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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutlnnen …
… haben eine Approbation und behandeln Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 0 – 20 Jahren in ihren Bezugssystemen.
Welche psychotherapeutischen Verfahren werden von den Krankenkassen akzeptiert?
In Deutschland werden von den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Behandlung übernommen bei:
- Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
- Psychoanalytischer Psychotherapie
- Verhaltenstherapie
- Systemischer Therapie
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Im Mittelpunkt jeder Behandlung steht eine vertrauensvolle Beziehung zwischen TherapeutIn und PatientIn.
Für alle PsychotherapeutInnen gilt die gesetzliche Schweigepflicht.
Wie ist der Ablauf?
Wenn Sie selbst oder andere – wie Schule oder Kindergarten – den Eindruck haben, dass sich Ihr Kind oder Jugendliche/r
in einer psychischen Problemsituation befindet, können Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen weiterhelfen.
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Sie können selbst ohne Überweisung direkt Kontakt zu einer/m Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn aufnehmen.
In den psychotherapeutischen Sprechstunden wird der Bedarf geklärt und zum weiteren Vorgehen beraten.
Eine Psychotherapie findet in der Regel wöchentlich statt. Nur so kann sie grundlegend und langfristig helfen.
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.
Eine erfolgreiche Psychotherapie benötigt immer die Motivation und Veränderungsbereitschaft von PatientIn und Eltern.
Wobei helfen Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen?
Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutInnen helfen bei:
- Aggressivem Verhalten, Lügen, Stehlen
- Ängsten, Rückzugsverhalten, Depressionen
- Anpassungsstörungen bei Trennung oder Verlusten
- Aufmerksamkeitsproblemen, Unruhe
- Beziehungs- und Kontaktstörungen
- Einnässen, Einkoten
- Ein- und Durchschlafproblemen
- Essstörungen
- Körperlichen Beschwerden ohne organischen Befund
- Schulproblemen
- Selbstverletzendem Verhalten
- Suchtverhalten (u. a. Mediensucht)
- Suizidalen Äußerungen
- Traumatischen Erlebnissen
- Übermäßigem Schreien, Schlaf- und Fütterproblemen bei Säuglingen
- Verweigerndem, oppositionellen Verhalten
- Zwanghaftem Verhalten
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Wie finde ich eine/n Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn?
Sie finden die Therapeutensuche des Kompetenznetzes der Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen
im Internet unter: www.kkjpwl.de
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Eine Liste von TherapeutInnen in Ihrer Nähe finden Sie auch auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer NRW:
www.ptk-nrw.de/therapeutensuche oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe:
Terminservicestelle – Telefon: 116117 , Homepage – www.kvwl.de/earzt
Hier finden Sie unsere Broschüre als Download
Weitere Informationen:
Bundespsychotherapeutenkammer – BPtK
Die Bundespsychotherapeutenkammer bietet die Informationsbroschüre „Wege zur Psychotherapie“
in Deutsch
in Türkisch
in Englisch
Wenn Sie keine/n TherapeutIn finden, die vertragsmäßig mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, dann können Sie auf Antrag von Ihrer Krankenkasse auch eine „außervertragliche Psychotherapie“ über Kostenerstattung (bitte anklicken) im Einzelfall wegen Systemversagen bezahlt bekommen.
Jugendliche finden ihre Probleme vielleicht unter „Gefühle fetzen“ wieder, einer Info-Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.
Aufklärung zum Thema Depression findet sich unter Bitte-stoer-mich! (von der Gesundheitsministerin des Landes Bayern bereit gestellt):
Probleme für spätere Verbeamtung?
Bild anklicken: ext. Link zu Vortrag auf YouTube und Infos im Text darunter
Bild anklicken: ext. Link zu lto.de (Zeitschriften-Artikel zu o.g. Vortrag)
Bundespsychotherapeutenkammer informiert über Zugang zur Psychotherapie:
Änderungen in den Rahmenbedingungen für Psychotherapie ab 1. April 2017 im Cartoon
Schnellere Hilfe für gesetzlich Krankenversicherte
Und hier noch gute und hilfreiche Erläuterungen auf der Internetseite der Stiftung Warentest
www.test.de