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Mit dieser Forderung haben seit 2013 die Proteste der Psychotherapeuten gegen den Verfall ihrer Honorare zugenommen. Ein 90-Sekunden-Video zeigt die Lage:

Aktionstag Psychotherapie 25.09.2014

 

Weiteres dazu auf dieser Website unter Aktionen

 

Infos zu weiteren Aktionen auch auf www.aktionstag-psychotherapie.de und für bereits länger zurückliegende Petitionen und Briefe an Politiker bis zum Jahr 2014 ein Archiv (Dank an unseren Kollegen Peter Pfaffenschläger!)

 

Folgende Folien zeigen die Entwicklung der Honorare im Vergleich (mit freundlicher Genehmigung von Dipl.-Psych. Roland Hartmann):

Arbeitszeitbereinigter Jahresüberschussvergleich 2009 - 2013

Kaufkraftentwicklung

 

Die weitere Entwicklung nach dem Honorarbeschluss vom September 2015 ist hier zu sehen:

Honorarentwicklung_inklusive_Honorarerhöhung

 

Und wie kommt das zustande? Das erklärt auf unterhaltsame Weise das kleine Video:

Honorarverteilung für Anfänger

 

Und warum bekommen somtatisch tätige Ärzte im Lauf der Zeit mehr Geld, Psychotherapeuten aber weniger? Noch ein Video:

Honorarsteigerung für Anfänger

 

Aber das Bundessozialgericht hat doch entschieden, dass Honorargerechtigkeit hergestellt werden soll. Warum klappt das denn nicht? Ein weiteres Video:

Bundessozialgericht für Anfänger

 

Und was sagen die Krankenkassen dazu? Diffarmieren die Euch etwa?

Pressemeldung für Anfänger – Anlässlich des Protesttages in Berlin am 25.09.2014

 

Wieso wird denn höchstrichterliche Rechtsprechung nicht umgesetzt? Wir leben doch in einem Rechtsstaat und das Bundessozialgericht (BSG) hat 2004 entschieden, dass Psychotherapeuten im Vergleich zu den am geringsten verdienenden Arztgruppen nicht weniger verdienen dürfen (siehe oben).

Wir leben zwar in einem Rechtsstaat, aber wir haben für diese Dinge keine Polizei. Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Psychotherapeuten wehren sich ja nichtmal richtig. Mit denen kann man es doch machen. Einen Widerspruch gegen den jeweiligen Honorarbescheid legen nur 50 Prozent der Therapeuten ein. Wenn dies 100 Prozent täten, hätten die Verantwortlichen wohl eher die Befürchtung, nicht damit durchzukommen, dass sie die Rechtsprechung umgehen. (Antwort von Dipl.-Psych./Dipl.-Theol. Peter Andreas Staub, 30.09.2015 in Dortmund)

Er hat einen sehr erhellenden Artikel verfasst, den wir hier mit seiner Erlaubnis zur Verfügung stellen:

Peter Andreas Staub: Honorarmisere und Arbeitszeit
Warum die Psychotherapeuten eine bessere Honorierung fordern
und sie verdienen!

Die Delegiertenversammlung der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung hat im März 2013 in einer Resolution von den Verantwortlichen in Politik und Gesundheit die Anhebung des psychotherapeutischen Honorars pro Sitzung auf mindestens 120 Euro gefordert. Dies konkretisiert zum ersten Mal berufs- und gesundheitspolitisch eine ernst zu nehmende Mindesthöhe. Sie ist unbedingt erforderlich, damit die Psychotherapeuten für ihre Leistungen ein etwa gleiches Honorar wie Ärzte für ihre somatischen   Behandlungen erhalten können.

ganzer Artikel: Honorarmisere_und_Arbeitszeit (download)

 

Unsere Hoffnung: Der Bundes-Gesundheitsminister will eine stärkere Kontrolle der Selbstverwaltungsorgane einführen

Gröhe will Aufsicht über KBV verschärfen

Dienstag, 8. März 2016

Berlin – Nach mehreren Unregelmäßigkeiten will Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Aufsicht über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und andere unter Rechtsaufsicht des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stehende Organisationen verschärfen. Die Rechtsaufsicht solle strenger gestalten werden, da die derzeitigen Regelungen reichten nicht ausreichten, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen.

Grund dafür sind unter anderem zweifelhafte Immobiliengeschäfte und übermäßige Ruhegehälter für KBV-Funktionäre. Der KBV sind Details eines geplanten Gesetzes bislang nicht bekannt. „Selbstverständlich stehen wir aber für Gespräche mit Bundesgesundheitsministerium und Politik zur Verfügung“, sagte der Pressesprecher KBV, Roland Stahl.

