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aktuellste Entwicklungen und Diskussionen im Mitgliederbereich in der Rubrik „Ausbildung und Anerkennung“

03.07.2023

Sicherung der Weiterbildung – Petition

Video-Mitschnitt der Verhandlung im Petitionsausschuss

 

01.07.2020

Aufregung um „Lex Winnicott“

Chance für weiterhin gute KiJu-Versorgung oder unzulässige Verzögerung?

3. Stellungnahme des Kompetenznetzes KJP WL

 

2. Gegendarstellung des Winnicott-Insituts Hannover

 

1.-Dr. Heike Winter, Päsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen auf Twitter:

Bezieht sich auf Meldung in BPtK-Newsletter 2/2020, S. 2:

Und auf Brief an Gesundheitsministerium Hessen:

 

Stellungnahme der VAKJP an das Bundesministerium für Gesundheit als guter Überblick

Pandemiegesetz im Wortlaut

 

Sommer 2019

KJP kämpfen um Übergangsregelung im Ausbildungs-Reformgesetz:

Fortlaufende Aktivitäten unter Aktuelle Meldungen

zum Beispiel:

 

 

09.05.2019

Erste Lesung des Psychotherapeuten-Ausbildungs-Reformgesetzes im Bundestag

(für Zusammenfassung bitte Bild anklicken)

Bundestag

zu den Reden in der Mediathek

Zusammenfassung und Anträge der Parteien hier

 

 

17.08.2017 Süddeutsche Zeitung zur Studie über Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA):

PiA-Studie B90_Grüne

 

Dieser Bericht basiert auf der Studie, die von der gesundheitspolitischen Sprecherin von Bündnis 90 / die Grünen im Bundestag Maria Klein-Schmeink aus Münster inititiiert wurde:

Ergebnisse PiA-Studie B90_Grüne

 

Und hier zu dem daraus erwachsenen Positionspapier:

Positionspapier

 

Gemeinsame Stellungnahme zum BMG-Eckpunktepapier zur Ausbildungsreform

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Herbst 2016 in einem „Eckpunktepapier zur Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten“ dargelegt, wie die angestrebten Reformziele strukturell und inhaltlich erreicht werden sollen. Das Eckpunktepapier stellt somit einen Ausgangspunkt für die notwendigen Bund-Länder-Verhandlungen dar, um eine Einigung für einen Gesetzentwurf erreichen zu können. Die hier unterzeichnenden Verbände hatten im Herbst 2015 aus Sorge um den Erhalt der hohen Ausbildungsqualität der derzeitigen postgradualen Ausbildungsstruktur wesentliche Forderungen an eine Ausbildungsreform formuliert, die in einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengefasst wurden (vgl. „Mindestvoraussetzungen für die Umsetzung der Forderungen des 25. Deutschen Psychotherapeutentages zur Reform der Psychotherapeutenausbildung“). Viele dieser Forderungen sehen wir im Eckpunktepapier des BMG aufgegriffen. Wir halten es für wichtig, dass Bund und Länder insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten Aspekten des Eckpunktepapiers die dort eingeschlagene Richtung einhalten und auf dieser Grundlage weitere noch offene Fragen klären. Daneben möchten wir auf die dringende Notwendigkeit geeigneter Überleitungsregelungen sowohl für die Frage des Zugangs zur heutigen Ausbildung wie zum aktuellen Problem der unzureichenden Finanzierung der praktischen Tätigkeit in der Klinik hinweisen.

