Ganz herzlichen Dank an unser Mitglied Angelika Enzian für die Erlaubnis, unseren Mitgliedern den juristisch verfassten Text zum Honorar-Widerspruch zur Verfügung zu stellen. Folgendes schreibt die DPTV dazu:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Psychologische Psychotherapeuten*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten*innen, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, erhalten in diesen Tagen den Honorarbescheid der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen- Lippe.

Nach juristischer Prüfung empfehlen wir auch gegen den Honorarbescheid 1-2025 Widerspruch einzulegen.

Ein Widerspruchsmuster finden Sie im Anhang dieser Infomail sowie im Mitgliederbereich der DPtV Homepage.

Bitte denken Sie an die Widerspruchsfrist: Sie beträgt einen Monat vom Eingang des Honorarbescheides bei Ihnen. Die Einhaltung der Widerspruchsfrist ist wichtig: Das BSG hat die Möglichkeit zur Einlegung von Widersprüchen nach § 44 SGB X bei Honorarbescheiden der KV abschlägig entschieden, so dass ein ,vergessener‘ Widerspruch nicht mehr nachgeholt werden kann. Sollte ein Musterverfahren in unserem Sinne entschieden werden und der Bewertungsausschuss zu einer Neufestlegung der Honorare verpflichtet werden, profitieren nur diejenigen, die gegen den Honorarbescheid Widerspruch eingelegt haben.

Ihr Vorstand der Landesgruppe Westfalen-Lippe

Manush Bloutian-Walloschek ▪ Boris Fahrion ▪ Gebhard Hentschel ▪ Julia Schäfers ▪ Lisa Graute ▪ Eva-Maria Kraft ▪ Elisabeth Dallüge ▪ Elina Kisselenko

Deutsche PsychotherapeutenVereinigung
Landesgeschäftsstelle Westfalen-Lippe
Bahnhofstraße 6
58642 Iserlohn

Tel. 0 23 74 / 9 24 74 14
Fax 0 23 74 / 9 24 74 16
gs-westfalen-lippe@dptv.de
http://www.dptv.de

Honorarwiderspruch-DPtV-01_2025-WL.pdf

Honorarwiderspruch-DPtV-01_2025-WL.docx