Der Vorstoß Gröhes zielt zwar in erster Linie auf die KBV. Doch die Verschärfungen gelten für alle Spitzenorganisationen unter Aufsicht des Ministeriums: Neben der KBV auch für die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sowie den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

zum ganzen Artikel  auf aerzteblatt.de

Und die weitere Hoffnung: Konsequenzen aus verfassungsrechtlichem Gutachten im Auftrag der DPtV

Rechtsgutachten zu den vom Bewertungsausschuss festgelegten Mindesthonoraren der Psychotherapeuten

Psychotherapiehonorare nicht verfassungskonform

Berlin, den 23. März 2015. Die derzeitigen Bestimmungen zur Vergütung der Psychotherapie sind nach Ansicht von Prof. Dr. jur. Ingwer Ebsen nicht verfassungskonform. In einem Gutachten, das er im Auftrag der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) verfasst hat, weist Ebsen nach, dass die derzeitigen Bestimmungen zur Festlegung des Psychotherapiehonorars eine nicht verfassungskonforme Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten darstellen.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, zu verfassungsgemäßen, eindeutigen Regeln zu kommen. Die fortbestehende Benachteiligung unserer Berufsgruppe werden wir nicht hinnehmen“, verdeutlichte die Bundesvorsitzende der DPtV, Dipl.-Psych. Barbara Lubisch heute in Berlin.

zur ganzen Pressemitteilung der DPtV

 

Jedoch: Das Bundessozialgericht (BSG) wird uns kaum helfen können mit Ausnahme von geringen Nachzahlungen

Deutsches Ärzteblatt, PP 15, Ausgabe Mai 2016, Seite 208 (bitte anklicken für ganzen Artikel)

Gerst, Thomas

Das Gespräch mit Prof. Dr. jur. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht

Spielräume und richterliche Zurückhaltung

Der Bundesrichter sieht es lieber, wenn Ärzte untereinander oder Ärzte und Krankenkassen ihre Konflikte selbst austragen und diese nicht auf die Rechtsprechung verlagern.

Wichtige Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) mit gesundheitspolitischen Implikationen sind in diesem Jahr zu erwarten. Verhandelt wird über das Streikverbot für Vertragsärzte, über die gesetzlichen Bestimmungen zur Parität in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder über die Berechtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), bei der Bedarfsplanung ein Moratorium für die Fachgruppen zu bestimmen, die künftig erstmals von Zulassungsbeschränkungen erfasst werden. Grund genug, sich mit Prof. Dr. jur. Ulrich Wenner, Vorsitzender Richter des 6. BSG-Senats, zuständig für das Vertragsarztrecht, über die Bedeutung der BSG-Rechtsprechung in den vergangenen Monaten für das Gesundheitssystem zu unterhalten.

Kein Kommentar zu den laufenden Verfahren am BSG. Ulrich Wenner (59) wurde im Juli 1995 zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Seit Juli 2008 leitet er den 6. Senat, der sich mit dem Vertragsarztrecht befasst. Foto: Jan Haas für Deutsches Ärzteblatt

(…….)

Das BSG sei allerdings auch schon eingeschritten, um zu verhindern, dass bestimmte Leistungsanbieter „unter die Räder kommen“. Als Beispiel nennt Wenner ein kürzlich ergangenes BSG-Urteil, bei dem es um Honorarzuschläge für Samstagssprechstunden ging (Az.: B 6 KA 47/14 R). Diese Zuschlagsregelung sollte nach dem Willen von Krankenkassen und KBV für Ärzte aller Fachrichtungen gelten, nicht aber für Psychologische Psychotherapeuten. So hatte es der Bewertungsausschuss durch eine Präambelformulierung in dem Kapitel der psychotherapeutischen Leistungen festgelegt. Hier habe das Gericht „eine Überschreitung des Gestaltungsspielraums der Partner gesehen“, erklärte Wenner. „Warum die geförderte Samstagssprechstunde für einen routinemäßigen somatischen Check-up, nicht aber für eine Verhaltenstherapie gelten sollte, hat sich dem Senat nicht erschlossen.“ Unverständlich sei die beklagte Regelung schon deshalb gewesen, weil ärztliche Psychotherapeuten den Zuschlag hätten bekommen können, obwohl sie das gleiche Leistungsspektrum wie Psychologische Psychotherapeuten abdeckten und im bedarfsplanungsrechtlichen Sinne derselben Arztgruppe angehörten. Angesichts dieser Ungleichbehandlung habe das BSG nicht anders entscheiden können.

(….)