A. Die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung muss gesichert sein

Die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern haben im Einklang mit den Beschlüssen des Deutschen Psychotherapeutentages versichert, dass eine Gesetzesnovelle nicht ohne gesicherte Finanzierungsgrundlagen einer zukünftigen Aus- und Weiterbildung erfolgen darf. Das Eckpunktepapier weist bisher nur eine vorläufige Kostenrechnung mit Finanzierungsvorschlägen zur Ausbildung, nicht aber zur Weiterbildung auf. Wir unterstützen die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Finanzierung der Weiterbildung, wie sie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) initiiert hat. Wir appellieren an alle Verhandlungsbeteiligten aus Bund und Ländern, die notwendigen sozialrechtlichen Anpassungen mit in den Blick zu nehmen und die dafür notwendigen gesetzlichen Regelungen in eine Ausbildungsreform zu integrieren. Eine Nachfolgeregelung für den § 117 (3) SGB V muss dabei ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung einer zukünftigen Weiterbildung sein. Außerdem ist bei der Schaffung von Psychotherapiestudiengängen wie bei der finanziellen Ausstattung stationärer und ambulanter Weiterbildungsmöglichkeiten eine ausreichende Kapazität zu verwirklichen um die notwendige Nachwuchssicherung gewährleisten zu können.

B. Aktuelle Probleme der Psychotherapieausbildung müssen angegangen werden

Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgebungsprozess in die nächste Legislaturperiode des Deutschen Bundestages hineinreichen wird und die Diskussionen bis zu einer Gesetzesreform auch weiter zeitaufwändig und kontrovers verlaufen werden. Mit Blick auf diesen Aufschub, aber auch vor dem Hintergrund zu erwartender langer Übergangsfristen mit einer einhergehenden Weiterführung der postgradualen Ausbildung, bereiten uns die aktuell bestehenden Probleme in der Psychotherapieausbildung nach wie vor große Sorge. Wir müssen befürchten, dass die Rechtsunsicherheit und Ungleichbehandlung bei den Ausbildungszugängen – was in besonderer Weise die KJP-Ausbildung betrifft – noch viele Jahre bestehen bleiben. Nur durch eine Festschreibung der Zugangsvoraussetzungen, die den Bologna-Beschlüssen Rechnung trägt, können die Bundesländer eine einheitliche Zugangspraxis umsetzen. Wir unterstützen deshalb nachdrücklich entsprechende Initiativen aus den Bundesländern, durch kurzfristige Maßnahmen einheitliche Zugangsbedingungen zu schaffen. Wir halten die Herstellung einer rechtssicheren Situation bereits vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes für dringend erforderlich. Entsprechende Überlegungen sollten deshalb in den laufenden Reformprozess einbezogen werden. Dabei muss ein einheitliches Studienabschlussniveau auf EQR 7-Level (Masterniveau) als Zugangsvoraussetzung zur heutigen Psychotherapieausbildung verwirklicht werden. Auch die Bezahlung der praktischen Tätigkeit wird zu Lasten der PsychotherapeutInnen in Ausbildung für den genannten Zeitraum ungeregelt bleiben. Hier appellieren wir ebenfalls an die Verantwortlichen, im Rahmen der Neuentwicklung von Vorgaben zur Personalausstattung in psychiatrischen Kliniken wie bei den notwendigen Anpassungen der Psychiatrie-Personalverordnung bis zum Übergang zu einer neuen Ausbildungsstruktur angemessene Übergangslösungen zu schaffen.
BMG greift in seinem Eckpunktepapier zur Ausbildungsreform wichtige Forderungen auf

C. Eine Ausbildung zu einem Heilberuf muss ausreichend Raum für praktische Erfahrungen auch im unmittelbaren PatientInnenkontakt bieten

Mit Erleichterung haben wir den hohen Stellenwert zur Kenntnis genommen, den das BMG im Eckpunktepapier den notwendigen praktischen Erfahrungen in einer zukünftigen Ausbildung beigemessen hat. Wir halten dies für eine wesentliche und unabdingbare Voraussetzung, um einen Heilberuf eigenverantwortlich und selbständig ausüben und eine Approbation rechtfertigen zu können. Auch im Sinne des PatientInnenschutzes muss eine ausreichende praktische Qualifizierung gewährleistet sein. Die vom BMG vorgesehenen Stundenumfänge für die „Berufsqualifizierenden Tätigkeiten I-III“ sind hierfür eine wichtige Voraussetzung. Es sollte dabei ergänzend festgelegt werden, dass im Rahmen der praktischen Studienabschnitte die psychotherapeutische Arbeit mit PatientInnen aller Altersgruppen angemessen gewährleistet wird. Bzgl. der Forderung nach Behandlungsstunden in der ambulanten Versorgung („Berufs-qualifizierende Tätigkeit III“) sollte außerdem klargestellt werden, wie die Aufsicht und der PatientInnenschutz in diesem Abschnitt gesichert werden kann und welchen Platz solche Behandlungen innerhalb des psychotherapeutischen Versorgungssystems einnehmen können. Wir begrüßen außerdem, dass in den Eckpunkten Selbstreflexion in ausreichendem Umfang als eine notwendige Voraussetzung für eine verantwortbare psychotherapeutische Tätigkeit aufgeführt wird. Die Möglichkeit zur (hochschul-)externen Delegation dieses Ausbildungsbausteins halten wir aus didaktischen und fachlich-ethischen Gründen für notwendig.

