dass keine neuen Patienten angenommen werden können etc.
Dann rufen Sie Ihre Krankenkasse an und teilen dort Ihre Not mit, keinen Therapeuten für Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn finden zu können. Möglicherweise bietet Ihnen die Kasse Hilfe an bei der Suche. Wenn Sie darüber jemand finden, umso besser. Wenn nicht, dann haben Sie Anspruch nach Sozialgesetzbuch V, dass Sie einen Behandlungsplatz bei einem Therapeuten ohne Kassensitz in Anspruch nehmen dürfen. Allerdings muss auch dies beantragt werden, wie jede Psychotherapie eine Antragsleistung ist, aber die Kasse darf es Ihnen nicht verweigern.
Dies nennt sich „Kostenerstattung im Einzelfall bei Systemversagen“ oder auch „außervertragliche Psychotherapie“.
Das genaue Vorgehen können Sie dieser Broschüre entnehmen (bitte Bild anklicken):
Therapeuten ohne Kassensitz aber mit allen Voraussetzungen dazu, also einer Approbation als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn, finden Sie auf unserer Website über die Therapeutensuche (Kostenerstattung im Auswahlmenu „Abrechnung“ anklicken)
oder über die Therapeutensuche der Psychotherapeutenkammer NRW.
Auch in dieser Broschüre sind das Vorgehen und die Hintergründe erläutert:
Ratgeber der Bundespsychotherapeutenkammer zur Kostenerstattung
Priorität hat jedoch immer eine Therapie bei einem/r VertragstherapeutIn / zugelassenen PsychotherapeuIin der Kassenärztlichen Vereinigung, selbst wenn nur Termine am Vormittag zu erhalten sind.
Daher beachten Sie bitte folgendes Vorgehen:
A: Zugelassene PsychotherapeutInnen abtelefonieren und Antwort notieren.
B: Die Krankenkasse bitten, einen Therapieplatz bei einem vertraglich Zugelassenen zu vermitteln.
C: Erst wenn A und B nicht erfolgreich waren, einen Antrag auf Kostenerstattung stellen.