Pressemitteilung

bvvp kritisiert vorgelegten Entwurf zum europäischen Gesundheitsdatenraum EHDS und fordert besseren Schutz für sensible Gesundheitsdaten

Berlin, 05.05.2022

Mit dem vorgelegten Entwurf zum europäischen Gesundheitsdatenraum European Health Data Space (EHDS) macht die Europäische Kommission einen neuen Vorstoß in Richtung E-Patienten-akte für alle. Die vordergründig gute Idee, alle EU-Bürger sollten jeder-zeit im EU-Raum auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können, birgt bei genauerem Hinsehen jedoch das Risiko einer Entwicklung in Richtung „gläserner Bürger“. Nicht zuletzt deshalb, weil der Vorschlag der Kommission mit der Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUid) verbunden ist. Diese wurde bereits im Zusammenhang mit der e-Evidenzrichtlinie kritisch bewertet. Eine europäische elektronische Patientenakte schafft ein Datenvolumen in nie dagewesenem Ausmaß. Noch ist nicht genau definiert, wer, wann, welche Daten in diese Akten stellen darf, soll oder gar muss: „Für uns ist der Schutz des psychotherapeutischen Raumes das höchste Gut. Ohne Vertrauen in diesen Schutz ist Psychotherapie nicht möglich“, sagt der bvvp-Bundesvorsitzende Benedikt Waldherr. „Es bedarf eindeutiger Regelungen, die sicherstellen, dass besonders sensible Datenteile innerhalb des Pools der Gesundheitsdaten geschützt werden.“ bvvp-Digitalisierungsexperte Matthias Heinicke ergänzt: „Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Laborwerten und Psychotherapiedaten oder gar Psychotherapieprotokollen und ähnlich sensiblen medizinischen Behandlungsdaten. Diesem Unterschied muss die Gesetzgebung Rechnung tragen, anders kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht gewonnen werden.“
Das Vorhaben selbst erscheint dabei extrem ambitioniert, nicht zuletzt wegen des Starttermins 2025. Ungute Erinnerungen an die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland werden wach. Die Kommission verspricht zwar „Respekt für Bürgerrechte“, die Verordnung gibt aber keine Antwort darauf, wie mit den unterschiedlichen Auslegungen dieser Rechte in den einzelnen Mitgliedsstaaten umgegangen werden soll. „Die EU-Kommission muss sich daher an den höchsten Sicherheitsnormen im EU-Raum orientieren“, fordert Benedikt Waldherr im Namen des bvvp.

Besonders kritisch ist nach Auffassung des Verbands das Vorhaben zu sehen, pauschal pseudonymisierte Gesundheitsdaten ohne genaue Definition des Pseudonymisierungsverfahrens für die Forschung freigeben zu wollen. Genau gegen diese Form der Datennutzung erheben Bürgerrechtler*innen in Deutschland gerade Klage, denn bei Pseudonymisierung der Daten ist ein Rückschluss auf die betroffene Person nicht ausgeschlossen. Forschung und Schutz der sensiblen Patient*innendaten schließen sich nicht aus. Gute Schutzmaßnahmen sind aber sicherlich aufwändiger umzusetzen, als die in der Verordnung vorgesehenen einfachen Pseudonymisierungsverfahren. „Wir werden die Daten unserer Patient*innen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln schützen“, verspricht Benedikt Waldherr für den bvvp.
Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, ist der Verband, der sich berufsgruppen- und verfahrensübergreifend für die Interessen aller Vertragspsychotherapeut*innen einsetzt. In ihm haben sich über 5.600 Ärztliche Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen aller anerkannten Richtlinienverfahren zusammengeschlossen.

Für den bvvp
Dipl.-Psych. Benedikt Waldherr
Vorsitzender des bvvp
Mag. rer. nat. Mathias Heinicke
Mitglied des bvvp-Bundesvorstands

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