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9. März 2021

Bundesbeihilfe verschlechtert psychotherapeutische Versorgung von jungen Erwachsenen

Pressemitteilung der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.V.:“Die Änderung der Bundesbeihilfeverordnung verschlechtert die Behandlung von psychisch kranken Menschen im Alter zwischen 18 und 21 Psychisch belastete Patient*innen im jungen Erwachsenenalter zwischen 18 und 21 werden durch die seit Januar 2021 gültige Beihilfeverordnung vom Gesetzgeber benachteiligt: Ihnen wird, anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Behandlung bei Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut*innen versperrt, weil – nach mehr als zwei Jahrzehnten! – die dafür notwendige Finanzierung nicht mehr übernommen wird…“ (interner Link)

P.S.  Nach dieser Intervention der KJP und darauf folgendem Protest der BPtK räumt das Innenministerium einen Irrtum ein. Die Verschlechterung ist vom Tisch. Es bleibt bei den altbekannten Regelungen.