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Verstehen, in welchem Rahmen wir uns mit unserer Arbeit innerhalb des Gesundheitssystems bewegen,

das eigentlich nach demokratischen Grundsätzen als Körperschaft öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung der Gesundheitsakteure (Behandler und Krankenkassen) organisiert ist,

z.B. besser verstehen mit Hilfe dieser interessanten, kritischen, aber informativen  und weit reichenden Analyse von Anette Dowideit in „Die Welt“ vom 28.07. 2015:

 

Kassenärztliche Vereinigungen:

Deutschland im Würgegriff des Ärzte-Kartells

Es ist eine kleine Gruppe von Leuten, die bestimmt, wie viele Ärzte in einer Region die Menschen versorgen. Dieser Gruppe geht es aber vor allem um Geld – auf Kosten der Patienten.

Gesamter Artikel

 

Den „kleinen Gesetzgeber“ G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) versteht man besser nach Lektüre dieses Kommentars:

Kommentar

Spahn will den G-BA „entmündigen“: Warum das durchaus sinnvoll sein kann

Von Dr. Gerd W. Zimmermann 

Gesundheitsminister Jens Spahn hat einen Ergänzungsantrag zu seinem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingebracht, der ihn in die Lage versetzen soll, selbst zu entscheiden, welche Leistungen die Kassen zahlen müssen. Konkret geht es zunächst um die Liposuktion (sog. „Fettabsaugen“). Bisher hat so etwas der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden. Dort herrscht nun helle Aufregung. Die Rede ist von einer Entmachtung der vertragsärztlichen Selbstverwaltung.

Gesamter Kommentar

 

Tatsächlich sind wir als kleine Berufsgruppe den Fachärzten zugeordnet, ohne aber Fachärzte zu sein. Unser Mitspracherecht ist dementsprechend nicht ausreichend. Wir können unseren Berufsstand mit seinen Interessen nicht wirklich angemessen vertreten, weder in Fragen des Honorars noch in Fragen der Ausgestaltung unserer Berufstätigkeit und ihrer speziellen Anforderungen, die eben oft ganz anders sind als bei Fachärzten, weil wir kein ausreichendes Mitspracherecht haben.

So sieht unsere Beteiligung, also das Stimmrecht, in den Gremien aus (Folie bereit gestellt mit freundlicher Genehmigung von Dr. Jens Hertel):

Folie - Selbstverwaltung

 

Dies ist also in vieler Hinsicht eher eine Fremdverwaltung zu nennen statt eine Selbstverwaltung.

 

Wie wir demokratisch Einfluss nehmen können:

Beteiligung in Gremien der Selbstverwaltung auf KVWL-Ebene (Sozialrecht): Vertreterversammlung (VV) und Ausschüsse

Bericht aus der Arbeit in der Selbstverwaltung (2015_01 KVWL Kompakt S 1-4):

 KVWL Kompakt Überschrift

 

 

(zum Lesen anklicken)

 

Unter anderem heißt es dort:

Volker Schrage, VV-Vorsitzender KVWLHaben wir noch eine basisnahe Selbstverwaltung?

Volker Schrage:

Die Akzeptanz der Selbstverwaltung könnte höher sein. Viele Kollegen haben nach wie vor keine Vorstellung davon, was wir hier machen.
Aber: Wer sich bisher nicht darum gekümmert hat, sollte dies mal langsam tun, denn es ist unsere Selbstverwaltung (Hervorhebung R.T.). Ich glaube, dass es vielen Kollegen leichter fallen würde, bestimmte Zusammenhänge zu verstehen, wenn sie aktiver teilnehmen würden. Wir brauchen mehr engagierte Mitstreiter!

– Wahl in die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)

Amtsperiode von sechs Jahren, letzte Wahl September 2016, Terminplan zur Wahl

Derzeitige psychotherapeutische Mitglieder der VV der KVWL

a) Psychologische und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen (PP/KJP)

PP und KJP

b) Ärztliche Psychotherapeutinnen (ÄP)

ÄP

Was in der Vertreterversammlung passiert, kann man in den Berichten der Vertreterversammlung nachlesen

Die Versammlungen sind fachöffentlich. Die Termine findet man hier.

Die Vorstände der Landes-KVen, aber auch 6 Psychotherapeuten bilden unter anderem die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Die wesentliche Arbeit passiert in den Ausschüssen, die alle Entscheidungen vorbereiten, die dann im Plenum der Vertreterversammlung abgestimmt werden.. Für uns ist vor allem der Beratende Fachausschuss Psychotherapie von Belang. Hier sind sechs PP/KJP (alle fünf gewählten Mitglieder der VV plus Manfred Radau, DPtV, als Vorsitzender) sowie sechs ÄP Mitglieder.