D. Ein eigenständiges Psychotherapiestudium mit einem Abschlussniveau auf EQR 7-Level sichert die wissenschaftliche Grundlage des zukünftigen Heilberufs

Wir begrüßen ausdrücklich die klare Festlegung des Eckpunktepapiers auf ein durchgängig strukturiertes und eigenständiges Psychotherapiestudium, das den hohen Anforderungen an einen Heilberuf Rechnung trägt. Dabei muss sichergestellt bleiben, dass alle für die Psychotherapie relevanten Grundlagenfächer angemessen Berücksichtigung finden. Wir sehen die wissenschaftliche Begründung des Psychotherapeutenberufs auf der Grundlage des Eckpunktepapiers gewährleistet. Der vorgegebene Stunden- und Semesterumfang sowie die aufgeführten inhaltlichen Bereiche ermöglichen einen wissenschaftlichen Kompetenzerwerb auf EQR 7-Niveau. Ein Heilberuf muss mit einem Staatsexamen abschließen; eine zweistufige Examensprüfung halten wir für sachgerecht und im Sinne der zukünftigen Studierenden für angemessen. Wir plädieren dafür, dass alle Hochschulen, die ein entsprechendes wissenschaftliches Ausbildungsniveau anbieten können, auch eine Akkreditierung für das Studium der Psychotherapie er-langen können. Dabei soll die Orientierung an einer angemessenen konkreten Ausgestaltung der Vorgaben der Approbationsordnung als Maßstab dienen. E. Erweiterung der Legaldefinition Schließlich ist es uns wichtig, dass eine zukünftige Legaldefinition der Psychotherapie neben der verbesserten Versorgung psychisch Kranker auch die Bereiche Prävention und Rehabilitation einschließt. Die Definition der Psychotherapie als Anwendung von Verfahren der vier Grundorientierungen der Psychotherapie sollte durch die Benennung der psychotherapeutischen Tätigkeitsfelder (Kuration, Prävention und Rehabilitation) ergänzt werden.

Fazit

Die hohe Qualität der Psychotherapieausbildung und damit auch die Versorgungsqualität psychisch kranker Menschen müssen auch in einer neuen Aus- und Weiterbildungsstruktur sichergestellt bleiben. Die unterzeichnenden Verbände unterstützen die hier aufgeführten Aspekte des Eckpunktepapiers und bieten den Verantwortlichen in Bund und Ländern ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung einer neuen Ausbildungsstruktur auf dieser Grundlage an. Dabei muss die Finanzierung einer anschließenden Weiterbildung als eine unabdingbare Voraussetzung in einer Gesetzesnovelle rechtssicher geregelt sein. Bis zur Verwirklichung einer neuen Gesetzesgrundlage sollten die virulenten Probleme der postgradualen Ausbildung nicht ausgeklammert, sondern mit pragmatischen Maßnahmen angegangen werden.

Arbeitsgemeinschaft Ausbildungsinstitute und VPP für Wissenschaftlich begründete Psychotherapieausbildung (AVP)

Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation (AVM)

Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie (AGHPT)

Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e. V. (bkj)

Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e. V. (bvvp)

Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP e.V. (VPP)

Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e. V. (DFT)

Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e. V. (DGPT)

Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)

Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)

Gesellschaft für Personzentrierte Psychotherapie und Beratung e. V. (GwG)

Systemische Gesellschaft (SG)

 

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