 

– Wahl in den Bezirksstellenbeirat der KVWL

Amtsperiode von sechs Jahren, letzte Wahl September 2016 parallel zur Wahl in die Vertreterversammlung, Infos zu allen Bezirksstellen der KVWL  hier

In den Bezirksstellen werden die Belange auf kleinräumiger regionaler Ebene geregelt, z.B. Anträge auf Sonderbedarf werden hier beurteilt.. Aus den Reihen des Kompetenznetzes ist Reinhild Temming gewähltes Mitglied des Bezirksstellenbeirats Dortmund (mit Bergkamen, Bönen, Dortmund, Fröndenberg, Hamm, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte, Selm, Unna und Werne)

Zur Geschäftsordnung und zu den Aufgaben der Bezirksstellen mehr im Mitgliederbereich anhand der Bezirksstelle Dortmund.

 

– Wahl in die Psychotherapeutenkammer NRW (Berufsrecht)

Amtsperiode von fünf Jahren, akutell 2014-2019, Ergebnisse der letzten Wahl

PTK-Wahl 2014

 

Das Bündnis KJP bildet also die zweitstärkste Fraktion. Die engagierte Arbeit unserer gewählten Vertreter und aller in der Berufspolitik engagierten KollegInnen hat dieses gute Ergebnis möglich gemacht.

Sie können nun entscheidend an Entwürfen mitarbeiten, die später landes- und bundesweit in neue Regelungen einbezogen werden. Eine große Chance!

 

Die Delegierten aller  Psychotherapeutenkammern treffen als Deutscher Psychotherapeutentag (DPT) zusammen und entscheiden dort über Fragen, die den Berufsstand als ganzen betreffen. Bericht über den letzten DPT

 

Institutionen im Berufsrecht (PTK) und im Sozialrecht (KV)

Zur besseren Einordnung kann man sich die Unterscheidung von Berufsrecht und Sozialrecht klar machen: Die Psychotherapeutenkammer steht auf der linken Seite der folgenden Abbildung, also der Regelung des Berufsrechts, die Kassenärztliche (und -psychotherapeutische) Vereinigung (KVWL) auf der rechten Seite, also der Regelung des Sozialrechts.

Berufs-Sozial-Recht2

 

Die Kassenärztliche Vereinigung ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, also eine Institution mit staatlichen Aufgaben, eine Behörde wie z.B. auch die Arbeitsagentur.

 

Wir Psychotherapeuten (PP und KJP, Ärzte ja schon früher) sind durch das Psychotherapeutengesetz seit 1999 Mitglied in dieser Institution der Selbstverwaltung. Jedoch ist unsere Mitwirkung stark eingeschränkt. So dürfen wir nur maximal 10 Prozent der Sitze in der Vertreterversammlung der Landes-KVen wie auch der KBV besetzen. In keiner Landes-KV gibt es Psychotherapeuten im Vorstand. In den obersten Gremien, wo über unsere Belange entschieden wird (Gemeinsamer Bundesausschuss – G-BA, auch „kleiner Gesetzgeber“ genannt), gibt es keine Psychotherapeuten als stimmberechtigte Mitglieder (siehe auch Studie zur fehlenden Gemeinwohlorientierung bei der Stiftung Münch)

struktur-g-ba

 

Der einzige Einfluss, den wir haben, ergibt sich aus dem Unterausschuss Psychotherapie:

g-ba-und-ua

(Quelle: https://www.g-ba.de/downloads/17-98-2436/AufbauVorsitz_20-07-2016_deutsch.pdf)

 

Dessen Vorsitzender Dr. Harald Deisler ist ein als Hauptgeschäftsführer in landwirtschaftlichen Versorgungskassen erfahrener Jurist, unparteiisches Mitglied des Plenums des G-BA seit 2008. Mitglieder dort sind von uns u.a. Dipl.-Psych. Sabine Schäfer aus der DPtV (auch stellvertretende Vorsitzende der KBV-Vorsitzenden Regina Feldmann) und als stellvertretendes Mitglied Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel aus der DPtV. Per Google-Suche finden sich noch: Dr. Walter Ströhm, Vorsitzender des DVT, Dipl.-Psych Christa Leiendecker als stellv. Mitglied seit 2001.

„Die Unterausschüsse bestehen aus einer oder einem unparteiischen Vorsitzenden, sechs Vertreterinnen oder Vertretern der Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenkassen sowie insgesamt sechs Vertreterinnen oder Vertretern der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (DKG, KBV, KZBV). Die Zusammensetzung der Leistungserbringerseite erfolgt paritätisch, sofern das Plenum angesichts des Aufgabenbereichs des Unterausschusses keine andere Zusammensetzung bestimmt.“ (G-BA-Homepage)

 

Die Zusammenarbeit mit dem Beratenden Fachausschuss Psychotherapie (BFA PT) der KBV ist eng. Und dort sind wir mit 50 Prozent PP und KJP gegenüber 50 Prozent ÄP, von zwölf Sitzen ist ein Sitz für einen KJP reserviert:

bis Dezember 2016

beratender-fachausschuss-psychotherapie

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